Inanspruchnahme der Gegensiete und Anerkenntnis
wir nehmen die Gegenseite in Anspruch, fordern Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft (falls möglich) und stellen ihren Anspruch dem Grunde nach bestmöglich dar (Beweislasten, Beweismöglichkeiten, Kausalitäten etc.). Wir fordern die Gegenseite somit zunächst um ein Anerkenntnis dem Grunde nach auf und nehmen insbesondere zur angenommenen Mitverschuldens Einwendungen oder Haftungsquoten Stellung. am Ende sollte ein Anerkenntnis dem Grunde nach durch die Gegenseite ohne Annahme einer Haftungsquote stehen.
Berechnung und Durchsetzung von Schmerzensgeld
Die Berechnung des angemessenen Schmerzensgeldes erfordert umfassende Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und Erfahrung in der Bewertung von Gesundheitsschäden. Wir analysieren Ihren individuellen Fall unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren wie Schwere der Verletzung, Dauer der Beschwerden und Auswirkungen auf Ihre Lebensqualität. Dabei setzen wir regelmäßig höhere Beträge für unsere Mandanten durch, als von den Versicherungen zunächst angeboten werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine fundierte medizinische Begutachtung und professionelle Verhandlungsführung entscheidend für den Erfolg sind. Mehr Informationen zu Schmerzensgeldern finden Sie hier. Wir kämpfen für jeden Euro, der Ihnen rechtmäßig zusteht.
Schadensersatzansprüche bei Unfällen, Behandlungsfehlern etc.
Neben dem Schmerzensgeld können Ihnen weitere Schadensersatzansprüche zustehen, die oft übersehen werden. Dazu gehören Verdienstausfall, Behandlungskosten, Fahrtkosten zu Ärzten und Therapeuten sowie Kosten für Haushaltshilfen. Wir prüfen systematisch alle möglichen Ansprüche und stellen sicher, dass Sie eine umfassende Entschädigung erhalten. Besonders bei schweren Folgeschäden können diese zusätzlichen Ansprüche erhebliche Summen erreichen. Unsere Erfahrung in der Schadensbewertung und unser Verständnis für die langfristigen Auswirkungen helfen uns dabei, auch zukünftige Schäden angemessen zu berücksichtigen.
Außergerichtliche Verhandlungen mit Versicherungen
In vielen Fällen können Schmerzensgeldforderungen bereits außergerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden. Wir führen professionelle Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen der Schädiger und nutzen dabei unsere langjährige Erfahrung und unser Verhandlungsgeschick. Dabei ist es wichtig, die Verhandlungen auf einer soliden medizinischen und rechtlichen Basis zu führen. Unsere Gutachten und die fundierte Darstellung des Sachverhalts überzeugen auch die Versicherungen von der Berechtigung Ihrer Ansprüche. Durch geschickte Verhandlungsführung können wir oft bessere Ergebnisse erzielen als durch langwierige Gerichtsverfahren.
Gerichtliche Vertretung vor regionalen Gerichten
Sollten außergerichtliche Verhandlungen nicht zum gewünschten Erfolg führen, vertreten wir Sie vor den zuständigen Gerichten in Hildesheim, Hannover und der Region. Wir kennen die Rechtsprechung zu Schmerzensgeldforderungen. Diese Erfahrung mit den regionalen Gegebenheiten ist ein entscheidender Vorteil für unsere Mandanten. Unsere Prozessführung ist strategisch durchdacht und zielt darauf ab, Ihre Ansprüche möglichst effizient und erfolgreich durchzusetzen. Dabei sorgen wir für eine umfassende Beweisführung und arbeiten mit den besten Sachverständigen der Region zusammen.
Scharffetter & Blanke ist seit 1991 eine führende Kanzlei für Medizinrecht in Hildesheim und der Region. Wir haben uns ausschließlich auf die Vertretung von Geschädigten spezialisiert und verfügen über eine über 30-jährige Erfahrung in der Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen. Unser Team besteht aus Fachanwälten für Medizinrecht, die sich täglich mit komplexen Schadensbildern auseinandersetzen. Besonders unser Fachanwalt Marco Schneider und unsere Fachanwältin Elisa Chiappetta bringen umfassende Expertise in der medizinischen Begutachtung und Schadensbewertung mit. Wir kennen die regionalen Besonderheiten der Gerichte in Hildesheim, Hannover und Braunschweig und haben bereits vor allen relevanten Kammern verhandelt. Unsere Kanzlei ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und bietet bei Bedarf auch Videoberatungen an. Durch unsere langjährige Tätigkeit in der Region haben wir ein starkes Netzwerk zu medizinischen Gutachtern, Behandlern und anderen Fachleuten aufgebaut, das unseren Mandanten zugutekommt.
Frankfurt am Main, als internationale Finanzmetropole und wichtigstes Wirtschaftszentrum Deutschlands, verfügt über eine hochentwickelte medizinische Infrastruktur. In diesem anspruchsvollen Umfeld setzt unsere Kanzlei Scharffetter & Blanke ihre rechtliche Expertise optimal ein.
Medizinische Versorgung auf höchstem Niveau
Das Universitätsklinikum Frankfurt steht im Zentrum der medizinischen Versorgung der Region. Mit über 1.500 Betten und als Teil der Goethe-Universität bietet es Spitzenmedizin in nahezu allen Fachgebieten. Diese hochkomplexe medizinische Umgebung erfordert eine ebenso qualifizierte rechtliche Betreuung.
Kompetente Vertretung vor dem Landgericht
Am Landgericht Frankfurt werden Arzthaftungsfälle von einer spezialisierten Kammer bearbeitet. Wir kennen die Besonderheiten dieser Kammer und vertreten Ihre Interessen dort mit Nachdruck.
Schlichtungsverfahren der Ärztekammer
Die Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der Landesärztekammer Hessen spielt eine wichtige Rolle bei der außergerichtlichen Streitbeilegung. Wir begleiten Sie kompetent durch diese Verfahren.
Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst
In enger Kooperation mit dem Medizinischen Dienst Hessen arbeiten wir an der Erstellung unabhängiger Sachverständigengutachten. Diese sind oft entscheidend für den Erfolg Ihres Falls.
Besonderheiten des Gesundheitssystems in Frankfurt
Als internationale Metropole verfügt Frankfurt über ein dichtes Netz hochspezialisierter Kliniken und Praxen. Wir kennen die lokalen Strukturen und Besonderheiten. Von der Beratung bis zur Prozessführung stehen wir Ihnen mit unserem Wissen zur Seite.
Im Medizinrecht gilt unser Grundsatz „Spezialisten statt Generalisten“.
Innerhalb des breiten Medizinrechts und bei Personenschäden haben wir uns ausschließlich auf die Durchsetzung von hohen Schmerzensgeldern spezialisiert. Unsere Anwälte bearbeiten ausschließlich Personenschäden und haben bereits eine Vielzahl an Verfahren und Fällen abgeschlossen. Auf diese Erfahrung können wir bereits bei der ersten Einschätzung Ihres Falls zurückgreifen.
In der Bearbeitung eines Mandats mit Personenschäden bedarf es, neben Sorgfalt und Hingabe, unserer hohen anwaltlichen Spezialisierung, um den Fallstricken dieses Rechtsgebiets gerecht zu werden.
Neben der Korrespondenz mit den Versicherungen und den medizinischen Sachverständigen, steht vor allem die Auseinandersetzung mit medizinischen Sachverhalten im Mittelpunkt des Mandats.
Hier profitieren Sie von über 30 Jahren Erfahrung bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldern.
Die Verzahnung von Versicherungsrecht, Personenschadensrecht und Medizinrecht, ermöglicht uns, Sie in jedem Teilbereich allumfassend und in Kenntnis sämtlicher Wechselwirkungen vertreten zu können. Hierfür arbeiten für Sie unsere Fachanwälte im Medizinrecht mit unseren Fachanwälten aus dem Versicherungsrecht Hand in Hand, um wirklich alle Ihre Ansprüche betrachten zu können.
Wie in all unseren Mandaten, erfordert ein solches Vertrauensverhältnis Persönlichkeit und Verständnis für Ihre Situation. Neben unserer fachlichen Expertise zeichnen wir uns vor allem durch Sozialkompetenz und das nötige Einfühlungsvermögen gegenüber unserer Mandantschaft aus. Wir hören Ihnen zu, erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt und nehmen uns Zeit für Ihren Fall.
Unsere Kanzlei ist hierfür mit über 200 Bewertungen und Referenzen auf Google.de und Anwalt.de ausgezeichnet.
3. Fortbildung und Engagement
So wie der Kenntnisstand in der Medizin rasant fortschreitet und sich weiterentwickelt, bleiben auch wir über sämtliche Neuerungen im Personenschadensrecht und Medizinrecht informiert. Ihr Mandat wird bei uns nach den aktuell geltenden juristischen Standards und unter Berücksichtigung sämtlicher praktischer Möglichkeiten (zum Beispiel Gutachtermöglichkeiten) geführt. Über die aktuelle Rechtssprechung halten wir uns und auch Sie stets durch unseren Kanzleiblog informiert.
4. Tätigkeit in ganz Deutschland
Wir sind für Sie im Medizinrecht und bei Personenschäden in Hildesheim, der Region Hannover, Braunschweig und darüber hinaus auch in ganz Deutschland tätig. Unser Sachverständigennetzwerk und die Kanzleiorganisation über die elektronische Akte erlaubt es uns, Ihren Fall bundesweit zu betreuen. Selbstverständlich nehmen wir dabei trotzdem jeden Gerichtstermin persönlich für Sie wahr. Unseren Mehraufwand bei einer bundesweiten Vertretung berechnen wir Ihnen bei einem schweren Personenschaden nicht, weshalb unsere Beauftragung Sie nicht mehr kostet als die eines weniger spezialisierten, ortsansässigen Rechtsanwalts.
Mehr Informationen:
Recht haben und Recht bekommen – Warum die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Medizinrecht unumgänglich ist
Es lassen sich folgende, wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Personenschadensrecht festhalten:
Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:
Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls an. Dabei prüfen wir, ob ein Behandlungsfehler vorliegen könnte und wie die Erfolgsaussichten für eine Schmerzensgeldforderung stehen.
Ein Erfolgshonorar ist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz möglich, insbesondere wenn Sie aus wirtschaftlichen Gründen ohne eine solche Vereinbarung von der Durchsetzung Ihrer Ansprüche absehen müssten. Wir wollen allen Mandanten Zugang zu Ihrem Recht mit möglichst geringem Kostenrisiko bieten.
Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls ab. Außergerichtliche Verhandlungen können oft innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden. Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Hildesheim dauern in der Regel 1-2 Jahre.
Wir benötigen alle verfügbaren medizinischen Unterlagen, Arztbriefe, Befunde und Behandlungsunterlagen. Falls diese nicht vollständig vorliegen, helfen wir Ihnen bei der Beschaffung der notwendigen Dokumente. Wir schicken Ihnen vorab einen geeigneten Fragebogen.
Ja, wir haben Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Rechtsschutzversicherungen und können prüfen, ob Ihre Versicherung die Kosten für das Verfahren übernimmt.
Je nach Schwere des Gesundheitsschadens reichen Schmerzensgelder in Deutschland – unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung – von wenigen tausend Euro bis hin zu mehreren hunderttausend Euro bei besonders gravierenden Fällen. Die Höhe hängt von vielen Faktoren ab, wie der Schwere des Schadens, der Dauer der Beschwerden und den Auswirkungen auf die Lebensqualität.
Ja, auch enge Angehörige können in bestimmten Fällen Ansprüche geltend machen, insbesondere auf ein Hinterbliebenengeld sowie auf Ersatz der Beerdigungskosten. Ein Schmerzensgeld für die verstorbene Person können Hinterbliebene hingegen grundsätzlich nicht verlangen.
Ja, wir bieten auch Videoberatungen an, falls ein persönlicher Termin in unserer Kanzlei nicht möglich ist. So können wir Mandanten aus der gesamten Region optimal betreuen.