MedizinrechtRA Marco SchneiderBehandlungsfehler beim Zahnarzt: Verjährung und Patientenrechte
Zahnärztliche Behandlungsfehler können erhebliche gesundheitliche und finanzielle Schäden verursachen. Ansprüche verjähren grundsätzlich drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Verursacher, absolut nach zehn Jahren. Besondere Herausforderungen ergeben sich durch Spätfolgen und versteckte Schäden, die oft erst Jahre später erkennbar werden. Wir bieten kostenlose Erstberatung zur Prüfung Ihrer Ansprüche und Verjährungsfristen im Medizinrecht.