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Beleidigung eines Kollegen – ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung wirksam

„Du Bastard“ – ist ein Grund für eine ordentliche Kündigung   Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (Az.: 18 Sa 645/21), hat am 20.01.2022 entschieden, dass der Arbeitgeber zur ordentlichen Kündigung auch ohne vorherige einschlägige Abmahnung berechtigt ist, wenn der bzw. die betroffene Arbeitnehmer*in einen/eine Kolleg*innen als „Bastard“ beschimpft.   Was war passiert? Die Klägerin ist seit...