RA Marco SchneiderFallbeispieleFallbeispielePersonenschäden55.000€ Schadensersatz nach Polytrauma: Bei Rübenernte von Pkw erfasst und über die Fahrbahn geschleudert

20. August 2025

Ausgangssituation/Sachverhalt

Hier handelt es sich um einen auch für uns emotionalen Fall. Der Mandant wandte sich mit dem Wunsch an uns, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, nachdem er von einem Pkw erfasst wurde. Der Unfall ereignete sich im Zuge der Rübenernte, wobei mehrere Lkws hintereinander auf einer Straße standen. Unser Mandant betrat laut Zeugenaussage die Straße als Fußgänger, ohne dabei eine Warnweste zu tragen, um zu dem hinter ihm parkenden Lkw zu gelangen. Dabei wurde er von einem entgegenkommenden Pkw erfasst und über die Fahrbahn geschleudert.

Er erlitt schwerwiegende Verletzungen, darunter eine kleine Hirnblutung, mehrere Frakturen (Rippe, Mittelgesicht, Schien- und Wadenbein), eine Verlagerung des ersten Halswirbels, eine Lungenprellung und mehrere Schnittwunden. Es mussten zunächst drei Operationen durchgeführt wurden. Aufgrund von postoperativer Wundheilsstörung folgten in den folgenden Monaten weitere Krankenhausaufenthalte mit insgesamt 12 Operationen.

 

Vorgehen unserer Kanzlei

Der Mandant ist im Laufe des Verfahrens aufgrund einer unfallunabhängigen Krankheit verstorben. Zunächst war es unsere Aufgabe, die Frau des Geschädigten, auf die die Ansprüche übergegangen sind, als Beklagte bestmöglich zu vertreten. Der Fahrer des Pkw, der den Geschädigten erfasst hatte, verklagte unsere Mandantin zur Zahlung eines Schadensersatzes für seine beschädigte Windschutzscheibe und die Mietkosten für einen Ersatzwagen.

Nachdem dieser Sachverhalt gerichtlich geklärt wurde, ging es für uns darum, den die aus dem Verkehrsunfall entstandenen Verletzungen und daraus folgende Beeinträchtigungen des Verstorbenen vollumfänglich zu erfassen, um die Höhe von Schadensersatzansprüche unserer Mandantin gegen den Pkw-Fahrer festzustellen. Dafür wurde ein medizinisches Gutachten erstellt. Im Hinblick auf die schwerwiegenden Verletzungen des Geschädigten, die vielen Krankenhausaufenthalte, die erlittenen Schmerzen und die extreme Fallhöhe, konnten wir eine angemessene Schadenshöhe überzeugend begründen. Dabei haben wir einen Mitverschuldensanteil bereits abgezogen aufgrund des Betretens der Straße ohne Warnweste.

Die Gegenseite unterbreitete, nach einem Regulierungsgespräch in der Kanzlei, ein Abfindungsangebot in Höhe von 50.000€.

 

Erfolg/Ergebnis

Nach Rücksprache mit unserer Mandantin verhandelten wir weiter mit der Gegenseite, um eine höhere Gesamtsumme erzielen zu können. Letztlich einigten wir uns auf eine Summe von 55.000€, womit sowohl wir als auch unsere Mandantin äußerst zufrieden waren. Das Schmerzensgeld war hier um das Mitverschulden zu kürzen und viel auch deshalb deutlich niedriger aus, weil der Mandant schon kurz nach dem Unfall aufgrund einer anderen Ursache verstarb. Hätte er überlebt, wäre ein Schmerzensgeld/Schadensersatz von 100.000,00 € – 200.000,00 € durchzusetzen.

 

Besondere Aspekte des Falls

Besonders eindrücklich war in diesem Fall, wie schwerwiegend der Verkehrsunfall das Leben des Geschädigten in dieser kurzen Zeit beeinträchtigt hat. Dieser war bis zum Tag des Unfalls trotz des Umstands, dass er bereits in Rente war, noch äußerst aktiv. Er führte einen Hof, half bei der Ernte (teilweise Arbeitstage mit > 14 Stunden) und half nebenbei den Pflegekindern bei den Hausaufgaben.

Nach dem Unfall litt er an extremen Schmerzen, psychischen Problemen, Schlafstörungen, Bewegungseinschränkungen und auch kognitiven Einschränkungen.

Zwar kann der Erhalt eines Schadensersatzes einen solch schweren Einschnitt in das Leben des Betroffenen nicht kompensieren. Allerdings ist es unser Ziel, unseren Mandanten mit unserer juristischen Expertise zur Seite stehen, um sie auf dem schweren Weg zu unterstützen und für sie das zu erzielen, was ihnen gerechterweise zusteht.

RA Marco Schneider

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