FallbeispieleFallbeispieleRA Dino-Alain ErnstingVerkehrsrechtStrafbefehl wegen Straßenverkehrsgefährdung durch Sekundenschlaf

27. November 2022

Unser Mandant kam mit einem Strafbefehl wegen Straßenverkehrsgefährdung (nachgewiesener Sekundenschlaf) in unsere Kanzlei. Die Staatsanwaltschaft hatte neben einer Geldstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis für die Dauer von einem Jahr beantragt. Gegen den Strafbefehl haben wir Einspruch eingelegt. In der Hauptverhandlung konnte die Entziehung der Fahrerlaubnis auf ein 5-monatiges Fahrverbot reduziert werden, wobei unser Mandant aufgrund der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis den Führerschein nur noch für vier weitere Monate entbehren musste.

 

Wir empfehlen nicht erst einen Strafbefehl und ggf. Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis abzuwarten, sondern gleich mit der Aufforderung zur Vernehmung bzw. mit Vorliegen der Beschuldigtenanhörung einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Oftmals kann noch vor Erlass eines Strafbefehls zu Gunsten des Mandanten bei der Staatsanwaltschaft etwas bewirkt werden. Anstelle eines Strafbefehls kann so zum Beispiel die Einstellung ggf. mit Geldauflage beantragt werden. Ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis könnte somit von Anfang erspart bleiben.

 

Dino-Alain Ernsting