Anwalt für Verkehrsunfall in Göttingen

Nach dem Unfall zählt jede Stunde. Wir sichern Ihre Ansprüche – bevor die Versicherung sie kürzt.

✓ Fachanwältin für Verkehrsrecht und Medizinrecht

Über 30 Jahre Erfahrung bei der Durchsetzung von Schadensersatz und hohem Schmerzensgeld

✓ Persönliche Betreuung – von der ersten Einschätzung bis zur Abrechnung

Anwalt für Verkehrsunfall in Göttingen: Was nach dem Unfall zählt

Als Anwalt für Verkehrsunfälle in Göttingen erleben wir es regelmäßig: Unmittelbar nach dem Unfall meldet sich die gegnerische Haftpflichtversicherung – und bietet eine schnelle Regulierung an. Was verlockend klingt, ist häufig ein Nachteil für Sie. Denn wer vorschnell unterschreibt, verliert Ansprüche, die später nicht mehr geltend gemacht werden können.

Welche Ansprüche stehen Ihnen tatsächlich zu? Was gilt, wenn die Gegenseite die Schuldfrage bestreitet? Und was passiert, wenn erst Wochen nach dem Unfall Verletzungen sichtbar werden?

Diese Fragen sollten Sie nicht der Versicherung überlassen. Wir vertreten Unfallopfer im Raum Göttingen und prüfen für Sie den gesamten Anspruchsumfang – von der Fahrzeugschadensregulierung bis hin zu langfristigen Personenschäden. Als Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht übernehmen wir die vollständige Kommunikation mit der Versicherung, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Jetzt Fall kostenlos prüfen lassen

Ansprechpartner

Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt                                      Medizinrecht                             Arzthaftungsrecht                                            Personenschäden

Unsere Leistungen im Raum Göttingen

  • Schadensersatz nach Verkehrsunfall (Fahrzeugschaden, Reparaturkosten, Totalschaden)
  • Schmerzensgeld bei Personenschäden
  • Regulierung von Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
  • Mietwagen und Nutzungsausfall
  • Merkantiler Minderwert
  • Regulierung bei Unfallflucht und unbekannten Verursachern
  • Ansprüche gegenüber der eigenen Kaskoversicherung
  • Klärung der Haftungsquote bei Mithaftung
  • Vertretung gegenüber Kfz-Haftpflichtversicherungen
  • Gerichtliche Durchsetzung bei streitigen Regulierungen

Was Ihnen nach einem Verkehrsunfall zusteht

Schadensersatz: Der Fahrzeugschaden

Nach § 249 Abs. 1 BGB hat der Geschädigte einen Anspruch auf vollständige Naturalrestitution. Praktisch bedeutet das: Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug fachgerecht reparieren zu lassen, ohne Abzüge hinnehmen zu müssen – nach der BGH-Rechtsprechung bis zu einer Grenze von 130 % des Wiederbeschaffungswerts, sofern das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert und anschließend weitergenutzt wird. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden richtet sich die Entschädigung nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Daneben kann ein merkantiler Minderwert geltend gemacht werden: ein Abschlag auf den Verkehrswert, der bei einem unfallgeschädigten Fahrzeug auch nach fachgerechter Reparatur dauerhaft bestehen bleibt. Außerdem haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung oder auf Mietwagenkosten für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug nicht zur Verfügung steht.

Schmerzensgeld: Ausgleich für körperliche und seelische Beeinträchtigungen

Bei Körperverletzungen tritt neben den materiellen Schadensersatz ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Rechtsgrundlage ist § 253 Abs. 2 BGB: Wer durch einen Unfall an Körper oder Gesundheit verletzt wird, hat Anspruch auf eine billige Entschädigung für den immateriellen Schaden. Die Höhe steht im Ermessen des Gerichts und hängt von Verletzungsbild, Behandlungsdauer, Dauerschäden und psychischen Folgen ab. Versicherungen neigen dazu, das Schmerzensgeld niedrig anzusetzen und Folgebeschwerden als vorübergehend zu werten. Eine strukturierte Dokumentation aller Befunde und Therapieverläufe ist deshalb entscheidend – und ein zentraler Teil unserer Arbeit für Sie.

Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden

Wer durch einen Verkehrsunfall an der Arbeit gehindert wird, kann den entstandenen Verdienstausfall geltend machen. Der Anspruch richtet sich nach der Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten und dem ohne den Unfall erzielbaren Einkommen. Für Personen ohne Erwerbstätigkeit, die unfallbedingt ihren Haushalt nicht mehr führen können, besteht ein Anspruch auf Haushaltsführungsschaden. Beide Positionen werden in der Regulierungspraxis häufig unterschätzt oder nicht vollständig angemeldet. Wir überprüfen systematisch, welche Schadenspositionen in Ihrem Fall angemessen geltend gemacht werden können.

Haftungsgrundlage: § 7 StVG und § 18 StVG

Beim Verkehrsunfall haften zunächst der Halter des verursachenden Fahrzeugs nach § 7 Abs. 1 StVG (Gefährdungshaftung) und der Fahrer nach § 18 Abs. 1 StVG (Haftung für vermutetes Verschulden). Die Haftung des Halters gilt verschuldensunabhängig: Sie greift bereits dann, wenn sich die spezifische Betriebsgefahr des Fahrzeugs realisiert hat. Zusätzlich haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers nach § 115 Abs. 1 VVG als Gesamtschuldnerin unmittelbar gegenüber dem Geschädigten. Daneben kommen Ansprüche nach § 823 BGB in Betracht, sofern den Fahrer ein nachweisbares Verschulden trifft. Unsere Aufgabe ist es, alle Anspruchsgrundlagen im Blick zu behalten und Ihnen die bestmögliche Ausgangslage zu sichern.

Unser Vorgehen in Göttingen

Kostenlose Ersteinschätzung
Schildern Sie uns den Unfallhergang. Wir prüfen, welche Ansprüche Sie haben, wie die Haftungslage zu beurteilen ist und was sofort zu sichern ist.
Beweissicherung und Anspruchsermittlung
Wir fordern alle relevanten Unterlagen an, sichern Beweise und ermitteln den vollständigen Anspruchsumfang – Fahrzeugschaden, Personenschäden, Erwerbsschaden und langfristige Folgen.
Durchsetzung gegenüber der Versicherung
Wir verhandeln mit der Haftpflichtversicherung, wehren unberechtigte Kürzungen ab und klagen – falls notwendig – Ihre Ansprüche gerichtlich ein.

"Herr RA Schneider hat uns im Medizinrecht vertreten. Wir haben ihn als engagierten, kompetenten und hartnäckigen Rechtsanwalt erlebt. Unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit hat vor Gericht zu einer Entscheidung zu unseren Gunsten geführt. Dafür ganz herzlichen Dank!"

Waltraud Lipke

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"Ich wurde von Herrn Marco Schneider rechtlich vertreten und bin sehr dankbar für sein Engagement und seine gute Arbeit. Herr Schneider hat sich bei Sorgen und Nachfragen immer zeitnah gemeldet und sich Zeit genommen alles transparent zu erläutern und gemeinsam das beste Vorgehen zu besprechen. Ein sehr empathischer und kompetenter Anwalt, den ich gerne weiterempfehle!"

Waltraud Lipke

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"Die Anwaltskanzlei ist hervorragend und nur weiter zu empfehlen. Herzlich möchte ich mich bei Herr Schneider Medizinrecht bedanken für seine kompetente Beratung und Betreuung. Herr Schneider ist immer für mich da gewesen per Mail,telefonisch oder auch persönlich. Er nimmt sich die Zeit um alles verständlich zu erklären. Er ist sehr zielstrebig und arbeitet mit viel herzblut und lässt nichts unversucht. Was ich noch hervorheben möchte ist das hohe Maß an Empathie und Einfühlungsvermögen. Ich fühle mich bei Herr Schneider sehr gut aufgehoben verstanden und ernst genommen. Dankeschön auch an Frau Blanke für den Erstkontakt. Sehr freundlich und hilfsbereit."

Sandra Kojic

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"Die Kanzlei unseres Vertrauens. Absoluter Top Service. Beratung, Aktion und Nachbereitung auf sehr hohem, kompetenten Niveau.
Schnelle Auskunft und direkter Kontakt zum Mandanten werden hier wirklich GROSS geschrieben. Klare Empfehlung. Macht genau SO weiter."

Steven Praschak

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"Ich kann die Kanzlei Scharffetter 100%ig weiterempfehlen. Ich hatte den Sachverhalt geschildert und alles andere wurde durch die Kanzlei abgewickelt. Für mich ohne viel Arbeit oder Ärger. Meine Schäden wurden stressfrei beglichen."

Tammo Weise

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"Ich bin mit Frau Rechtsanwältin Chiappetta Recht zufrieden, eine sehr kompetente Anwältin - Angelegenheiten wurden zu meine Gunsten erledigt.

Frau Rechtsanwältin Chiappetta kann ich selbstverständlich wärmstens weiterempfehlen. "

J.K.

Bewertung über Anwalt.de

"Aus eigener Erfahrung kann ich die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen!!! Neben einem hohen Maß an Kompetenz, war ich insbesondere über das Engagement begeistert!"

Jan Sievers

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"Ein wirklich prima Anwalt, der aus meiner Sicht eine uneingeschränkte Empfehlung wert ist und ein sehr guter rechtlicher und auch menschlicher Begleiter ist bei dem zähen rechtlichen Ringen mit den "Halbgöttern in Weiß", welche sich mitunter für unfehlbar und unantastbar halten.
Herr Schneider bietet diesen jedoch fachlich kompetent und im Sinne seiner Mandanten erfolgreich die Stirn!"

I.F.

Anwalt.de

"Ich bin mit meinem äußerst emotional anstrengenden Sachverhalt des Medizinrechts zu Rechtsanwalt Schneider vermittelt worden und habe mich sofort sehr gut aufgehoben gefühlt.
Mit Verständnis und einer grandiosen Weise mein Problem zu analysieren, wurden sofortige Schritte zur Problembewältigung meines Falles unternommen.
Wichtig zu erwähnen ist, dass Herr Schneider nicht ausschließlich unrealistische Hoffnungen zum Fall gemacht hat. Es wurde mir realistisch, aber optimistisch erklärt, welche Resultate erzielt werden können.
Nachdem ich mich mit der Herangehensweise des Rechtsanwalts einverstanden erklärt habe, wurden alle nötigen Schritte unternommen um ein optimales Resultat zu erzielen. Abschließend kann ich mit absoluter Begeisterung sagen, dass dieses langwierige Verfahren in kürzester Zeit zu meinen Gunsten ausgegangen ist.
Vielen Dank Herr Schneider!"

Dominik Zeh

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"Herr RA Schneider schaffte es, ein Angebot der Gegnerseite nahezu zu verdoppeln! Zwar ist der Erfolg nur ein minimaler Ausgleich für den entstandenen Schaden an meinem Knie - aber letztendlich ist es Herrn RA Schneider zu verdanken, dass ich einen angemessenen Schadensausgleich erhielt, der deutlich höher ist als einige vergleichbare andere Fälle, bei denen erheblich weniger durch andere Anwälte erzielt wurde. Insofern danke ich Herrn RA Schneider für seine ausgezeichnete Arbeit, seine hervorragende medizinische Argumentation und seiner Geduld in der Vorgehensweise! Herzlichen Danke auch an die Kanzlei, die mir in Vorgesprächen nichts sagte, was im Nachhinein nicht auch eingehalten wurde! Sollte es - was ich nicht hoffe - wieder eine Situation geben, bei der ich im Medizinrecht anwaltliche Hilfe suche, werde ich gerne auf Herrn RA Schneider und die Kanzlei zurückgreifen, bzw. diese auch gerne anderen Betroffenen weiterempfehle! Freundliche Grüße, A. Heid"

Andreas Heid

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Scharffetter & Blanke: Ihre Kanzlei für Verkehrsunfälle in Göttingen

Scharffetter & Blanke ist eine auf Sach- und Personenschäden ausgerichtete Kanzlei mit Standort in Hildesheim. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten aus Göttingen und der Region Südniedersachsen regelmäßig im Verkehrsunfallrecht – sowohl bei der außergerichtlichen Regulierung als auch vor Gericht.

Das Landgericht Göttingen ist für zivilrechtliche Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen erstinstanzlich zuständig, wenn der Streitwert 10.000 € übersteigt (§ 23 Nr. 1 GVG n.F., gültig seit 01.01.2026). Darunter ist das Amtsgericht Göttingen zuständig. Wir kennen die Regularien und sind mit den Abläufen beider Gerichte vertraut. Unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht bringt die notwendige Kenntnis der regionalen Gegebenheiten mit, um Ihre Ansprüche dort konsequent zu vertreten.

Für die Schadensermittlung arbeiten wir mit unabhängigen Kfz-Sachverständigen zusammen, die im gesamten südniedersächsischen Raum tätig sind. Diese Gutachten sind häufig die entscheidende Grundlage – sowohl für die außergerichtliche Regulierung als auch für ein späteres Gerichtsverfahren. Darüber hinaus bestehen langjährige Verbindungen zu Rechtsschutzversicherungen, die die Regulierung für unsere Mandantinnen und Mandanten weiter vereinfachen.

Göttingen ist über die A7 gut aus Hildesheim erreichbar. Persönliche Termine sind an unserem Standort möglich. Für Mandanten, die nicht anreisen können, bieten wir Videoberatung an.

Unsere Fälle aus dem Medizinrecht

Entdecken Sie weitere Fallbeispiele, sowie News und Urteile aus unserer täglichen Arbeit.

Warum lokale Erfahrung beim Verkehrsunfall entscheidet

Verkehrsunfallrecht ist in der Praxis ein Regulierungsrecht. Die Versicherungen kennen die regionalen Gepflogenheiten – und nutzen das. Wer einen Anwalt für Verkehrsunfälle einschaltet, der die lokalen Gerichte, Sachverständigen und Regulierungspraktiken kennt, ist erheblich besser aufgestellt. Wir wissen, welche Schadenspositionen in der Region typischerweise strittig sind und wo Versicherungen regelmäßig kürzen – und können genau dort gegensteuern. Unsere Mandate im Raum Göttingen zeigen: Eine strukturierte, frühzeitige anwaltliche Begleitung erhöht die letztlich erzielte Entschädigung in der Regel erheblich.

Medizinrecht in Frankfurt

Frankfurt am Main, als internationale Finanzmetropole und wichtigstes Wirtschaftszentrum Deutschlands, verfügt über eine hochentwickelte medizinische Infrastruktur. In diesem anspruchsvollen Umfeld setzt unsere Kanzlei Scharffetter & Blanke ihre rechtliche Expertise optimal ein.

Medizinische Versorgung auf höchstem Niveau

Das Universitätsklinikum Frankfurt steht im Zentrum der medizinischen Versorgung der Region. Mit über 1.500 Betten und als Teil der Goethe-Universität bietet es Spitzenmedizin in nahezu allen Fachgebieten. Diese hochkomplexe medizinische Umgebung erfordert eine ebenso qualifizierte rechtliche Betreuung.

Kompetente Vertretung vor dem Landgericht

Am Landgericht Frankfurt werden Arzthaftungsfälle von einer spezialisierten Kammer bearbeitet. Wir kennen die Besonderheiten dieser Kammer und vertreten Ihre Interessen dort mit Nachdruck.

Schlichtungsverfahren der Ärztekammer

Die Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der Landesärztekammer Hessen spielt eine wichtige Rolle bei der außergerichtlichen Streitbeilegung. Wir begleiten Sie kompetent durch diese Verfahren.

Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst

In enger Kooperation mit dem Medizinischen Dienst Hessen arbeiten wir an der Erstellung unabhängiger Sachverständigengutachten. Diese sind oft entscheidend für den Erfolg Ihres Falls.

Besonderheiten des Gesundheitssystems in Frankfurt

Als internationale Metropole verfügt Frankfurt über ein dichtes Netz hochspezialisierter Kliniken und Praxen. Wir kennen die lokalen Strukturen und Besonderheiten. Von der Beratung bis zur Prozessführung stehen wir Ihnen mit unserem Wissen zur Seite.

FAQs

Was sollte ich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall tun?

 Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie die Polizei und tauschen Sie Personalien sowie Versicherungsdaten mit allen Beteiligten aus. Fotografieren Sie die Fahrzeugschäden, Kennzeichen und die Unfallstelle. Wenden Sie sich möglichst früh an einen Anwalt, bevor Sie gegenüber der Versicherung Erklärungen abgeben.

Kann ich einen Anwalt einschalten, auch wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe?

Ja. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Anwaltskosten. Wir koordinieren die Deckungsanfrage für Sie und übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.

Was gilt, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?

 Wenn die Gegenseite eindeutig schuldig ist, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in der Regel auch Ihre Anwaltskosten. Das Vergütungssystem richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und orientiert sich am Streitwert.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall?

 Es gibt keine festgelegten Beträge. Das Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB hängt von Verletzungsart, Behandlungsdauer, Dauerschäden, Arbeitsunfähigkeit und psychischen Folgen ab. Gerichte orientieren sich an vergleichbaren Entscheidungen, haben aber einen erheblichen Ermessensspielraum. Wir beraten Sie realistisch zu den Erfolgsaussichten in Ihrer konkreten Situation.

Was passiert, wenn die Schuldfrage strittig ist?

Wenn der Unfallverursacher die Schuld bestreitet oder eine Mithaftung geltend gemacht wird, ist eine sorgfältige Beweissicherung entscheidend. Wir prüfen Polizeiberichte, Zeugenaussagen und lassen bei Bedarf ein unfallanalytisches Gutachten erstellen, um die tatsächliche Haftungsquote zu klären.

Kann ich Ansprüche geltend machen, wenn nur ich verletzt wurde und mein Fahrzeug nicht beschädigt ist?

Ja. Personenschäden und Sachschäden sind unabhängig voneinander geltend zu machen. Auch bei reinen Personenschäden – etwa als Fußgänger oder Fahrradfahrer – bestehen volle Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Heilbehandlungskosten.

Was gilt bei Unfallflucht?

 Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, können Ansprüche gegenüber dem Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen (Verkehrsopferhilfe e. V.) geltend gemacht werden. Wir prüfen in diesen Fällen, welche Möglichkeiten bestehen.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall verjähren gemäß § 195 BGB in der Regel innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis erlangt hat. Handeln Sie trotzdem frühzeitig – Beweise und Zeugenaussagen werden mit der Zeit schwerer zu sichern.

Wer trägt die Kosten der anwaltlichen Vertretung?

Bei eindeutiger Haftung des Unfallverursachers trägt dessen Haftpflichtversicherung auch die notwendigen Anwaltskosten des Geschädigten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten unabhängig vom Ausgang. In anderen Fällen beraten wir Sie im Erstgespräch transparent zur Kostensituation.

Lohnt sich anwaltliche Hilfe auch bei kleineren Unfällen?

 Ja. Gerade bei scheinbar kleinen Unfällen werden häufig Ansprüche vergessen oder zu niedrig angesetzt: Nutzungsausfall, merkantiler Minderwert oder eine erst später sichtbar werdende Verletzung. Eine frühzeitige Prüfung kostet Sie nichts und sichert Ihnen alle Positionen.

Höchste Spezialisierung im Arzthaftungsrecht

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Häufig gestellte Fragen zum Arzthaftungsrecht in Frankfurt

Wie erkenne ich einen Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn die medizinische Behandlung nicht dem anerkannten Standard entspricht. Typische Anzeichen sind unerwartete Komplikationen oder wenn andere Ärzte die Behandlung kritisch bewerten.

Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir besprechen die Kostenfrage transparent im Erstgespräch. In geeigneten Fällen bieten wir auch Erfolgshonorare an, womit für Sie kein Kostenrisiko besteht und Sie uns in jeder wirtschaftlichen Situation beauftragen können.

Wie lange dauert ein Arzthaftungsverfahren?

Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Monate erreicht werden. Gerichtliche Verfahren dauern meist länger.

Brauche ich alle Behandlungsunterlagen?

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser können wir Ihren Fall prüfen. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung fehlender Dokumente.

Was kann ich als Schadensersatz verlangen?

Neben Schmerzensgeld können Sie materielle Schäden wie Verdienstausfall und Behandlungskosten geltend machen.

Gibt es Fristen zu beachten?

Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens.

Wie erfolgversprechend ist meine Klage?

Die Erfolgsaussichten hängen von der Art des Fehlers und der Beweislage ab. Wir prüfen dies sorgfältig und beraten Sie realistisch.

Muss ich vor Gericht aussagen?

In einem Gerichtsverfahren ist Ihre persönliche Aussage oft wichtig. Wir bereiten Sie gut darauf vor.

Wie lange muss ich auf eine Entschädigung warten?

Bei einer außergerichtlichen Einigung geht es schneller als bei einem Gerichtsverfahren. Wir setzen uns für eine zügige Abwicklung ein.

Was passiert nach dem Erstgespräch?

Nach der ersten Einschätzung entwickeln wir eine Strategie und fordern mit Ihrer Zustimmung die notwendigen Unterlagen an.