Schadensersatz: Der Fahrzeugschaden
Nach § 249 Abs. 1 BGB hat der Geschädigte einen Anspruch auf vollständige Naturalrestitution. Praktisch bedeutet das: Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug fachgerecht reparieren zu lassen, ohne Abzüge hinnehmen zu müssen – nach der BGH-Rechtsprechung bis zu einer Grenze von 130 % des Wiederbeschaffungswerts, sofern das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert und anschließend weitergenutzt wird. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden richtet sich die Entschädigung nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Daneben kann ein merkantiler Minderwert geltend gemacht werden: ein Abschlag auf den Verkehrswert, der bei einem unfallgeschädigten Fahrzeug auch nach fachgerechter Reparatur dauerhaft bestehen bleibt. Außerdem haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung oder auf Mietwagenkosten für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug nicht zur Verfügung steht.
Schmerzensgeld: Ausgleich für körperliche und seelische Beeinträchtigungen
Bei Körperverletzungen tritt neben den materiellen Schadensersatz ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Rechtsgrundlage ist § 253 Abs. 2 BGB: Wer durch einen Unfall an Körper oder Gesundheit verletzt wird, hat Anspruch auf eine billige Entschädigung für den immateriellen Schaden. Die Höhe steht im Ermessen des Gerichts und hängt von Verletzungsbild, Behandlungsdauer, Dauerschäden und psychischen Folgen ab. Versicherungen neigen dazu, das Schmerzensgeld niedrig anzusetzen und Folgebeschwerden als vorübergehend zu werten. Eine strukturierte Dokumentation aller Befunde und Therapieverläufe ist deshalb entscheidend – und ein zentraler Teil unserer Arbeit für Sie.
Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
Wer durch einen Verkehrsunfall an der Arbeit gehindert wird, kann den entstandenen Verdienstausfall geltend machen. Der Anspruch richtet sich nach der Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten und dem ohne den Unfall erzielbaren Einkommen. Für Personen ohne Erwerbstätigkeit, die unfallbedingt ihren Haushalt nicht mehr führen können, besteht ein Anspruch auf Haushaltsführungsschaden. Beide Positionen werden in der Regulierungspraxis häufig unterschätzt oder nicht vollständig angemeldet. Wir überprüfen systematisch, welche Schadenspositionen in Ihrem Fall angemessen geltend gemacht werden können.
Haftungsgrundlage: § 7 StVG und § 18 StVG
Beim Verkehrsunfall haften zunächst der Halter des verursachenden Fahrzeugs nach § 7 Abs. 1 StVG (Gefährdungshaftung) und der Fahrer nach § 18 Abs. 1 StVG (Haftung für vermutetes Verschulden). Die Haftung des Halters gilt verschuldensunabhängig: Sie greift bereits dann, wenn sich die spezifische Betriebsgefahr des Fahrzeugs realisiert hat. Zusätzlich haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers nach § 115 Abs. 1 VVG als Gesamtschuldnerin unmittelbar gegenüber dem Geschädigten. Daneben kommen Ansprüche nach § 823 BGB in Betracht, sofern den Fahrer ein nachweisbares Verschulden trifft. Unsere Aufgabe ist es, alle Anspruchsgrundlagen im Blick zu behalten und Ihnen die bestmögliche Ausgangslage zu sichern.
Scharffetter & Blanke ist eine auf Sach- und Personenschäden ausgerichtete Kanzlei mit Standort in Hildesheim. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten aus Göttingen und der Region Südniedersachsen regelmäßig im Verkehrsunfallrecht – sowohl bei der außergerichtlichen Regulierung als auch vor Gericht.
Das Landgericht Göttingen ist für zivilrechtliche Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen erstinstanzlich zuständig, wenn der Streitwert 10.000 € übersteigt (§ 23 Nr. 1 GVG n.F., gültig seit 01.01.2026). Darunter ist das Amtsgericht Göttingen zuständig. Wir kennen die Regularien und sind mit den Abläufen beider Gerichte vertraut. Unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht bringt die notwendige Kenntnis der regionalen Gegebenheiten mit, um Ihre Ansprüche dort konsequent zu vertreten.
Für die Schadensermittlung arbeiten wir mit unabhängigen Kfz-Sachverständigen zusammen, die im gesamten südniedersächsischen Raum tätig sind. Diese Gutachten sind häufig die entscheidende Grundlage – sowohl für die außergerichtliche Regulierung als auch für ein späteres Gerichtsverfahren. Darüber hinaus bestehen langjährige Verbindungen zu Rechtsschutzversicherungen, die die Regulierung für unsere Mandantinnen und Mandanten weiter vereinfachen.
Göttingen ist über die A7 gut aus Hildesheim erreichbar. Persönliche Termine sind an unserem Standort möglich. Für Mandanten, die nicht anreisen können, bieten wir Videoberatung an.
Verkehrsunfallrecht ist in der Praxis ein Regulierungsrecht. Die Versicherungen kennen die regionalen Gepflogenheiten – und nutzen das. Wer einen Anwalt für Verkehrsunfälle einschaltet, der die lokalen Gerichte, Sachverständigen und Regulierungspraktiken kennt, ist erheblich besser aufgestellt. Wir wissen, welche Schadenspositionen in der Region typischerweise strittig sind und wo Versicherungen regelmäßig kürzen – und können genau dort gegensteuern. Unsere Mandate im Raum Göttingen zeigen: Eine strukturierte, frühzeitige anwaltliche Begleitung erhöht die letztlich erzielte Entschädigung in der Regel erheblich.
Frankfurt am Main, als internationale Finanzmetropole und wichtigstes Wirtschaftszentrum Deutschlands, verfügt über eine hochentwickelte medizinische Infrastruktur. In diesem anspruchsvollen Umfeld setzt unsere Kanzlei Scharffetter & Blanke ihre rechtliche Expertise optimal ein.
Medizinische Versorgung auf höchstem Niveau
Das Universitätsklinikum Frankfurt steht im Zentrum der medizinischen Versorgung der Region. Mit über 1.500 Betten und als Teil der Goethe-Universität bietet es Spitzenmedizin in nahezu allen Fachgebieten. Diese hochkomplexe medizinische Umgebung erfordert eine ebenso qualifizierte rechtliche Betreuung.
Kompetente Vertretung vor dem Landgericht
Am Landgericht Frankfurt werden Arzthaftungsfälle von einer spezialisierten Kammer bearbeitet. Wir kennen die Besonderheiten dieser Kammer und vertreten Ihre Interessen dort mit Nachdruck.
Schlichtungsverfahren der Ärztekammer
Die Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der Landesärztekammer Hessen spielt eine wichtige Rolle bei der außergerichtlichen Streitbeilegung. Wir begleiten Sie kompetent durch diese Verfahren.
Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst
In enger Kooperation mit dem Medizinischen Dienst Hessen arbeiten wir an der Erstellung unabhängiger Sachverständigengutachten. Diese sind oft entscheidend für den Erfolg Ihres Falls.
Besonderheiten des Gesundheitssystems in Frankfurt
Als internationale Metropole verfügt Frankfurt über ein dichtes Netz hochspezialisierter Kliniken und Praxen. Wir kennen die lokalen Strukturen und Besonderheiten. Von der Beratung bis zur Prozessführung stehen wir Ihnen mit unserem Wissen zur Seite.
Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie die Polizei und tauschen Sie Personalien sowie Versicherungsdaten mit allen Beteiligten aus. Fotografieren Sie die Fahrzeugschäden, Kennzeichen und die Unfallstelle. Wenden Sie sich möglichst früh an einen Anwalt, bevor Sie gegenüber der Versicherung Erklärungen abgeben.
Ja. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Anwaltskosten. Wir koordinieren die Deckungsanfrage für Sie und übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.
Wenn die Gegenseite eindeutig schuldig ist, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in der Regel auch Ihre Anwaltskosten. Das Vergütungssystem richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und orientiert sich am Streitwert.
Es gibt keine festgelegten Beträge. Das Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB hängt von Verletzungsart, Behandlungsdauer, Dauerschäden, Arbeitsunfähigkeit und psychischen Folgen ab. Gerichte orientieren sich an vergleichbaren Entscheidungen, haben aber einen erheblichen Ermessensspielraum. Wir beraten Sie realistisch zu den Erfolgsaussichten in Ihrer konkreten Situation.
Wenn der Unfallverursacher die Schuld bestreitet oder eine Mithaftung geltend gemacht wird, ist eine sorgfältige Beweissicherung entscheidend. Wir prüfen Polizeiberichte, Zeugenaussagen und lassen bei Bedarf ein unfallanalytisches Gutachten erstellen, um die tatsächliche Haftungsquote zu klären.
Ja. Personenschäden und Sachschäden sind unabhängig voneinander geltend zu machen. Auch bei reinen Personenschäden – etwa als Fußgänger oder Fahrradfahrer – bestehen volle Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Heilbehandlungskosten.
Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, können Ansprüche gegenüber dem Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen (Verkehrsopferhilfe e. V.) geltend gemacht werden. Wir prüfen in diesen Fällen, welche Möglichkeiten bestehen.
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall verjähren gemäß § 195 BGB in der Regel innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis erlangt hat. Handeln Sie trotzdem frühzeitig – Beweise und Zeugenaussagen werden mit der Zeit schwerer zu sichern.
Bei eindeutiger Haftung des Unfallverursachers trägt dessen Haftpflichtversicherung auch die notwendigen Anwaltskosten des Geschädigten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten unabhängig vom Ausgang. In anderen Fällen beraten wir Sie im Erstgespräch transparent zur Kostensituation.
Ja. Gerade bei scheinbar kleinen Unfällen werden häufig Ansprüche vergessen oder zu niedrig angesetzt: Nutzungsausfall, merkantiler Minderwert oder eine erst später sichtbar werdende Verletzung. Eine frühzeitige Prüfung kostet Sie nichts und sichert Ihnen alle Positionen.

Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn die medizinische Behandlung nicht dem anerkannten Standard entspricht. Typische Anzeichen sind unerwartete Komplikationen oder wenn andere Ärzte die Behandlung kritisch bewerten.
Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir besprechen die Kostenfrage transparent im Erstgespräch. In geeigneten Fällen bieten wir auch Erfolgshonorare an, womit für Sie kein Kostenrisiko besteht und Sie uns in jeder wirtschaftlichen Situation beauftragen können.
Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Monate erreicht werden. Gerichtliche Verfahren dauern meist länger.
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser können wir Ihren Fall prüfen. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung fehlender Dokumente.
Neben Schmerzensgeld können Sie materielle Schäden wie Verdienstausfall und Behandlungskosten geltend machen.
Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens.
Die Erfolgsaussichten hängen von der Art des Fehlers und der Beweislage ab. Wir prüfen dies sorgfältig und beraten Sie realistisch.
In einem Gerichtsverfahren ist Ihre persönliche Aussage oft wichtig. Wir bereiten Sie gut darauf vor.
Bei einer außergerichtlichen Einigung geht es schneller als bei einem Gerichtsverfahren. Wir setzen uns für eine zügige Abwicklung ein.
Nach der ersten Einschätzung entwickeln wir eine Strategie und fordern mit Ihrer Zustimmung die notwendigen Unterlagen an.