Vollständige Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen
Wir übernehmen die komplette Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls von der ersten Schadensanzeige bis zur vollständigen Regulierung. Dabei sammeln wir alle relevanten Unterlagen, dokumentieren den Schaden und stellen sicher, dass alle Ansprüche geltend gemacht werden. Unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht kennt alle Fallstricke und sorgt dafür, dass Ihnen keine Ansprüche entgehen. Wir kommunizieren direkt mit den Versicherungen und entlasten Sie von diesem oft mühsamen Prozess.
Durchsetzung von Schmerzensgeld
Schmerzensgeld steht Ihnen zu, wenn Sie bei einem Verkehrsunfall körperlich verletzt wurden. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung, der Dauer der Behandlung und den Auswirkungen auf Ihr Leben. Wir setzen angemessene Schmerzensgeldsummen durch und berücksichtigen dabei sowohl die aktuellen Tabellenwerte als auch die Besonderheiten Ihres Falls. Unsere Erfahrung zeigt, dass die erste Offerte der Versicherung oft zu niedrig ist – wir verhandeln für Sie.
Schadensersatz für Sachschäden
Bei Sachschäden an Ihrem Fahrzeug haben Sie Anspruch auf Reparaturkosten oder bei wirtschaftlichem Totalschaden auf den Wiederbeschaffungswert. Wir prüfen die Schadensgutachten kritisch und stellen sicher, dass alle Schäden erfasst werden. Dabei berücksichtigen wir auch merkantile Minderwerte und sonstige unfallbedingte Kosten. Unsere Expertise hilft dabei, den vollen Schadensersatz zu erhalten.
Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
Wenn Sie aufgrund des Unfalls nicht arbeiten können, haben Sie Anspruch auf Verdienstausfall. Wir berechnen diesen präzise und berücksichtigen dabei alle Einkommensverluste. Auch der Ausfall bei der Haushaltsführung wird entschädigt, wenn Sie Ihren Haushalt nicht wie gewohnt führen können. Wir dokumentieren alle Ausfälle und setzen diese gegenüber der Versicherung durch.
Behandlungskosten und Heilungskosten
Alle durch den Unfall entstandenen Behandlungskosten müssen vom Verursacher getragen werden. Dazu gehören Arztkosten, Krankenhauskosten, Physiotherapie und weitere Heilbehandlungen. Wir stellen sicher, dass alle Kosten erfasst und erstattet werden. Auch künftige Behandlungskosten werden berücksichtigt, wenn diese aufgrund des Unfalls zu erwarten sind.
Gutachterkosten und Anwaltskosten
Die Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigen zur Schadensbewertung trägt die gegnerische Versicherung. Ebenso sind unsere Anwaltskosten zu erstatten, wenn wir für Sie tätig werden. Wir rechnen diese Kosten direkt mit der Versicherung ab, sodass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen. Unsere Mandanten können sich auf die Heilung konzentrieren.
Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung
Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Wir organisieren die Mietwagenstellung und rechnen die Kosten direkt mit der Versicherung ab. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung wählen, wenn Sie keinen Mietwagen benötigen. Wir beraten Sie über die für Sie günstigste Lösung.
Vertretung gegenüber Versicherungen
Versicherungen haben eigene Interessen und versuchen oft, Schäden zu minimieren. Wir vertreten Sie kompetent gegenüber allen beteiligten Versicherungen und sorgen dafür, dass Sie nicht benachteiligt werden. Unsere Erfahrung im Umgang mit Versicherungen hilft dabei, schnelle und faire Lösungen zu finden. Wir durchschauen die Taktiken der Versicherungen und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Die Kanzlei Scharffetter & Blanke ist seit über 30 Jahren als Kanzlei für Sach- und Personenschäden tätig. Mit Rechtsanwältin Dr. Arlett Blanke und Rechtsanwalt Marco Schneider verfügen wir über eine erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht und Medizinrecht, die sich auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen spezialisiert haben.
Unser Kernwert „Empathie und Leidenschaft für den Beruf“ spiegelt sich in unserer Mandantenbetreuung wider. Wir verstehen, dass ein Verkehrsunfall für Sie belastend ist und kümmern uns umfassend um Ihre Anliegen. Dabei sind wir für unsere Mandanten immer erreichbar und bieten auch digitale Beratung per Videokonferenz an.
Als Kanzlei für Sach- und Personenschäden haben wir langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Versicherungen und kennen deren Arbeitsweise genau. Wir setzen regelmäßig höhere Entschädigungssummen durch als bei einem Vorgehen ohne anwaltliche Unterstützung. Unser Ziel ist es, Sie nach dem Unfall finanziell so zu stellen, als wäre der Unfall nie passiert.
Die Beauftragung einer spezialisierten Kanzlei für Verkehrsunfälle bietet entscheidende Vorteile. Versicherungen haben eigene Regulierungsrichtlinien und versuchen oft, Schäden zu minimieren. Ohne anwaltliche Unterstützung werden oft nicht alle Ansprüche erkannt und durchgesetzt.
Unsere bundesweite Erfahrung umfasst die Zusammenarbeit mit Versicherungen aus ganz Deutschland. Wir kennen die unterschiedlichen Praktiken und können auch bei komplexen Fällen mit mehreren Beteiligten die Übersicht behalten. Durch unsere digitalen Beratungsmöglichkeiten können wir Sie deutschlandweit betreuen, ohne dass Sie lange Anfahrtswege haben.
Die Spezialisierung auf Verkehrsrecht ermöglicht es uns, auch in schwierigen Fällen erfolgreiche Lösungen zu finden. Wir haben Erfahrung mit allen Arten von Verkehrsunfällen und können die rechtlichen Besonderheiten einschätzen.
Wir empfehlen, bereits unmittelbar nach dem Unfall anwaltliche Unterstützung zu suchen, besonders bei Personenschäden oder wenn die Schuldfrage unklar ist. Unsere kostenlose Erstberatung hilft bei der Einschätzung.
Nein, bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung unsere Anwaltskosten. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten durch unsere Beauftragung.
Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls ab. Einfache Sachschäden können innerhalb weniger Wochen reguliert werden, bei Personenschäden kann es mehrere Monate dauern.
Ja, auch bei Teilschuld können Sie Ansprüche haben. Wir prüfen die Haftungsverteilung und setzen Ihre anteiligen Ansprüche durch.
Ja, wir beraten und vertreten Mandanten in ganz Deutschland. Durch unsere digitalen Beratungsmöglichkeiten können wir Sie auch überregional betreuen.
In solchen Fällen können Ansprüche gegen den Verkehrsopferfonds geltend gemacht werden. Wir prüfen alle Möglichkeiten der Schadensregulierung.
Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung und deren Auswirkungen. Wir orientieren uns an aktuellen Tabellenwerten und berücksichtigen die Besonderheiten Ihres Falls.
Bei größeren Schäden ist ein Sachverständigengutachten sinnvoll. Wir organisieren die Begutachtung und rechnen die Kosten mit der Versicherung ab.
Ja, bei unverschuldeten Unfällen haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Wir organisieren die Mietwagenstellung für Sie.
Wenn die Versicherung nicht freiwillig zahlt, setzen wir Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch. Wir haben Erfahrung mit allen Arten von Versicherungsstreitigkeiten.