Ihre Rechte nach dem Unfall durchsetzenAnwalt Verkehrsunfall

Kompetente Unterstützung bei Verkehrsunfällen - Schadensersatz und Schmerzensgeld bundesweit

✓ Fachanwälte für Verkehrsrecht und Medizinrecht
✓ Über 30 Jahre Erfahrung bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldern und Schadensersatz
✓ Digitale Beratung deutschlandweit

Ihre Ansprüche durchsetzen

Sind Sie bei einem Verkehrsunfall zu Schaden gekommen? Wissen Sie nicht, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese durchsetzen können?
Nach einem Verkehrsunfall stehen Geschädigte oft vor vielen Fragen: Wer zahlt den Schaden? Welche Ansprüche habe ich? Wie gehe ich mit der gegnerischen Versicherung um? Als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte vollständig durchzusetzen.
Mit Dr. Arlett Blanke und Marco Schneider verfügen wir über eine Fachanwälte in Verkehrs- und Medizinrecht, die Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche vertreten. Wir kennen die Taktiken der Versicherungen und wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen. Dabei setzen wir regelmäßig höhere Entschädigungssummen durch als bei einem Vorgehen ohne anwaltliche Unterstützung.
Unser Fokus liegt auf der vollständigen Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls. Wir kümmern uns um die Schadensregulierung, setzen Schmerzensgeld durch und sorgen dafür, dass Sie finanziell nicht schlechter gestellt werden als vor dem Unfall.

Jetzt Fall kostenlos prüfen lassen

Unsere Leistungen

  • Vollständige Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen
  • Durchsetzung von Schmerzensgeld
  • Schadensersatz für Sachschäden
  • Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
  • Behandlungskosten und Heilungskosten
  • Gutachterkosten und Anwaltskosten
  • Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung
  • Vertretung gegenüber Versicherungen

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Vollständige Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen 

Wir übernehmen die komplette Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls von der ersten Schadensanzeige bis zur vollständigen Regulierung. Dabei sammeln wir alle relevanten Unterlagen, dokumentieren den Schaden und stellen sicher, dass alle Ansprüche geltend gemacht werden. Unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht kennt alle Fallstricke und sorgt dafür, dass Ihnen keine Ansprüche entgehen. Wir kommunizieren direkt mit den Versicherungen und entlasten Sie von diesem oft mühsamen Prozess.

Durchsetzung von Schmerzensgeld 

Schmerzensgeld steht Ihnen zu, wenn Sie bei einem Verkehrsunfall körperlich verletzt wurden. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung, der Dauer der Behandlung und den Auswirkungen auf Ihr Leben. Wir setzen angemessene Schmerzensgeldsummen durch und berücksichtigen dabei sowohl die aktuellen Tabellenwerte als auch die Besonderheiten Ihres Falls. Unsere Erfahrung zeigt, dass die erste Offerte der Versicherung oft zu niedrig ist – wir verhandeln für Sie.

Schadensersatz für Sachschäden 

Bei Sachschäden an Ihrem Fahrzeug haben Sie Anspruch auf Reparaturkosten oder bei wirtschaftlichem Totalschaden auf den Wiederbeschaffungswert. Wir prüfen die Schadensgutachten kritisch und stellen sicher, dass alle Schäden erfasst werden. Dabei berücksichtigen wir auch merkantile Minderwerte und sonstige unfallbedingte Kosten. Unsere Expertise hilft dabei, den vollen Schadensersatz zu erhalten.

Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden 

Wenn Sie aufgrund des Unfalls nicht arbeiten können, haben Sie Anspruch auf Verdienstausfall. Wir berechnen diesen präzise und berücksichtigen dabei alle Einkommensverluste. Auch der Ausfall bei der Haushaltsführung wird entschädigt, wenn Sie Ihren Haushalt nicht wie gewohnt führen können. Wir dokumentieren alle Ausfälle und setzen diese gegenüber der Versicherung durch.

Behandlungskosten und Heilungskosten 

Alle durch den Unfall entstandenen Behandlungskosten müssen vom Verursacher getragen werden. Dazu gehören Arztkosten, Krankenhauskosten, Physiotherapie und weitere Heilbehandlungen. Wir stellen sicher, dass alle Kosten erfasst und erstattet werden. Auch künftige Behandlungskosten werden berücksichtigt, wenn diese aufgrund des Unfalls zu erwarten sind.

Gutachterkosten und Anwaltskosten 

Die Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigen zur Schadensbewertung trägt die gegnerische Versicherung. Ebenso sind unsere Anwaltskosten zu erstatten, wenn wir für Sie tätig werden. Wir rechnen diese Kosten direkt mit der Versicherung ab, sodass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen. Unsere Mandanten können sich auf die Heilung konzentrieren.

Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung 

Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Wir organisieren die Mietwagenstellung und rechnen die Kosten direkt mit der Versicherung ab. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung wählen, wenn Sie keinen Mietwagen benötigen. Wir beraten Sie über die für Sie günstigste Lösung.

Vertretung gegenüber Versicherungen 

Versicherungen haben eigene Interessen und versuchen oft, Schäden zu minimieren. Wir vertreten Sie kompetent gegenüber allen beteiligten Versicherungen und sorgen dafür, dass Sie nicht benachteiligt werden. Unsere Erfahrung im Umgang mit Versicherungen hilft dabei, schnelle und faire Lösungen zu finden. Wir durchschauen die Taktiken der Versicherungen und setzen Ihre Rechte konsequent durch.

Unser Beratungsprozess

Kostenlose Erstberatung
Schildern Sie uns Ihren Verkehrsunfall in einem unverbindlichen Gespräch - per Telefon oder Videokonferenz
Schadensaufnahme und Dokumentation
Wir sammeln alle relevanten Unterlagen und dokumentieren den Schaden systematisch
Verhandlung und Durchsetzung
Wir verhandeln mit den Versicherungen und setzen Ihre Ansprüche vollständig durch

"Herr RA Schneider hat uns im Medizinrecht vertreten. Wir haben ihn als engagierten, kompetenten und hartnäckigen Rechtsanwalt erlebt. Unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit hat vor Gericht zu einer Entscheidung zu unseren Gunsten geführt. Dafür ganz herzlichen Dank!"

Waltraud Lipke

Google Bewertung

"Ich wurde von Herrn Marco Schneider rechtlich vertreten und bin sehr dankbar für sein Engagement und seine gute Arbeit. Herr Schneider hat sich bei Sorgen und Nachfragen immer zeitnah gemeldet und sich Zeit genommen alles transparent zu erläutern und gemeinsam das beste Vorgehen zu besprechen. Ein sehr empathischer und kompetenter Anwalt, den ich gerne weiterempfehle!"

Waltraud Lipke

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"Die Anwaltskanzlei ist hervorragend und nur weiter zu empfehlen. Herzlich möchte ich mich bei Herr Schneider Medizinrecht bedanken für seine kompetente Beratung und Betreuung. Herr Schneider ist immer für mich da gewesen per Mail,telefonisch oder auch persönlich. Er nimmt sich die Zeit um alles verständlich zu erklären. Er ist sehr zielstrebig und arbeitet mit viel herzblut und lässt nichts unversucht. Was ich noch hervorheben möchte ist das hohe Maß an Empathie und Einfühlungsvermögen. Ich fühle mich bei Herr Schneider sehr gut aufgehoben verstanden und ernst genommen. Dankeschön auch an Frau Blanke für den Erstkontakt. Sehr freundlich und hilfsbereit."

Sandra Kojic

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"Die Kanzlei unseres Vertrauens. Absoluter Top Service. Beratung, Aktion und Nachbereitung auf sehr hohem, kompetenten Niveau.
Schnelle Auskunft und direkter Kontakt zum Mandanten werden hier wirklich GROSS geschrieben. Klare Empfehlung. Macht genau SO weiter."

Steven Praschak

Google Bewertung

"Ich kann die Kanzlei Scharffetter 100%ig weiterempfehlen. Ich hatte den Sachverhalt geschildert und alles andere wurde durch die Kanzlei abgewickelt. Für mich ohne viel Arbeit oder Ärger. Meine Schäden wurden stressfrei beglichen."

Tammo Weise

Google Bewertung

"Ich bin mit Frau Rechtsanwältin Chiappetta Recht zufrieden, eine sehr kompetente Anwältin - Angelegenheiten wurden zu meine Gunsten erledigt.

Frau Rechtsanwältin Chiappetta kann ich selbstverständlich wärmstens weiterempfehlen. "

J.K.

Bewertung über Anwalt.de

"Aus eigener Erfahrung kann ich die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen!!! Neben einem hohen Maß an Kompetenz, war ich insbesondere über das Engagement begeistert!"

Jan Sievers

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"Ein wirklich prima Anwalt, der aus meiner Sicht eine uneingeschränkte Empfehlung wert ist und ein sehr guter rechtlicher und auch menschlicher Begleiter ist bei dem zähen rechtlichen Ringen mit den "Halbgöttern in Weiß", welche sich mitunter für unfehlbar und unantastbar halten.
Herr Schneider bietet diesen jedoch fachlich kompetent und im Sinne seiner Mandanten erfolgreich die Stirn!"

I.F.

Anwalt.de

"Ich bin mit meinem äußerst emotional anstrengenden Sachverhalt des Medizinrechts zu Rechtsanwalt Schneider vermittelt worden und habe mich sofort sehr gut aufgehoben gefühlt.
Mit Verständnis und einer grandiosen Weise mein Problem zu analysieren, wurden sofortige Schritte zur Problembewältigung meines Falles unternommen.
Wichtig zu erwähnen ist, dass Herr Schneider nicht ausschließlich unrealistische Hoffnungen zum Fall gemacht hat. Es wurde mir realistisch, aber optimistisch erklärt, welche Resultate erzielt werden können.
Nachdem ich mich mit der Herangehensweise des Rechtsanwalts einverstanden erklärt habe, wurden alle nötigen Schritte unternommen um ein optimales Resultat zu erzielen. Abschließend kann ich mit absoluter Begeisterung sagen, dass dieses langwierige Verfahren in kürzester Zeit zu meinen Gunsten ausgegangen ist.
Vielen Dank Herr Schneider!"

Dominik Zeh

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"Herr RA Schneider schaffte es, ein Angebot der Gegnerseite nahezu zu verdoppeln! Zwar ist der Erfolg nur ein minimaler Ausgleich für den entstandenen Schaden an meinem Knie - aber letztendlich ist es Herrn RA Schneider zu verdanken, dass ich einen angemessenen Schadensausgleich erhielt, der deutlich höher ist als einige vergleichbare andere Fälle, bei denen erheblich weniger durch andere Anwälte erzielt wurde. Insofern danke ich Herrn RA Schneider für seine ausgezeichnete Arbeit, seine hervorragende medizinische Argumentation und seiner Geduld in der Vorgehensweise! Herzlichen Danke auch an die Kanzlei, die mir in Vorgesprächen nichts sagte, was im Nachhinein nicht auch eingehalten wurde! Sollte es - was ich nicht hoffe - wieder eine Situation geben, bei der ich im Medizinrecht anwaltliche Hilfe suche, werde ich gerne auf Herrn RA Schneider und die Kanzlei zurückgreifen, bzw. diese auch gerne anderen Betroffenen weiterempfehle! Freundliche Grüße, A. Heid"

Andreas Heid

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Unsere Kanzlei

Die Kanzlei Scharffetter & Blanke ist seit über 30 Jahren als Kanzlei für Sach- und Personenschäden tätig. Mit Rechtsanwältin Dr. Arlett Blanke und Rechtsanwalt Marco Schneider verfügen wir über eine erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht und Medizinrecht, die sich auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen spezialisiert haben.

Unser Kernwert „Empathie und Leidenschaft für den Beruf“ spiegelt sich in unserer Mandantenbetreuung wider. Wir verstehen, dass ein Verkehrsunfall für Sie belastend ist und kümmern uns umfassend um Ihre Anliegen. Dabei sind wir für unsere Mandanten immer erreichbar und bieten auch digitale Beratung per Videokonferenz an.

Als Kanzlei für Sach- und Personenschäden haben wir langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Versicherungen und kennen deren Arbeitsweise genau. Wir setzen regelmäßig höhere Entschädigungssummen durch als bei einem Vorgehen ohne anwaltliche Unterstützung. Unser Ziel ist es, Sie nach dem Unfall finanziell so zu stellen, als wäre der Unfall nie passiert.

Unsere Fälle aus dem Verkehrsrecht

Entdecken Sie weitere Fallbeispiele, sowie News und Urteile aus unserer täglichen Arbeit.

Bundesweite Vertretung

Die Beauftragung einer spezialisierten Kanzlei für Verkehrsunfälle bietet entscheidende Vorteile. Versicherungen haben eigene Regulierungsrichtlinien und versuchen oft, Schäden zu minimieren. Ohne anwaltliche Unterstützung werden oft nicht alle Ansprüche erkannt und durchgesetzt.

Unsere bundesweite Erfahrung umfasst die Zusammenarbeit mit Versicherungen aus ganz Deutschland. Wir kennen die unterschiedlichen Praktiken und können auch bei komplexen Fällen mit mehreren Beteiligten die Übersicht behalten. Durch unsere digitalen Beratungsmöglichkeiten können wir Sie deutschlandweit betreuen, ohne dass Sie lange Anfahrtswege haben.

Die Spezialisierung auf Verkehrsrecht ermöglicht es uns, auch in schwierigen Fällen erfolgreiche Lösungen zu finden. Wir haben Erfahrung mit allen Arten von Verkehrsunfällen und können die rechtlichen Besonderheiten einschätzen.

Ansprechpartner

Dr. Arlett Blanke

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht     Fachanwältin für Versicherungsrecht

Dino-Alain Ernsting

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Arbeitsrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Schmerzensgeld

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich einen Anwalt nach einem Verkehrsunfall beauftragen?

Wir empfehlen, bereits unmittelbar nach dem Unfall anwaltliche Unterstützung zu suchen, besonders bei Personenschäden oder wenn die Schuldfrage unklar ist. Unsere kostenlose Erstberatung hilft bei der Einschätzung.

Zahle ich die Anwaltskosten selbst?

Nein, bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung unsere Anwaltskosten. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten durch unsere Beauftragung.

Wie lange dauert die Schadensregulierung?

Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls ab. Einfache Sachschäden können innerhalb weniger Wochen reguliert werden, bei Personenschäden kann es mehrere Monate dauern.

Kann ich auch bei geringer Schuld Ansprüche haben?

Ja, auch bei Teilschuld können Sie Ansprüche haben. Wir prüfen die Haftungsverteilung und setzen Ihre anteiligen Ansprüche durch.

Arbeiten Sie deutschlandweit?

Ja, wir beraten und vertreten Mandanten in ganz Deutschland. Durch unsere digitalen Beratungsmöglichkeiten können wir Sie auch überregional betreuen.

Was ist, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist?

In solchen Fällen können Ansprüche gegen den Verkehrsopferfonds geltend gemacht werden. Wir prüfen alle Möglichkeiten der Schadensregulierung.

Wie hoch ist mein Schmerzensgeld?

Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung und deren Auswirkungen. Wir orientieren uns an aktuellen Tabellenwerten und berücksichtigen die Besonderheiten Ihres Falls.

Brauche ich ein Gutachten für meinen Schaden?

Bei größeren Schäden ist ein Sachverständigengutachten sinnvoll. Wir organisieren die Begutachtung und rechnen die Kosten mit der Versicherung ab.

Kann ich einen Mietwagen bekommen?

Ja, bei unverschuldeten Unfällen haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Wir organisieren die Mietwagenstellung für Sie.

Was tue ich, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Wenn die Versicherung nicht freiwillig zahlt, setzen wir Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch. Wir haben Erfahrung mit allen Arten von Versicherungsstreitigkeiten.