Anwalt für Verkehrsunfall in Bremen - Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen

Nach einem Unfall geht es um mehr als Blechschäden. Wir vertreten Geschädigte bei der vollständigen Durchsetzung aller Schadensersatz- und Schmerzensgelansprüche gegenüber Versicherungen und Schädigern.

✓ Fachanwältin für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht

✓ Bundesweite Vertretung, Beratung auch per Videokonferenz

✓ Kostenlose Ersteinschätzung, Honorar nach RVG und sogar Erfolgshonorar möglich

Was bedeutet es, nach einem Verkehrsunfall in Bremen rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?

Als Anwälte für Verkehrsunfälle in Bremen wissen wir: Der Unfall selbst ist das eine, der Weg zum vollständigen Schadensausgleich das andere. Viele Geschädigte unterschätzen, wie viele Schadenspositionen ihnen tatsächlich zustehen, und wie hartnäckig Haftpflichtversicherungen bei der Regulierung vorgehen.

Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter Ansprüche gegen den Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs aus § 7 Abs. 1 StVG - einer Gefährdungshaftung, die unabhängig vom Verschulden des Halters greift. Der Fahrer haftet daneben nach § 18 StVG für vermutetes Verschulden. Beide Ansprüche richten sich im Regelfall direkt gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers.

Der Umfang des Schadensersatzes richtet sich nach §§ 249 ff. BGB. Maßstab ist der Grundsatz der Totalreparation: Sie sollen so gestellt werden, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Das klingt eindeutig, ist in der Praxis aber regelmäßig streitig.

Wenn Sie nach einem Unfall in Bremen oder der Region Unterstützung suchen, finden Sie bei uns als Anwälten für Verkehrsrecht eine Anlaufstelle mit langjähriger Erfahrung bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgelansprüchen.

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Ansprechpartner

Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt                                      Medizinrecht                             Arzthaftungsrecht                                            Personenschäden

Leistungen unserer Kanzlei bei Verkehrsunfällen in Bremen

  • Ersteinschätzung nach Unfall: Haftungsfrage und Anspruchsumfang
  • Außergerichtliche Korrespondenz mit der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Prüfung und Anfechtung von Kürzungen durch die gegnerische Versicherung
  • Durchsetzung von Schmerzensgeld nach Personenschäden
  • Geltendmachung von Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
  • Gerichtliche Durchsetzung, wenn die Versicherung die Regulierung verweigert oder kürzt
  • Versicherungsrechtliche Fragen rund um eigene Kaskoversicherung und Rechtsschutz

Welche Ansprüche stehen Ihnen nach einem Verkehrsunfall in Bremen zu?

Der Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall umfasst sämtliche Schadenspositionen, die kausal auf das Unfallereignis zurückzuführen sind. In der Praxis sind das häufig mehr Positionen als Geschädigte zunächst annehmen. Wir prüfen in jedem Mandat den vollständigen Anspruchsumfang.

Fahrzeugschaden und Sachschäden

Reparaturkosten, Wertminderung (merkantiler Minderwert), Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall für die Zeit des Reparatur- oder Wiederbeschaffungsvorgangs sowie Sachverständigenkosten für das Unfallgutachten gehören zum erstattungsfähigen Sachschaden. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts erstattet.

Personenschaden: Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Verletzungen

Wenn Sie bei dem Unfall körperlich verletzt wurden, haben Sie neben dem Sachschadensersatz einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB. Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird unter Berücksichtigung von Art und Schwere der Verletzung, Behandlungsdauer und dauerhaften Beeinträchtigungen bestimmt. Hinzu kommen Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall. Hierauf sind wir als Medizinrechtskanzlei für Personenschäden spezialisiert.

Abschleppkosten, Unkostenpauschale, Anwaltskosten

Abschleppkosten sind grundsätzlich erstattungsfähig. Eine Unkostenpauschale für allgemeine Unfallfolgepositionen wird von der Rechtsprechung regelmäßig zugebilligt – ohne Einzelnachweis. Ihre Anwaltskosten trägt bei voller Einstandspflicht des Schädigers dessen Haftpflichtversicherung.

Wie läuft die anwaltliche Vertretung nach einem Verkehrsunfall in Bremen ab?

Kostenlose Ersteinschätzung
Sie schildern uns den Unfall und die bisherigen Reaktionen der Versicherung. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung zur Haftungslage und zu den möglichen Ansprüchen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Mandatsübernahme und Beweissicherung
Wir sichern vorliegende Arztbriefe und Belege und fordern alle relevanten Unterlagen an. Zu diesem Zeitpunkt übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung für Sie.
Außergerichtliche Regulierung oder Klage
Wir verhandeln mit der Versicherung und setzen Kürzungen Ihres Schmerzensgeldes entgegen. Scheitert die außergerichtliche Einigung, vertreten wir Sie vor dem zuständigen Gericht, in Bremen in der Regel dem Landgericht Bremen für höhere Streitwerte oder dem Amtsgericht Bremen.

"Herr RA Schneider hat uns im Medizinrecht vertreten. Wir haben ihn als engagierten, kompetenten und hartnäckigen Rechtsanwalt erlebt. Unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit hat vor Gericht zu einer Entscheidung zu unseren Gunsten geführt. Dafür ganz herzlichen Dank!"

Waltraud Lipke

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"Ich wurde von Herrn Marco Schneider rechtlich vertreten und bin sehr dankbar für sein Engagement und seine gute Arbeit. Herr Schneider hat sich bei Sorgen und Nachfragen immer zeitnah gemeldet und sich Zeit genommen alles transparent zu erläutern und gemeinsam das beste Vorgehen zu besprechen. Ein sehr empathischer und kompetenter Anwalt, den ich gerne weiterempfehle!"

Waltraud Lipke

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"Die Anwaltskanzlei ist hervorragend und nur weiter zu empfehlen. Herzlich möchte ich mich bei Herr Schneider Medizinrecht bedanken für seine kompetente Beratung und Betreuung. Herr Schneider ist immer für mich da gewesen per Mail,telefonisch oder auch persönlich. Er nimmt sich die Zeit um alles verständlich zu erklären. Er ist sehr zielstrebig und arbeitet mit viel herzblut und lässt nichts unversucht. Was ich noch hervorheben möchte ist das hohe Maß an Empathie und Einfühlungsvermögen. Ich fühle mich bei Herr Schneider sehr gut aufgehoben verstanden und ernst genommen. Dankeschön auch an Frau Blanke für den Erstkontakt. Sehr freundlich und hilfsbereit."

Sandra Kojic

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"Die Kanzlei unseres Vertrauens. Absoluter Top Service. Beratung, Aktion und Nachbereitung auf sehr hohem, kompetenten Niveau.
Schnelle Auskunft und direkter Kontakt zum Mandanten werden hier wirklich GROSS geschrieben. Klare Empfehlung. Macht genau SO weiter."

Steven Praschak

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"Ich kann die Kanzlei Scharffetter 100%ig weiterempfehlen. Ich hatte den Sachverhalt geschildert und alles andere wurde durch die Kanzlei abgewickelt. Für mich ohne viel Arbeit oder Ärger. Meine Schäden wurden stressfrei beglichen."

Tammo Weise

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"Ich bin mit Frau Rechtsanwältin Chiappetta Recht zufrieden, eine sehr kompetente Anwältin - Angelegenheiten wurden zu meine Gunsten erledigt.

Frau Rechtsanwältin Chiappetta kann ich selbstverständlich wärmstens weiterempfehlen. "

J.K.

Bewertung über Anwalt.de

"Aus eigener Erfahrung kann ich die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen!!! Neben einem hohen Maß an Kompetenz, war ich insbesondere über das Engagement begeistert!"

Jan Sievers

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"Ein wirklich prima Anwalt, der aus meiner Sicht eine uneingeschränkte Empfehlung wert ist und ein sehr guter rechtlicher und auch menschlicher Begleiter ist bei dem zähen rechtlichen Ringen mit den "Halbgöttern in Weiß", welche sich mitunter für unfehlbar und unantastbar halten.
Herr Schneider bietet diesen jedoch fachlich kompetent und im Sinne seiner Mandanten erfolgreich die Stirn!"

I.F.

Anwalt.de

"Ich bin mit meinem äußerst emotional anstrengenden Sachverhalt des Medizinrechts zu Rechtsanwalt Schneider vermittelt worden und habe mich sofort sehr gut aufgehoben gefühlt.
Mit Verständnis und einer grandiosen Weise mein Problem zu analysieren, wurden sofortige Schritte zur Problembewältigung meines Falles unternommen.
Wichtig zu erwähnen ist, dass Herr Schneider nicht ausschließlich unrealistische Hoffnungen zum Fall gemacht hat. Es wurde mir realistisch, aber optimistisch erklärt, welche Resultate erzielt werden können.
Nachdem ich mich mit der Herangehensweise des Rechtsanwalts einverstanden erklärt habe, wurden alle nötigen Schritte unternommen um ein optimales Resultat zu erzielen. Abschließend kann ich mit absoluter Begeisterung sagen, dass dieses langwierige Verfahren in kürzester Zeit zu meinen Gunsten ausgegangen ist.
Vielen Dank Herr Schneider!"

Dominik Zeh

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"Herr RA Schneider schaffte es, ein Angebot der Gegnerseite nahezu zu verdoppeln! Zwar ist der Erfolg nur ein minimaler Ausgleich für den entstandenen Schaden an meinem Knie - aber letztendlich ist es Herrn RA Schneider zu verdanken, dass ich einen angemessenen Schadensausgleich erhielt, der deutlich höher ist als einige vergleichbare andere Fälle, bei denen erheblich weniger durch andere Anwälte erzielt wurde. Insofern danke ich Herrn RA Schneider für seine ausgezeichnete Arbeit, seine hervorragende medizinische Argumentation und seiner Geduld in der Vorgehensweise! Herzlichen Danke auch an die Kanzlei, die mir in Vorgesprächen nichts sagte, was im Nachhinein nicht auch eingehalten wurde! Sollte es - was ich nicht hoffe - wieder eine Situation geben, bei der ich im Medizinrecht anwaltliche Hilfe suche, werde ich gerne auf Herrn RA Schneider und die Kanzlei zurückgreifen, bzw. diese auch gerne anderen Betroffenen weiterempfehle! Freundliche Grüße, A. Heid"

Andreas Heid

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Unsere Kanzlei für Verkehrsunfallrecht in Bremen

Scharffetter & Blanke vertritt Geschädigte für Schmerzensgelder nach Verkehrsunfällen bundesweit, darunter regelmäßig in Bremen und der Region. Für Unfälle im Raum Bremen ist je nach Streitwert das Amtsgericht Bremen (Am Wall 198, 28195 Bremen) oder das Landgericht Bremen (Domsheide 16, 28195 Bremen) zuständig, das über eine eigene Zivilkammer für Verkehrsunfallsachen verfügt.

Im Bereich der Kfz-Haftpflichtregulierung ist die Zentralruf der Autoversicherer (unter der Rufnummer 0800 250 26 00) eine wichtige Anlaufstelle, um den gegnerischen Versicherer nach einem Unfall zu ermitteln – besonders wenn das Kennzeichen des Unfallgegners bekannt ist, dieser aber flüchtig war. Wir übernehmen diese Anfragen routinemäßig für unsere Mandanten.

Bei Unfällen mit Fahrerflucht oder unversicherten Fahrzeugen kommt der Verkehrsopferhilfe e.V. als Ausgleichseinrichtung eine wichtige Rolle zu. Auch hierbei unterstützen wir Sie vollständig bei der Antragsstellung und Durchsetzung der Ansprüche.

Unsere Beratung erfolgt auch per Videokonferenz, sodass ein persönlicher Kanzleitermin in Hildesheim für Ihre Vertretung nicht erforderlich ist. Sie erhalten denselben Service – unabhängig davon, wo in Deutschland Sie sich befinden.

Unsere Fälle aus dem Medizinrecht

Entdecken Sie weitere Fallbeispiele, sowie News und Urteile aus unserer täglichen Arbeit.

Warum lokale Erfahrung mit Bremer Gerichten und Versicherungen zählt

Verkehrsunfallrecht klingt bundesweit einheitlich – und ist es im gesetzlichen Rahmen auch. Die Praxis vor Ort sieht anders aus. Amts- und Landgerichte entwickeln eigene Rechtsprechungslinien zu Schmerzensgeld, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten. Wer regelmäßig vor dem Landgericht Bremen vorgeht, kennt die Erwartungen der dortigen Kammern.

Versicherungen regulieren regional unterschiedlich. In Bremen wie andernorts versuchen Haftpflichtversicherungen häufig, Mietwagenkosten zu kürzen, Sachverständigenkosten zu beanstanden oder den merkantilen Minderwert kleinzurechnen. Wir kennen diese Strategien und begegnen ihnen mit gezielter Argumentation.

Bundesweit tätig zu sein bedeutet für uns nicht, ohne lokales Verfahrenswissen zu arbeiten. Wir vertreten Mandanten regelmäßig vor Gerichten im gesamten Bundesgebiet und passen unsere Strategie dem jeweiligen Gericht und der jeweiligen Gegenseite an.

Medizinrecht in Frankfurt

Frankfurt am Main, als internationale Finanzmetropole und wichtigstes Wirtschaftszentrum Deutschlands, verfügt über eine hochentwickelte medizinische Infrastruktur. In diesem anspruchsvollen Umfeld setzt unsere Kanzlei Scharffetter & Blanke ihre rechtliche Expertise optimal ein.

Medizinische Versorgung auf höchstem Niveau

Das Universitätsklinikum Frankfurt steht im Zentrum der medizinischen Versorgung der Region. Mit über 1.500 Betten und als Teil der Goethe-Universität bietet es Spitzenmedizin in nahezu allen Fachgebieten. Diese hochkomplexe medizinische Umgebung erfordert eine ebenso qualifizierte rechtliche Betreuung.

Kompetente Vertretung vor dem Landgericht

Am Landgericht Frankfurt werden Arzthaftungsfälle von einer spezialisierten Kammer bearbeitet. Wir kennen die Besonderheiten dieser Kammer und vertreten Ihre Interessen dort mit Nachdruck.

Schlichtungsverfahren der Ärztekammer

Die Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der Landesärztekammer Hessen spielt eine wichtige Rolle bei der außergerichtlichen Streitbeilegung. Wir begleiten Sie kompetent durch diese Verfahren.

Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst

In enger Kooperation mit dem Medizinischen Dienst Hessen arbeiten wir an der Erstellung unabhängiger Sachverständigengutachten. Diese sind oft entscheidend für den Erfolg Ihres Falls.

Besonderheiten des Gesundheitssystems in Frankfurt

Als internationale Metropole verfügt Frankfurt über ein dichtes Netz hochspezialisierter Kliniken und Praxen. Wir kennen die lokalen Strukturen und Besonderheiten. Von der Beratung bis zur Prozessführung stehen wir Ihnen mit unserem Wissen zur Seite.

FAQs: Anwalt für Verkehrsunfall in Bremen

Was sollte ich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall in Bremen tun?

 Rufen Sie bei Personenschäden sofort die Polizei. Tauschen Sie Personalien und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner aus und lassen Sie Zeugen notieren. Fotografieren Sie die Unfallstelle und alle Schäden. Beauftragen Sie kein Sachverständigengutachten auf Empfehlung der gegnerischen Versicherung, sondern wählen Sie einen unabhängigen Sachverständigen. Wenden Sie sich frühzeitig an einen Anwalt, bevor Sie Erklärungen gegenüber der Versicherung abgeben.

Wer zahlt meinen Anwalt nach einem Verkehrsunfall in Bremen?

Bei voller Haftung des Unfallgegners trägt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung auch Ihre Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir vorab, ob und in welchem Umfang diese eintrittspflichtig ist. In der Ersteinschätzung informieren wir Sie transparent über die Kostensituation.

Muss ich nach einem Unfall in Bremen wirklich einen Anwalt einschalten?

Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. In der Praxis zeigt sich jedoch regelmäßig, dass Geschädigte ohne anwaltliche Vertretung deutlich niedrigere Regulierungsbeträge erzielen – weil sie einzelne Schadenspositionen nicht kennen, Kürzungen nicht widersprechen oder zu früh einen Abfindungsvertrag unterzeichnen. Besonders bei Personenschäden mit Schmerzensgeld und Dauerschäden ist anwaltliche Unterstützung dringend zu empfehlen.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Behandlung, bleibenden Beeinträchtigungen und weiteren Umständen des Einzelfalls. Orientierung bieten sogenannte Schmerzensgeldtabellen der Rechtsprechung, die wir für Ihren Fall auswerten. Wir setzen konsequent das durch, was nach Aktenlage realistisch durchsetzbar ist.

Was ist ein merkantiler Minderwert und wann steht er mir zu?

Der merkantile Minderwert ist der Wertverlust, den ein Fahrzeug am Markt erleidet, weil es als Unfallfahrzeug gilt, auch wenn es technisch einwandfrei repariert wurde. Er ist als zusätzliche Schadensposition neben den Reparaturkosten im Rahmen des § 249 BGB geltend zu machen. Ob und in welcher Höhe er in Ihrem Fall anerkannt wird, hängt vom Alter und Wert des Fahrzeugs ab.

Kann ich auch bei Teilschuld Ansprüche geltend machen?

 Ja. Selbst wenn Sie den Unfall mitverursacht haben, schließt das Ihre Ansprüche nicht vollständig aus. Nach § 17 StVG wird bei Beteiligung mehrerer Kraftfahrzeuge eine Haftungsquote gebildet, die Ihren Schadensersatzanspruch anteilig kürzt, aber nicht auf null setzt. Wir prüfen, ob die von der gegnerischen Versicherung angesetzte Quote angemessen ist.

Was passiert, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat?

 Auch bei Fahrerflucht sind Sie nicht schutzlos. Über die Verkehrsopferhilfe e.V. können Geschädigte Entschädigung für Personen- und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Sachschäden erhalten, wenn der Verursacher nicht ermittelt wurde. Wir begleiten Sie durch das Antragsverfahren.

Muss ich das Angebot der gegnerischen Versicherung annehmen?

 Nein. Regulierungsangebote sind Verhandlungsangebote. Besonders Kürzungen bei Mietwagenkosten, Sachverständigenhonoraren oder beim Schmerzensgeld sind häufig rechtlich angreifbar. Wir prüfen jedes Angebot und widersprechen begründet, wo dies erfolgversprechend ist.

Was ist die Klagefrist nach einem Verkehrsunfall?

 Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB, die gemäß § 199 Abs. 1 BGB am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Umständen und dem Schuldner Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Die Frist sollte nicht ausgereizt werden.

Wie läuft die Ersteinschätzung bei Scharffetter & Blanke ab?

 Sie schildern uns telefonisch oder per Kontaktformular den Unfall und Ihre bisherigen Erfahrungen mit der Versicherung. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung zur Haftungslage und zu möglichen Ansprüchen. Das kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Höchste Spezialisierung im Arzthaftungsrecht

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Häufig gestellte Fragen zum Arzthaftungsrecht in Frankfurt

Wie erkenne ich einen Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn die medizinische Behandlung nicht dem anerkannten Standard entspricht. Typische Anzeichen sind unerwartete Komplikationen oder wenn andere Ärzte die Behandlung kritisch bewerten.

Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir besprechen die Kostenfrage transparent im Erstgespräch. In geeigneten Fällen bieten wir auch Erfolgshonorare an, womit für Sie kein Kostenrisiko besteht und Sie uns in jeder wirtschaftlichen Situation beauftragen können.

Wie lange dauert ein Arzthaftungsverfahren?

Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Monate erreicht werden. Gerichtliche Verfahren dauern meist länger.

Brauche ich alle Behandlungsunterlagen?

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser können wir Ihren Fall prüfen. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung fehlender Dokumente.

Was kann ich als Schadensersatz verlangen?

Neben Schmerzensgeld können Sie materielle Schäden wie Verdienstausfall und Behandlungskosten geltend machen.

Gibt es Fristen zu beachten?

Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens.

Wie erfolgversprechend ist meine Klage?

Die Erfolgsaussichten hängen von der Art des Fehlers und der Beweislage ab. Wir prüfen dies sorgfältig und beraten Sie realistisch.

Muss ich vor Gericht aussagen?

In einem Gerichtsverfahren ist Ihre persönliche Aussage oft wichtig. Wir bereiten Sie gut darauf vor.

Wie lange muss ich auf eine Entschädigung warten?

Bei einer außergerichtlichen Einigung geht es schneller als bei einem Gerichtsverfahren. Wir setzen uns für eine zügige Abwicklung ein.

Was passiert nach dem Erstgespräch?

Nach der ersten Einschätzung entwickeln wir eine Strategie und fordern mit Ihrer Zustimmung die notwendigen Unterlagen an.