Anwalt Medizinrecht & Arzthaftungsrecht München | Ihre Rechte nach Behandlungsfehlern durchsetzen

✓ Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls innerhalb kürzester Zeit

✓ Eigenes Netzwerk medizinischer Gutachter für fundierte Fallanalyse

✓ 30 Jahre Erfahrung und nachweisliche Erfolge mit hohen Schmerzensgeldsummen

Kompetente Unterstützung bei Behandlungsfehlern

Hat ein ärztlicher Fehler Ihre Gesundheit geschädigt? Kämpfen Sie mit den Folgen einer falschen Behandlung?
Ein Behandlungsfehler kann Ihr Leben von einem Tag auf den anderen verändern. Die gesundheitlichen Folgen sind oft gravierend. Hinzu kommen finanzielle Sorgen durch Arbeitsausfall und zusätzliche Behandlungskosten. Die Kommunikation mit Ärzten und Versicherungen gestaltet sich häufig schwierig.

Die Kanzlei Scharffetter & Blanke steht Ihnen in dieser belastenden Situation zur Seite. Durch unsere langjährige Erfahrung im Medizinrecht kennen wir die Herausforderungen. Mit unserem Netzwerk unabhängiger Gutachter analysieren wir Ihren Fall detailliert. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

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So unterstützen wir Sie konkret

Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ärztliche Standards nicht eingehalten wurden. Wir prüfen anhand Ihrer Krankenunterlagen, ob die Behandlung den medizinischen Leitlinien entsprach. Unsere Gutachter analysieren jeden Behandlungsschritt. Bei festgestellten Fehlern setzen wir Ihre Ansprüche durch.

Aufklärungsmangel

Ärzte müssen Sie umfassend über Risiken und Alternativen aufklären. War die Aufklärung unzureichend, kann der Eingriff rechtswidrig sein. Wir prüfen die Dokumentation und befragen beteiligte Personen. Gemeinsam mit Ihnen rekonstruieren wir das Aufklärungsgespräch.

Diagnosefehler

Wurde Ihre Erkrankung zu spät oder falsch erkannt? Wir untersuchen, ob notwendige Untersuchungen unterblieben sind. Mit medizinischen Gutachten weisen wir nach, wie sich eine frühere Diagnose ausgewirkt hätte.

Therapiefehler

Bei falscher Medikation oder fehlerhafter Behandlungsdurchführung prüfen wir die Einhaltung medizinischer Standards. Unsere Gutachter analysieren die gewählte Therapie und mögliche Alternativen. Wir dokumentieren Abweichungen von Behandlungsleitlinien und deren Folgen für Ihre Gesundheit.

Dokumentationsmängel

Eine lückenhafte Dokumentation kann auf Behandlungsfehler hinweisen. Wir überprüfen die Vollständigkeit der Krankenakte. Fehlende Aufzeichnungen können die Beweislast zu Ihren Gunsten umkehren. Wir nutzen Dokumentationsmängel gezielt für Ihre Ansprüche.

Schmerzensgeldansprüche

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Schwere und Dauer der Beeinträchtigung. Wir ermitteln vergleichbare Fälle und setzen angemessene Forderungen durch. Auch Folgeschäden und psychische Belastungen berücksichtigen wir.

Schlichtungsverfahren

Oft lässt sich eine außergerichtliche Einigung erzielen. Wir vertreten Sie vor Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen. Diese kostenfreien Verfahren können den Weg für eine faire Lösung ebnen.

Sachverständigengutachten

Medizinische Gutachten sind entscheidend für den Erfolg. Unser Netzwerk umfasst renommierte Sachverständige aller Fachrichtungen. Wir sorgen für eine neutrale und fundierte Begutachtung Ihres Falls.

Schadensersatz

Neben Schmerzensgeld prüfen wir alle weiteren Ansprüche. Dazu gehören Verdienstausfall, Behandlungskosten und Pflege. Auch künftige Schäden berücksichtigen wir bei der Forderung.

Berufsunfähigkeit

Führt ein Behandlungsfehler zur Arbeitsunfähigkeit, setzen wir Ihren Verdienstausfall durch. Wir berechnen den konkreten Erwerbsschaden und sichern Ihre finanzielle Zukunft.

Haftung für Langzeitschäden

Auch Jahre nach der Behandlung können sich Folgeschäden zeigen. Wir prüfen die Kausalität zwischen Fehler und Spätfolgen. Unsere Gutachter erstellen dazu fundierte Prognosen.

"Herr RA Schneider hat uns im Medizinrecht vertreten. Wir haben ihn als engagierten, kompetenten und hartnäckigen Rechtsanwalt erlebt. Unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit hat vor Gericht zu einer Entscheidung zu unseren Gunsten geführt. Dafür ganz herzlichen Dank!"

Waltraud Lipke

Google Bewertung

"Ich wurde von Herrn Marco Schneider rechtlich vertreten und bin sehr dankbar für sein Engagement und seine gute Arbeit. Herr Schneider hat sich bei Sorgen und Nachfragen immer zeitnah gemeldet und sich Zeit genommen alles transparent zu erläutern und gemeinsam das beste Vorgehen zu besprechen. Ein sehr empathischer und kompetenter Anwalt, den ich gerne weiterempfehle!"

Waltraud Lipke

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"Die Anwaltskanzlei ist hervorragend und nur weiter zu empfehlen. Herzlich möchte ich mich bei Herr Schneider Medizinrecht bedanken für seine kompetente Beratung und Betreuung. Herr Schneider ist immer für mich da gewesen per Mail,telefonisch oder auch persönlich. Er nimmt sich die Zeit um alles verständlich zu erklären. Er ist sehr zielstrebig und arbeitet mit viel herzblut und lässt nichts unversucht. Was ich noch hervorheben möchte ist das hohe Maß an Empathie und Einfühlungsvermögen. Ich fühle mich bei Herr Schneider sehr gut aufgehoben verstanden und ernst genommen. Dankeschön auch an Frau Blanke für den Erstkontakt. Sehr freundlich und hilfsbereit."

Sandra Kojic

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"Die Kanzlei unseres Vertrauens. Absoluter Top Service. Beratung, Aktion und Nachbereitung auf sehr hohem, kompetenten Niveau.
Schnelle Auskunft und direkter Kontakt zum Mandanten werden hier wirklich GROSS geschrieben. Klare Empfehlung. Macht genau SO weiter."

Steven Praschak

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"Ich kann die Kanzlei Scharffetter 100%ig weiterempfehlen. Ich hatte den Sachverhalt geschildert und alles andere wurde durch die Kanzlei abgewickelt. Für mich ohne viel Arbeit oder Ärger. Meine Schäden wurden stressfrei beglichen."

Tammo Weise

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"Ich bin mit Frau Rechtsanwältin Chiappetta Recht zufrieden, eine sehr kompetente Anwältin - Angelegenheiten wurden zu meine Gunsten erledigt.

Frau Rechtsanwältin Chiappetta kann ich selbstverständlich wärmstens weiterempfehlen. "

J.K.

Bewertung über Anwalt.de

"Aus eigener Erfahrung kann ich die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen!!! Neben einem hohen Maß an Kompetenz, war ich insbesondere über das Engagement begeistert!"

Jan Sievers

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"Ein wirklich prima Anwalt, der aus meiner Sicht eine uneingeschränkte Empfehlung wert ist und ein sehr guter rechtlicher und auch menschlicher Begleiter ist bei dem zähen rechtlichen Ringen mit den "Halbgöttern in Weiß", welche sich mitunter für unfehlbar und unantastbar halten.
Herr Schneider bietet diesen jedoch fachlich kompetent und im Sinne seiner Mandanten erfolgreich die Stirn!"

I.F.

Anwalt.de

"Ich bin mit meinem äußerst emotional anstrengenden Sachverhalt des Medizinrechts zu Rechtsanwalt Schneider vermittelt worden und habe mich sofort sehr gut aufgehoben gefühlt.
Mit Verständnis und einer grandiosen Weise mein Problem zu analysieren, wurden sofortige Schritte zur Problembewältigung meines Falles unternommen.
Wichtig zu erwähnen ist, dass Herr Schneider nicht ausschließlich unrealistische Hoffnungen zum Fall gemacht hat. Es wurde mir realistisch, aber optimistisch erklärt, welche Resultate erzielt werden können.
Nachdem ich mich mit der Herangehensweise des Rechtsanwalts einverstanden erklärt habe, wurden alle nötigen Schritte unternommen um ein optimales Resultat zu erzielen. Abschließend kann ich mit absoluter Begeisterung sagen, dass dieses langwierige Verfahren in kürzester Zeit zu meinen Gunsten ausgegangen ist.
Vielen Dank Herr Schneider!"

Dominik Zeh

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"Herr RA Schneider schaffte es, ein Angebot der Gegnerseite nahezu zu verdoppeln! Zwar ist der Erfolg nur ein minimaler Ausgleich für den entstandenen Schaden an meinem Knie - aber letztendlich ist es Herrn RA Schneider zu verdanken, dass ich einen angemessenen Schadensausgleich erhielt, der deutlich höher ist als einige vergleichbare andere Fälle, bei denen erheblich weniger durch andere Anwälte erzielt wurde. Insofern danke ich Herrn RA Schneider für seine ausgezeichnete Arbeit, seine hervorragende medizinische Argumentation und seiner Geduld in der Vorgehensweise! Herzlichen Danke auch an die Kanzlei, die mir in Vorgesprächen nichts sagte, was im Nachhinein nicht auch eingehalten wurde! Sollte es - was ich nicht hoffe - wieder eine Situation geben, bei der ich im Medizinrecht anwaltliche Hilfe suche, werde ich gerne auf Herrn RA Schneider und die Kanzlei zurückgreifen, bzw. diese auch gerne anderen Betroffenen weiterempfehle! Freundliche Grüße, A. Heid"

Andreas Heid

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Die Kanzlei Scharffetter & Blanke

Seit über 30 Jahren setzen wir uns für Patientenrechte ein. Unser Team vereint juristisches und medizinisches Fachwissen. Die enge Zusammenarbeit mit renommierten Gutachtern ermöglicht eine fundierte Fallanalyse.

Wir verstehen die emotionale Belastung nach einem Behandlungsfehler. Daher legen wir Wert auf persönliche Betreuung. Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie durch das Verfahren.

Transparenz ist uns wichtig. Sie erhalten regelmäßige Updates zum Verfahrensstand. Wir erklären jeden Schritt verständlich.

Unsere Erfolge sprechen für sich. In vielen Fällen erreichen wir eine außergerichtliche Einigung. Vor Gericht setzen wir uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.

Unsere Fälle aus dem Medizinrecht

Entdecken Sie weitere Fallbeispiele, sowie News und Urteile aus unserer täglichen Arbeit.

Ansprechpartner

Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt                                      Medizinrecht                             Arzthaftungsrecht                                            Personenschäden

Expertise in München

München, als bayerische Landeshauptstadt mit reicher Geschichte und bedeutendes Wirtschaftszentrum, verfügt über ein vielfältiges und hochentwickeltes Gesundheitssystem, in dem unsere Kanzlei Scharffetter & Blanke ihre Expertise im Medizinrecht optimal einbringen kann.

Medizinische Versorgung auf Spitzenniveau
Das Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München, als eines der größten Universitätsklinika Deutschlands, steht im Zentrum der medizinischen Versorgung der Region. Mit über 2.000 Betten und als Teil der renommierten Ludwig-Maximilians-Universität bietet es ein breites Spektrum an hochspezialisierten medizinischen Leistungen. Diese komplexe medizinische Umgebung erfordert eine ebenso spezialisierte rechtliche Betreuung, die wir als erfahrene Medizinrechtsanwälte bieten.

Kompetente Vertretung vor dem Landgericht
Am Landgericht München I werden Arzthaftungsfälle von einer spezialisierten Kammer bearbeitet. Unsere Kanzlei vertritt Mandanten kompetent vor diesem Gericht und setzt sich mit Nachdruck für ihre Rechte ein.

Schlichtungsverfahren der Ärztekammer
Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Bayerischen Landesärztekammer spielt eine wichtige Rolle bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Medizinbereich. Wir begleiten unsere Mandanten sachkundig durch diese Schlichtungsverfahren und setzen uns für ihre Interessen ein.

Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst
In enger Kooperation mit dem Medizinischen Dienst Bayern arbeiten wir an der Erstellung unabhängiger Sachverständigengutachten. Diese sind oft entscheidend, um Behandlungsfehler zu identifizieren und die Rechte unserer Mandanten durchzusetzen.

Besonderheiten des Gesundheitssystems in München
Die Stellung Münchens als Medizin- und Wissenschaftsstandort mit zahlreichen Kliniken und Forschungseinrichtungen spiegelt sich auch im Gesundheitssystem wider. Als Ihre Anwälte für Medizinrecht in München verbinden wir tiefgreifendes Verständnis der lokalen medizinischen Landschaft mit juristischer Expertise. Wir stehen Ihnen zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Gericht oder in Schlichtungsverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Warum wir?

Als Ihre Anwälte für Medizinrecht vereinen wir juristische und medizinische Expertise. Unsere Fachanwälte verfügen über fundierte Kenntnisse medizinischer Fachbegriffe und Behandlungsabläufe. Dies ermöglicht uns eine präzise Analyse von Behandlungsdokumentationen und Gutachten.

Wir setzen auf eine systematische Aufklärung des medizinischen Sachverhalts. Durch sorgfältig formulierte Gutachtenaufträge und ein bundesweites Netzwerk unabhängiger Sachverständiger erreichen wir überdurchschnittliche Erfolge bei der Feststellung von Behandlungsfehlern.

Ihre persönliche Betreuung liegt uns am Herzen. Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie durch das Verfahren und erklärt jeden Schritt verständlich. Wir vertreten Sie bundesweit ohne Mehrkosten und nehmen jeden Gerichtstermin persönlich wahr.

Durch regelmäßige Fortbildungen und die aktive Mitarbeit an der Durchsetzung von Patientenrechten bleiben wir stets auf dem aktuellen Stand – juristisch wie medizinisch.

Was tun wir?

Kernkompetenzen:

  • Individuelle Fallberatung und Strategieentwicklung
  • Umfassende Aufklärung des Behandlungsverlaufs
  • Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz
  • Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen
  • Vertretung in Ärztekammer-Verfahren

Unser Qualitätsversprechen:

  • Gründliche medizinische Sachverhaltsaufklärung
  • Erstellung verwertbarer Gutachten
  • Erfahrener Umgang mit Versicherungen
  • Vollständige Prüfung aller Ansprüche
  • Zeitsparende Durchsetzung Ihrer Rechte
  • Professionelle Zusammenarbeit mit Gutachtern
  • Sorgfältige Prüfung auch negativer Gutachten

Wir ermöglichen Ihnen, sich auf Ihre Genesung zu konzentrieren, während wir Ihre rechtlichen Interessen vertreten.

Wie läuft ein medizinisches Mandat bei uns ab?
  1. Erste Kontaktaufnahme: Sie schildern uns Ihren Fall telefonisch oder per E-Mail. Unsere Anwälte prüfen umgehend die möglichen Ansprüche und Erfolgsaussichten.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung: Ein auf Medizinrecht fokussierter Anwalt gibt Ihnen zeitnah eine erste kostenlose Einschätzung.
  3. Ausführliche Beratung: Im persönlichen Gespräch oder telefonisch erfassen wir alle Details Ihres Falls und entwickeln eine passende Strategie.
  4. Individuelle Fallanalyse: Wir fordern Ihre Behandlungsunterlagen an und prüfen diese sorgfältig. Bei Hinweisen auf Fehler erstellen wir eine Chronologie und formulieren gezielte Gutachterfragen. Liegt bereits ein Gutachten vor, analysieren wir dieses auf Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche.Wichtig: Lassen Sie Versicherungsangebote unbedingt von uns prüfen!
  5. Außergerichtliche Verhandlung: Wir verhandeln mit Ärzten, Kliniken und Versicherungen. In zahlreichen Fällen erreichen wir eine außergerichtliche Einigung.
  6. Gerichtliche Vertretung: Bei Bedarf setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.

Im Zentrum steht immer die gründliche Aufklärung möglicher Behandlungsfehler. Wir passen unser Vorgehen individuell an Ihren Fall an.

Was tun, wenn ich einen Behandlungsfehler vermute?

Erste Schritte

Bei Verdacht auf eine fehlerhafte Operation, unerwarteten Komplikationen oder einer möglichen Fehldiagnose sollten Sie zeitnah handeln. Statistisch bestätigt sich jeder vierte Verdachtsfall als tatsächlicher Behandlungsfehler.

Ihre berechtigten Ansprüche

Ein Verfahren zielt auf angemessenen Ausgleich, nicht auf Schädigung des Arztes ab. Neben Schmerzensgeld können Sie Behandlungskosten, Verdienstausfall und weitere Schäden geltend machen. Auch die Klärung des Behandlungsverlaufs unterstützt Ihre Genesung.

Individuelle Vorgehensweise
Jeder Fall erfordert eine maßgeschneiderte Strategie. Die Wahl zwischen MDK-Gutachten oder direkter Anspruchsstellung gegenüber der Versicherung muss sorgfältig abgewogen werden. Eine falsche Strategie kann jahrelange Verzögerungen verursachen.

Praktische Empfehlungen

  • Führen Sie ein detailliertes Schmerztagebuch
  • Dokumentieren Sie Verletzungen fotografisch
  • Fordern Sie Ihre vollständigen Behandlungsunterlagen an
  • Notieren Sie mögliche Zeugen
  • Sammeln Sie alle Belege für Behandlungskosten
  • Dokumentieren Sie Widersprüche bei der Aufklärung
  • Halten Sie Verdienstausfälle fest

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ein Formular zur Anforderung der Behandlungsunterlagen finden Sie in unserem Downloadbereich.

Was sind mögliche Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die durchgeführte Behandlung vom medizinischen Standard abweicht und dadurch Schäden entstehen. Die Erfahrung zeigt: Wenn Patienten einen Qualitätsmangel vermuten, bestätigt sich dies häufig.

Arten von Behandlungsfehlern:

  1. Therapiefehler: Der Arzt muss nach aktuellem medizinischen Standard behandeln (§ 630a BGB). Weicht er davon ab – etwa durch falsche OP-Technik – liegt ein Behandlungsfehler vor. Dieser kann als einfach oder grob eingestuft werden.
  2. Diagnosefehler: Werden vorliegende Befunde oder Symptome falsch interpretiert (z.B. Knochenbruch als Verstauchung diagnostiziert), spricht man von einem Diagnosefehler.
  3. Befunderhebungsfehler: Werden notwendige Untersuchungen zur Diagnosestellung unterlassen (z.B. kein Röntgen trotz Verdacht auf Bruch), ist dies ein Befunderhebungsfehler.
  4. Organisations- und Hygienemängel: Diese zählen zu den „vollbeherrschbaren Risiken“. Bei Verstößen gegen Hygiene- und Organisationsstandards haftet die Behandlerseite direkt.
  5. Aufklärungsfehler: Patienten müssen über alle Risiken, Folgen und Alternativen der Behandlung informiert werden. Nur dann können sie wirksam einwilligen.

Weitere mögliche Behandlungsfehler:

  • Übernahmeverschulden durch mangelnde Qualifikation
  • Pflegefehler
  • Fehler bei Medikamentengabe
  • Fehler im Umgang mit Medizinprodukten
  • Spezielle Fehler in der Geburtshilfe
Was sind mögliche Ansprüche nach einem Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler kann weitreichende finanzielle und persönliche Folgen haben. Die möglichen Ansprüche gehen dabei weit über das reine Schmerzensgeld hinaus. Besonders bei schweren oder dauerhaften Schäden können die Gesamtforderungen erhebliche Summen erreichen.

  1. Schmerzensgeld: Ausgleich für körperliche und seelische Belastungen. Die Höhe richtet sich nach Ihrem individuellen Fall und berücksichtigt sowohl akute als auch dauerhafte Beeinträchtigungen. Auch psychische Folgen wie Depressionen oder Angstzustände fließen in die Bemessung ein.
  2. Erwerbsschaden: Ersatz des Verdienstausfalls bis zum Renteneintritt. Dies umfasst nicht nur das aktuelle Gehalt, sondern auch realistische Karriereperspektiven, mögliche Beförderungen und Gehaltssteigerungen. Bei Kindern und Jugendlichen wird eine fundierte Zukunftsprognose erstellt. Die Zahlung erfolgt meist als monatliche Rente.
  3. Haushaltsführung: Wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen können, haben Sie Anspruch auf Ausgleich – unabhängig davon, ob Angehörige einspringen. Die Berechnung erfolgt nach dem Stundensatz einer professionellen Haushaltshilfe. Ein Beispiel: Bei 60% Einschränkung und 104 Stunden monatlichem Aufwand können sich jährliche Ansprüche von über 45.000 € ergeben.
  4. Pflege und Mehraufwand: Der häufig größte Kostenfaktor. Hierunter fallen:
    • Professionelle Pflegekräfte oder Entschädigung pflegender Angehöriger
    • Barrierefreier Umbau der Wohnung
    • Anpassung von Fahrzeugen
    • Spezielle Hilfsmittel
    • Erhöhte Lebenshaltungskosten
  5. Weitere Ansprüche:
    • Unterhalt für Angehörige bei Erwerbsunfähigkeit
    • Fahrtkosten zu Behandlungen und Therapien
    • Zuzahlungen für medizinische Behandlungen
    • Anwaltskosten für die Rechtsdurchsetzung
    • Im Todesfall: Bestattungskosten und Hinterbliebenengeld bis 10.000 €

Die Gesamtsumme kann durch Dauerschäden erheblich sein. Selbst bei nur 15 Stunden wöchentlicher Pflege entstehen jährliche Kosten von mindestens 6.240 €. Bei Heimunterbringung oder vollständigem Erwerbsausfall erreichen die Ansprüche oft mehrere Millionen Euro.

Wir analysieren Ihre individuelle Situation umfassend und setzen alle berechtigten Ansprüche konsequent durch. Dabei behalten wir auch zukünftige Entwicklungen und Spätfolgen im Blick. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung sichert Ihre Ansprüche und verhindert taktische Verzögerungen durch Versicherungen.

Wie stehen Erfolgsaussichten bei Behandlungsfehlern?

Aktuelle Zahlen belegen die Relevanz Fast jede dritte der jährlich 14.000 begutachteten Behandlungen weist tatsächlich Fehler auf. Studien des AOK-Instituts deuten auf eine hohe Dunkelziffer hin: Etwa 19.000 Todesfälle jährlich gehen auf Unterschreitungen medizinischer Standards zurück.

Positive Entwicklung für Patienten Die Rechtslage entwickelt sich kontinuierlich zugunsten der Patienten. Schmerzensgelder steigen, Beweislasten werden erleichtert und

Dokumentationspflichten verschärft. Bei bestimmten Risiken wie mangelnder Krankenhaushygiene greifen gesetzliche Vermutungen für Behandlungsfehler. Unabhängige Gutachter bieten kostenlose Möglichkeiten zur Aufklärung.

Individuelle Prüfung entscheidend Ob in Ihrem Fall ein Behandlungsfehler vorliegt, lässt sich nur nach genauer Prüfung Ihrer Unterlagen beurteilen. Als erfahrene Patientenanwälte analysieren wir Ihren Fall sorgfältig und minimieren prozessuale Risiken durch gründliche Vorbereitung.

Transparente Erfolgseinschätzung Wir bewerten Ihre Chancen realistisch und beraten Sie in jedem Verfahrensschritt ehrlich. Zögern Sie nicht, Ihre Patientenrechte wahrzunehmen – vereinbaren Sie eine kostenlose Ersteinschätzung.

Wie erfolgt eine Begutachtung meiner Behandlung durch einen kostenlosen, medizinischen Sachverständigen?

Bei vermuteten Behandlungsfehlern ist nicht immer ein Gutachten erforderlich. Sind die Fehler eindeutig, können wir Ihre Ansprüche direkt geltend machen. Dies spart Zeit und schützt vor Verjährung.

Viele Patienten wünschen zunächst eine neutrale Klärung des Geschehens, besonders wenn Ärzte Vorwürfe pauschal zurückweisen. Hier helfen unabhängige medizinische Gutachter. Sie prüfen anhand der Behandlungsdokumentation, ob ärztliche Standards eingehalten wurden.

Für ein aussagekräftiges Gutachten ist juristische Begleitung wichtig. Wir formulieren präzise Gutachtenaufträge und sorgen für eine verwertbare Beweisführung.

Welche Möglichkeiten eines kostenlosen, medizinischen Gutachtens gibt es?

Die Wahl des richtigen Gutachtens ist individuell und kann den Verfahrensausgang entscheidend beeinflussen. Ein positives Gutachten garantiert dabei noch keine Zahlungsbereitschaft der Gegenseite.

Möglichkeiten der kostenlosen Begutachtung:

  1. Medizinischer Dienst (MD): Eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, die seit 2021 als unabhängige Behörde agiert.
  2. Ärztekammern: Bieten Schlichtungsstellen zur Begutachtung und außergerichtlichen Einigung.
  3. Verein zur Schlichtung in Arzthaftungsfragen: Bundesweites Sachverständigennetzwerk mit garantierter Verfahrensdauer von 12-15 Monaten.
  4. Alexandra-Lang Stiftung: Gemeinnützige Organisation mit Unterstützung großer Krankenkassen. Bietet hochwertige Erst- und Zweitbegutachtungen.
  5. Privatgutachten: Der „Goldstandard“ – nutzbar als Ausgangs- oder Ergänzungsgutachten, auch im Gerichtsverfahren verwertbar.
  6. Zahnärztekammern: Bieten kostenfreie Schlichtung bei zahnmedizinischen Behandlungsfehlern (regional unterschiedlich).

Wichtig zu beachten:

  • Der Zeitpunkt der Begutachtung kann taktisch entscheidend sein
  • Bei Schlichtungsverfahren müssen alle Informationen offengelegt werden
  • Ergebnisse sind für die Gegenseite nicht bindend
  • Ergänzungsgutachten können negative Erstgutachten ausgleichen

Für eine individuelle Beratung zu Ihrem Fall bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Was kostet ein Anwalt im Medizinrecht?

Kostenlose Ersteinschätzung Nach Ihrer Fallschilderung prüfen wir kostenlos die Erfolgsaussichten und besprechen mit Ihnen die weiteren Schritte.

Außergerichtliche Vertretung

  • Abrechnung nach gesetzlicher Vergütung (RVG) – abhängig von der Höhe Ihrer Ansprüche
  • Alternative: Stundensatz von 190€ zzgl. MwSt. mit transparenter Leistungsdokumentation
  • Pauschalen möglich bei vorhersehbarem Aufwand
  • Erfolgshonorar: Prozentuale Beteiligung nur im Erfolgsfall

Gerichtliche Kosten

  • Berechnung nach RVG und Gerichtskostengesetz
  • Sachverständigenkosten: ca. 2.000-3.000€

Finanzierungsmöglichkeiten

  • Rechtsschutzversicherung: Übernahme aller Kosten (Medizinrecht = allgemeines Zivilrecht)
  • Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen
  • Prozessfinanzierer bei Streitwerten ab 50.000€ (gegen 30% Erfolgsbeteiligung)

Wir beraten Sie transparent zu allen Kosten und finden bei Bedarf individuelle Lösungswege.