Behandlungsfehler und Aufklärungsmängel
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die medizinische Versorgung nicht dem anerkannten medizinischen Standard entspricht. Dies kann während der Diagnose, Therapie oder Nachsorge geschehen. Wir prüfen anhand Ihrer Krankenunterlagen und mithilfe medizinischer Gutachter, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Dabei berücksichtigen wir auch, ob Sie ausreichend über Risiken und Alternativen aufgeklärt wurden. Die Beweisführung ist oft komplex und erfordert fundiertes medizinisches Fachwissen. Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Diagnosefehler und verspätete Diagnosen
Bei Diagnosefehlern werden Krankheitssymptome falsch interpretiert oder notwendige Untersuchungen nicht durchgeführt. Dies kann zu falschen oder verzögerten Behandlungen führen. Wir analysieren den zeitlichen Ablauf und die getroffenen medizinischen Entscheidungen, um Versäumnisse nachzuweisen. Besonders wichtig ist die Prüfung, ob alle erforderlichen diagnostischen Maßnahmen ergriffen wurden. Ein verspätetes Erkennen schwerer Erkrankungen kann fatale Folgen haben. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie eine angemessene Entschädigung erhalten.
Fehlerhafte Therapien und Medikation
Therapiefehler umfassen falsche Behandlungsmethoden, Medikamentenfehler oder Fehler bei operativen Eingriffen. Wir prüfen, ob die gewählte Therapie medizinisch indiziert und fachgerecht durchgeführt wurde. Dabei berücksichtigen wir auch Wechselwirkungen von Medikamenten und mögliche Alternativen. Die Dokumentation der Behandlung wird genau analysiert. Bei Operationsfehlern untersuchen wir die OP-Berichte und ziehen Fachgutachter hinzu.
Dokumentationsmängel
Eine vollständige und korrekte Dokumentation ist rechtlich vorgeschrieben. Fehlende oder mangelhafte Aufzeichnungen können auf Behandlungsfehler hinweisen. Wir prüfen die Krankenakte auf Vollständigkeit und Plausibilität. Dokumentationslücken können zu Beweiserleichterungen führen. Wir nutzen diese rechtlichen Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil.
Schmerzensgeldansprüche
Nach einem Behandlungsfehler haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Schädigung sowie den Folgen für Ihr Leben. Wir ermitteln vergleichbare Fälle und setzen eine angemessene Entschädigung durch. Dabei berücksichtigen wir auch zukünftige Beeinträchtigungen. Unser Ziel ist eine faire und nachhaltige Lösung.
Schadensersatzforderungen
Neben Schmerzensgeld können Sie Ersatz aller materiellen Schäden fordern. Dazu gehören Verdienstausfall, Behandlungskosten, Pflege und Hilfsmittel. Wir berechnen Ihren gesamten Schaden und dokumentieren alle Ansprüche sorgfältig. Auch zukünftige Kosten werden berücksichtigt. Wir verhandeln mit Versicherungen und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Schlichtungsverfahren vor der Ärztekammer
Ein Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Wir bereiten Ihren Fall für die Schlichtungsstelle auf und begleiten Sie durch das Verfahren. Unabhängige Gutachter prüfen den Sachverhalt. Wir analysieren die Gutachten und beraten Sie zu den weiteren Schritten. Bei Bedarf leiten wir rechtliche Schritte ein.
Einholung medizinischer Gutachten
Medizinische Gutachten sind entscheidend für den Nachweis von Behandlungsfehlern. Wir arbeiten mit einem Netzwerk renommierter Fachgutachter zusammen. Die Gutachter prüfen Ihre Behandlung nach aktuellen medizinischen Standards. Wir sorgen dafür, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Die Gutachten bilden die Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Mit unserer strukturierten Vorgehensweise ermöglichen wir Ihnen einen unkomplizierten Start in die juristische Aufarbeitung Ihres Falls. Im ersten Schritt nehmen wir eine kostenlose Ersteinschätzung vor. Dabei analysieren wir Ihre vorhandenen Unterlagen sorgfältig und geben Ihnen eine realistische Bewertung der Erfolgsaussichten. Wir erläutern Ihnen verständlich die rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln eine erste Strategie für Ihren Fall.
Im zweiten Schritt beginnen wir mit der detaillierten medizinischen Sachverhaltsaufklärung. Wir fordern alle relevanten Behandlungsunterlagen von Ärzten und Kliniken an und sichten diese gründlich. In enger Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk unabhängiger Fachgutachter führen wir eine umfassende Analyse Ihres Falls durch. Dabei werden alle medizinischen Aspekte aus fachlicher Sicht beurteilt. Hier liegt der Schwerpunkt unserer Arbeit, wobei der Umfang uns klar von anderen Kanzleien unterscheidet.
Der dritte Schritt umfasst die konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Zunächst versuchen wir eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und verhandeln mit den Versicherungen der Gegenseite. Wenn sinnvoll, nutzen wir auch die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens. Sollte keine einvernehmliche Lösung möglich sein, setzen wir Ihre Rechte mit Nachdruck vor Gericht durch. In jedem Stadium des Verfahrens stehen wir Ihnen als erfahrene Anwälte zur Seite.
Seit über 30 Jahren setzen wir uns für Patientenrechte in Hamburg ein. Unser Team vereint juristisches und medizinisches Fachwissen mit persönlichem Engagement für jeden einzelnen Fall.
Die Zusammenarbeit mit renommierten medizinischen Gutachtern ermöglicht uns eine fundierte Bewertung Ihrer Situation. Wir verstehen die schwierige emotionale und gesundheitliche Lage unserer Mandanten.
Durch unsere langjährige Erfahrung konnten wir bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Mehrfach haben wir hohe Schmerzensgeldsummen erstritten.
Transparenz und offene Kommunikation sind uns wichtig. Sie haben während des gesamten Verfahrens einen festen Ansprechpartner. Wir informieren Sie regelmäßig über den Fortschritt Ihres Falls.
Hamburg, als Hansestadt mit reicher Geschichte und wichtigstes Wirtschaftszentrum Norddeutschlands, verfügt über ein vielfältiges und hochentwickeltes Gesundheitssystem, in dem unsere Kanzlei Scharffetter & Blanke ihre Expertise im Medizinrecht optimal einbringen kann.
Medizinische Versorgung auf Spitzenniveau
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), als eines der modernsten Krankenhäuser Europas, steht im Zentrum der medizinischen Versorgung der Region. Mit über 1.730 Betten und als Teil der Universität Hamburg bietet es ein breites Spektrum an hochspezialisierten medizinischen Leistungen. Diese komplexe medizinische Umgebung erfordert eine ebenso spezialisierte rechtliche Betreuung, die wir als erfahrene Medizinrechtsanwälte bieten.
Kompetente Vertretung vor dem Landgericht
Am Landgericht Hamburg werden Arzthaftungsfälle von einer spezialisierten Kammer bearbeitet. Unsere Kanzlei vertritt Mandanten kompetent vor diesem Gericht und setzt sich mit Nachdruck für ihre Rechte ein.
Schlichtungsverfahren der Ärztekammer
Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Hamburg spielt eine wichtige Rolle bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Medizinbereich. Wir begleiten unsere Mandanten sachkundig durch diese Schlichtungsverfahren und setzen uns für ihre Interessen ein.
Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst
In enger Kooperation mit dem Medizinischen Dienst Nord arbeiten wir an der Erstellung unabhängiger Sachverständigengutachten. Diese sind oft entscheidend, um Behandlungsfehler zu identifizieren und die Rechte unserer Mandanten durchzusetzen.
Besonderheiten des Gesundheitssystems in Hamburg
Die maritime Prägung Hamburgs und seine Rolle als Metropole mit internationalem Flair spiegeln sich auch im Gesundheitssystem wider. Als Ihre Anwälte für Medizinrecht in Hamburg verbinden wir tiefgreifendes Verständnis der lokalen medizinischen Landschaft mit juristischer Expertise. Wir stehen Ihnen zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Gericht oder in Schlichtungsverfahren.
Unsere Fachanwälte verbinden juristische Fachkenntnisse mit medizinischem Know-how. Das tiefgreifende Verständnis für medizinische Terminologie und Behandlungsprozesse ermöglicht eine scharfe juristische Analyse Ihres Falls.
Die systematische Aufarbeitung des medizinischen Sachverhalts ist unser Markenzeichen. In Zusammenarbeit mit unserem deutschlandweiten Gutachternetzwerk erreichen wir nachweisbare Erfolge bei der Aufdeckung von Behandlungsfehlern.
Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Sie verständlich durch das gesamte Verfahren führt. Wir nehmen jeden Gerichtstermin persönlich wahr – deutschlandweit und ohne zusätzliche Kosten.
Regelmäßige Fortbildungen und unser aktives Engagement für Patientenrechte garantieren Ihnen eine Betreuung nach aktuellsten medizinischen und juristischen Standards.
Der Fokus liegt dabei immer auf Ihrer individuellen Situation und dem bestmöglichen Ergebnis für Sie.
Wir bieten ein umfassendes Leistungsspektrum im Medizinrecht: Von der strategischen Fallberatung über die detaillierte Aufklärung des Behandlungsverlaufs bis zur Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Dabei vertreten wir Ihre Interessen sowohl in Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen als auch in Verfahren vor der Ärztekammer.
Unser Qualitätsstandard basiert auf einer gründlichen medizinischen Sachverhaltsaufklärung und der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten. Durch jahrelange Erfahrung im Umgang mit Versicherungen und Gutachtern können wir Ihre Ansprüche effizient und zielgerichtet durchsetzen.
Besonders wichtig ist uns die vollständige Prüfung aller möglichen Ansprüche. Dabei bewerten wir auch vorliegende negative Gutachten kritisch, um keine Chance ungenutzt zu lassen.
Unser Ziel ist es, Ihnen den Rücken freizuhalten. Während Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können, kümmern wir uns um die rechtliche Durchsetzung Ihrer Interessen – professionell, effizient und mit nachweisbarem Erfolg.
Der erste Schritt beginnt mit Ihrer Kontaktaufnahme. Sie können uns telefonisch oder per E-Mail Ihren Fall schildern – ein erfahrener Fachanwalt prüft dann umgehend die möglichen Ansprüche und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.
In einem ausführlichen Beratungsgespräch – persönlich oder telefonisch – erfassen wir alle wichtigen Details Ihres Falls. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Anliegen.
Anschließend beginnt die detaillierte Fallanalyse: Wir fordern sämtliche Behandlungsunterlagen an und prüfen diese akribisch auf mögliche Fehler. Bei Auffälligkeiten erstellen wir eine genaue Chronologie und formulieren präzise Gutachterfragen. Vorliegende Gutachten werden von uns sorgfältig auf ihre Verwertbarkeit geprüft.
Ein wichtiger Hinweis: Lassen Sie eventuelle Angebote von Versicherungen unbedingt zuerst durch uns prüfen!
In vielen Fällen können wir durch geschickte Verhandlungsführung mit Ärzten, Kliniken und Versicherungen eine außergerichtliche Einigung erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen wir Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor Gericht durch.
Der Schwerpunkt liegt dabei immer auf der gründlichen Aufklärung möglicher Behandlungsfehler – mit einem individuell auf Ihren Fall abgestimmten Vorgehen.
Der erste Schritt bei vermuteten Behandlungsfehlern ist rasches Handeln. Nach Komplikationen, misslungenen Operationen oder fragwürdigen Diagnosen ist schnelles Agieren wichtig. Die Erfahrung zeigt: Etwa 25% der Verdachtsfälle bestätigen sich als tatsächliche Behandlungsfehler.
Eine rechtliche Aufarbeitung zielt auf faire Entschädigung ab. Sie können neben Schmerzensgeld auch den Ersatz von Behandlungskosten und Verdienstausfällen fordern. Die genaue Klärung des Behandlungsverlaufs unterstützt zudem Ihren Heilungsprozess.
Jede Situation erfordert eine individuelle Herangehensweise. Die Entscheidung zwischen einer MDK-Begutachtung oder direkten Ansprüchen an die Versicherung ist sorgfältig zu treffen. Eine unpassende Vorgehensweise kann den Prozess erheblich verzögern.
Wichtige Maßnahmen für Sie:
Wir unterstützen Sie mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Ein Formular für die Anforderung Ihrer Patientenakte finden Sie in unserem Download-Bereich.
Ein Behandlungsfehler entsteht, wenn eine medizinische Behandlung vom anerkannten Standard abweicht und dem Patienten dadurch ein Schaden entsteht. Unsere Erfahrung bestätigt: Vermuten Patienten einen Fehler, liegt dieser in vielen Fällen tatsächlich vor.
Die häufigsten Arten im Überblick:
Therapiefehler: Ärzte müssen gemäß § 630a BGB nach aktuellem medizinischem Standard behandeln. Eine falsche OP-Technik oder andere Abweichungen gelten als Behandlungsfehler, die als einfach oder grob klassifiziert werden.
Diagnosefehler: Diese entstehen durch falsche Interpretation vorhandener Befunde. Ein klassisches Beispiel ist die Diagnose einer Verstauchung bei tatsächlich vorliegendem Knochenbruch.
Befunderhebungsfehler: Wenn notwendige Untersuchungen unterlassen werden – etwa kein Röntgen trotz Bruchverdacht – spricht man von einem Befunderhebungsfehler.
Organisations- und Hygienemängel: Diese gehören zu den „vollbeherrschbaren Risiken“. Verstöße gegen Standards führen zur direkten Haftung der Behandlungsseite.
Aufklärungsfehler: Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, dass Patienten umfassend über Risiken, Folgen und Behandlungsalternativen informiert wurden.
Weitere relevante Fehlerquellen:
Die finanziellen Folgen eines Behandlungsfehlers gehen weit über das reine Schmerzensgeld hinaus. Bei schwerwiegenden Schädigungen können die Ansprüche beträchtliche Summen erreichen.
Schmerzensgeld: Der Ausgleich umfasst alle körperlichen und seelischen Belastungen. Die Höhe berücksichtigt sowohl akute als auch dauerhafte Beeinträchtigungen, einschließlich psychischer Folgen wie Depressionen oder Traumata.
Verdienstausfall: Sie haben Anspruch auf Ersatz des gesamten Erwerbsschadens bis zur Rente. Dies beinhaltet neben dem aktuellen Gehalt auch berufliche Entwicklungschancen und mögliche Gehaltssteigerungen. Für junge Menschen erstellen wir eine fundierte Zukunftsprognose.
Haushaltsführungsschaden: Bei Einschränkungen in der Haushaltsführung steht Ihnen eine Entschädigung zu – unabhängig von familiärer Unterstützung. Die Berechnung orientiert sich an professionellen Haushaltshilfen. Beispiel: Eine 60%-ige Einschränkung bei 104 Monatsstunden kann jährliche Ansprüche von 45.000 € begründen.
Pflege und Mehraufwand: Dieser oft größte Kostenfaktor umfasst
Zusätzliche Ansprüche:
Selbst bei nur 15 Wochenstunden Pflege entstehen jährliche Kosten von mindestens 6.240 €. Bei Heimunterbringung oder Erwerbsunfähigkeit können die Gesamtansprüche Millionenhöhe erreichen.
Wir prüfen Ihre Situation umfassend und berücksichtigen auch mögliche Spätfolgen. Eine frühe rechtliche Beratung sichert Ihre Ansprüche und verhindert Verzögerungstaktiken der Versicherungen.
Die Zahlen sprechen für sich: Von 14.000 jährlich begutachteten Behandlungen weist jede dritte tatsächlich Fehler auf. Das AOK-Institut schätzt die Dunkelziffer noch höher – etwa 19.000 Todesfälle pro Jahr sind auf mangelhafte medizinische Standards zurückzuführen.
Die Rechtsprechung stärkt kontinuierlich die Position der Patienten:
Die Erfolgsaussichten Ihres individuellen Falls können wir nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Unterlagen einschätzen. Als erfahrene Patientenanwälte minimieren wir durch gründliche Vorbereitung die prozessualen Risiken.
Wir bewerten Ihre Chancen realistisch und transparent. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um Ihre Patientenrechte zu prüfen.
Ein Gutachten ist nicht immer nötig – bei eindeutigen Fehlern machen wir Ihre Ansprüche direkt geltend. Das beschleunigt das Verfahren und verhindert eine Verjährung.
Viele unserer Mandanten wünschen eine neutrale Bewertung, gerade wenn Ärzte Vorwürfe abweisen. Unabhängige Gutachter prüfen dann die Behandlungsunterlagen auf Einhaltung medizinischer Standards.
Die juristische Begleitung ist dabei entscheidend für den Erfolg. Wir stellen die richtigen Fragen und sichern die Verwertbarkeit des Gutachtens für Ihre Ansprüche.
Möglichkeiten für kostenfreie Gutachten:
Wir beraten Sie gerne zur besten Option für Ihren individuellen Fall.
Die Wahl des passenden Gutachtens ist erfolgsentscheidend, wobei selbst ein positives Gutachtenergebnis nicht automatisch zur Regulierung führt.
Verfügbare kostenfreie Gutachtenstellen:
Wichtige Hinweise:
Für Ihre individuelle Fallbewertung bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung.
Kostenlose Erstberatung
Nach Ihrer Fallschilderung prüfen wir kostenfrei die Erfolgsaussichten und erläutern die nächsten Schritte.
Außergerichtliche Kosten
Gerichtsverfahren
Finanzierungswege
Wir beraten Sie offen über alle anfallenden Kosten und entwickeln passende Finanzierungslösungen.