Anwalt für Medizinrecht & Arzthaftungsrecht Hamburg

✓ Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls

✓ Detaillierte medizinische Sachverhaltsaufklärungen durch unabhängige Gutachter

✓ Persönliche Betreuung und 30 Jahre Erfahrung

Durchsetzung Ihrer Patientenrechte in Hamburg

Haben Sie den Verdacht, dass bei Ihrer medizinischen Behandlung etwas schiefgelaufen ist? Leiden Sie unter den Folgen eines möglichen Behandlungsfehlers und wissen nicht, wie es weitergehen soll?
In solchen Situationen brauchen Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Wir von Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte unterstützen Sie mit fundiertem medizinischem und rechtlichem Fachwissen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir genau, worauf es bei der Beurteilung von Behandlungsfehlern ankommt. Gemeinsam mit einem Netzwerk unabhängiger medizinischer Gutachter analysieren wir Ihren Fall detailliert.

So können wir Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und die bestmögliche Strategie für Sie entwickeln. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und eine angemessene Entschädigung durchzusetzen.

Unsere Kompetenzen im Medizinrecht

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Behandlungsfehler und Aufklärungsmängel

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die medizinische Versorgung nicht dem anerkannten medizinischen Standard entspricht. Dies kann während der Diagnose, Therapie oder Nachsorge geschehen. Wir prüfen anhand Ihrer Krankenunterlagen und mithilfe medizinischer Gutachter, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Dabei berücksichtigen wir auch, ob Sie ausreichend über Risiken und Alternativen aufgeklärt wurden. Die Beweisführung ist oft komplex und erfordert fundiertes medizinisches Fachwissen. Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Diagnosefehler und verspätete Diagnosen

Bei Diagnosefehlern werden Krankheitssymptome falsch interpretiert oder notwendige Untersuchungen nicht durchgeführt. Dies kann zu falschen oder verzögerten Behandlungen führen. Wir analysieren den zeitlichen Ablauf und die getroffenen medizinischen Entscheidungen, um Versäumnisse nachzuweisen. Besonders wichtig ist die Prüfung, ob alle erforderlichen diagnostischen Maßnahmen ergriffen wurden. Ein verspätetes Erkennen schwerer Erkrankungen kann fatale Folgen haben. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie eine angemessene Entschädigung erhalten.

Fehlerhafte Therapien und Medikation

Therapiefehler umfassen falsche Behandlungsmethoden, Medikamentenfehler oder Fehler bei operativen Eingriffen. Wir prüfen, ob die gewählte Therapie medizinisch indiziert und fachgerecht durchgeführt wurde. Dabei berücksichtigen wir auch Wechselwirkungen von Medikamenten und mögliche Alternativen. Die Dokumentation der Behandlung wird genau analysiert. Bei Operationsfehlern untersuchen wir die OP-Berichte und ziehen Fachgutachter hinzu.

Dokumentationsmängel

Eine vollständige und korrekte Dokumentation ist rechtlich vorgeschrieben. Fehlende oder mangelhafte Aufzeichnungen können auf Behandlungsfehler hinweisen. Wir prüfen die Krankenakte auf Vollständigkeit und Plausibilität. Dokumentationslücken können zu Beweiserleichterungen führen. Wir nutzen diese rechtlichen Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil.

Schmerzensgeldansprüche

Nach einem Behandlungsfehler haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Schädigung sowie den Folgen für Ihr Leben. Wir ermitteln vergleichbare Fälle und setzen eine angemessene Entschädigung durch. Dabei berücksichtigen wir auch zukünftige Beeinträchtigungen. Unser Ziel ist eine faire und nachhaltige Lösung.

Schadensersatzforderungen

Neben Schmerzensgeld können Sie Ersatz aller materiellen Schäden fordern. Dazu gehören Verdienstausfall, Behandlungskosten, Pflege und Hilfsmittel. Wir berechnen Ihren gesamten Schaden und dokumentieren alle Ansprüche sorgfältig. Auch zukünftige Kosten werden berücksichtigt. Wir verhandeln mit Versicherungen und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Schlichtungsverfahren vor der Ärztekammer

Ein Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Wir bereiten Ihren Fall für die Schlichtungsstelle auf und begleiten Sie durch das Verfahren. Unabhängige Gutachter prüfen den Sachverhalt. Wir analysieren die Gutachten und beraten Sie zu den weiteren Schritten. Bei Bedarf leiten wir rechtliche Schritte ein.

Einholung medizinischer Gutachten

Medizinische Gutachten sind entscheidend für den Nachweis von Behandlungsfehlern. Wir arbeiten mit einem Netzwerk renommierter Fachgutachter zusammen. Die Gutachter prüfen Ihre Behandlung nach aktuellen medizinischen Standards. Wir sorgen dafür, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Die Gutachten bilden die Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

So arbeiten wir für Sie

Mit unserer strukturierten Vorgehensweise ermöglichen wir Ihnen einen unkomplizierten Start in die juristische Aufarbeitung Ihres Falls. Im ersten Schritt nehmen wir eine kostenlose Ersteinschätzung vor. Dabei analysieren wir Ihre vorhandenen Unterlagen sorgfältig und geben Ihnen eine realistische Bewertung der Erfolgsaussichten. Wir erläutern Ihnen verständlich die rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln eine erste Strategie für Ihren Fall.

Im zweiten Schritt beginnen wir mit der detaillierten medizinischen Sachverhaltsaufklärung. Wir fordern alle relevanten Behandlungsunterlagen von Ärzten und Kliniken an und sichten diese gründlich. In enger Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk unabhängiger Fachgutachter führen wir eine umfassende Analyse Ihres Falls durch. Dabei werden alle medizinischen Aspekte aus fachlicher Sicht beurteilt. Hier liegt der Schwerpunkt unserer Arbeit, wobei der Umfang uns klar von anderen Kanzleien unterscheidet.

Der dritte Schritt umfasst die konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Zunächst versuchen wir eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und verhandeln mit den Versicherungen der Gegenseite. Wenn sinnvoll, nutzen wir auch die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens. Sollte keine einvernehmliche Lösung möglich sein, setzen wir Ihre Rechte mit Nachdruck vor Gericht durch. In jedem Stadium des Verfahrens stehen wir Ihnen als erfahrene Anwälte zur Seite.

"Herr RA Schneider hat uns im Medizinrecht vertreten. Wir haben ihn als engagierten, kompetenten und hartnäckigen Rechtsanwalt erlebt. Unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit hat vor Gericht zu einer Entscheidung zu unseren Gunsten geführt. Dafür ganz herzlichen Dank!"

Waltraud Lipke

Google Bewertung

"Ich wurde von Herrn Marco Schneider rechtlich vertreten und bin sehr dankbar für sein Engagement und seine gute Arbeit. Herr Schneider hat sich bei Sorgen und Nachfragen immer zeitnah gemeldet und sich Zeit genommen alles transparent zu erläutern und gemeinsam das beste Vorgehen zu besprechen. Ein sehr empathischer und kompetenter Anwalt, den ich gerne weiterempfehle!"

Waltraud Lipke

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"Die Anwaltskanzlei ist hervorragend und nur weiter zu empfehlen. Herzlich möchte ich mich bei Herr Schneider Medizinrecht bedanken für seine kompetente Beratung und Betreuung. Herr Schneider ist immer für mich da gewesen per Mail,telefonisch oder auch persönlich. Er nimmt sich die Zeit um alles verständlich zu erklären. Er ist sehr zielstrebig und arbeitet mit viel herzblut und lässt nichts unversucht. Was ich noch hervorheben möchte ist das hohe Maß an Empathie und Einfühlungsvermögen. Ich fühle mich bei Herr Schneider sehr gut aufgehoben verstanden und ernst genommen. Dankeschön auch an Frau Blanke für den Erstkontakt. Sehr freundlich und hilfsbereit."

Sandra Kojic

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"Die Kanzlei unseres Vertrauens. Absoluter Top Service. Beratung, Aktion und Nachbereitung auf sehr hohem, kompetenten Niveau.
Schnelle Auskunft und direkter Kontakt zum Mandanten werden hier wirklich GROSS geschrieben. Klare Empfehlung. Macht genau SO weiter."

Steven Praschak

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"Ich kann die Kanzlei Scharffetter 100%ig weiterempfehlen. Ich hatte den Sachverhalt geschildert und alles andere wurde durch die Kanzlei abgewickelt. Für mich ohne viel Arbeit oder Ärger. Meine Schäden wurden stressfrei beglichen."

Tammo Weise

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"Ich bin mit Frau Rechtsanwältin Chiappetta Recht zufrieden, eine sehr kompetente Anwältin - Angelegenheiten wurden zu meine Gunsten erledigt.

Frau Rechtsanwältin Chiappetta kann ich selbstverständlich wärmstens weiterempfehlen. "

J.K.

Bewertung über Anwalt.de

"Aus eigener Erfahrung kann ich die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen!!! Neben einem hohen Maß an Kompetenz, war ich insbesondere über das Engagement begeistert!"

Jan Sievers

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"Ein wirklich prima Anwalt, der aus meiner Sicht eine uneingeschränkte Empfehlung wert ist und ein sehr guter rechtlicher und auch menschlicher Begleiter ist bei dem zähen rechtlichen Ringen mit den "Halbgöttern in Weiß", welche sich mitunter für unfehlbar und unantastbar halten.
Herr Schneider bietet diesen jedoch fachlich kompetent und im Sinne seiner Mandanten erfolgreich die Stirn!"

I.F.

Anwalt.de

"Ich bin mit meinem äußerst emotional anstrengenden Sachverhalt des Medizinrechts zu Rechtsanwalt Schneider vermittelt worden und habe mich sofort sehr gut aufgehoben gefühlt.
Mit Verständnis und einer grandiosen Weise mein Problem zu analysieren, wurden sofortige Schritte zur Problembewältigung meines Falles unternommen.
Wichtig zu erwähnen ist, dass Herr Schneider nicht ausschließlich unrealistische Hoffnungen zum Fall gemacht hat. Es wurde mir realistisch, aber optimistisch erklärt, welche Resultate erzielt werden können.
Nachdem ich mich mit der Herangehensweise des Rechtsanwalts einverstanden erklärt habe, wurden alle nötigen Schritte unternommen um ein optimales Resultat zu erzielen. Abschließend kann ich mit absoluter Begeisterung sagen, dass dieses langwierige Verfahren in kürzester Zeit zu meinen Gunsten ausgegangen ist.
Vielen Dank Herr Schneider!"

Dominik Zeh

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"Herr RA Schneider schaffte es, ein Angebot der Gegnerseite nahezu zu verdoppeln! Zwar ist der Erfolg nur ein minimaler Ausgleich für den entstandenen Schaden an meinem Knie - aber letztendlich ist es Herrn RA Schneider zu verdanken, dass ich einen angemessenen Schadensausgleich erhielt, der deutlich höher ist als einige vergleichbare andere Fälle, bei denen erheblich weniger durch andere Anwälte erzielt wurde. Insofern danke ich Herrn RA Schneider für seine ausgezeichnete Arbeit, seine hervorragende medizinische Argumentation und seiner Geduld in der Vorgehensweise! Herzlichen Danke auch an die Kanzlei, die mir in Vorgesprächen nichts sagte, was im Nachhinein nicht auch eingehalten wurde! Sollte es - was ich nicht hoffe - wieder eine Situation geben, bei der ich im Medizinrecht anwaltliche Hilfe suche, werde ich gerne auf Herrn RA Schneider und die Kanzlei zurückgreifen, bzw. diese auch gerne anderen Betroffenen weiterempfehle! Freundliche Grüße, A. Heid"

Andreas Heid

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Über Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte

Seit über 30 Jahren setzen wir uns für Patientenrechte in Hamburg ein. Unser Team vereint juristisches und medizinisches Fachwissen mit persönlichem Engagement für jeden einzelnen Fall.

Die Zusammenarbeit mit renommierten medizinischen Gutachtern ermöglicht uns eine fundierte Bewertung Ihrer Situation. Wir verstehen die schwierige emotionale und gesundheitliche Lage unserer Mandanten.

Durch unsere langjährige Erfahrung konnten wir bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Mehrfach haben wir hohe Schmerzensgeldsummen erstritten.

Transparenz und offene Kommunikation sind uns wichtig. Sie haben während des gesamten Verfahrens einen festen Ansprechpartner. Wir informieren Sie regelmäßig über den Fortschritt Ihres Falls.

Unsere Fälle aus dem Medizinrecht

Entdecken Sie weitere Fallbeispiele, sowie News und Urteile aus unserer täglichen Arbeit.

Ansprechpartner

Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt                                      Medizinrecht                             Arzthaftungsrecht                                            Personenschäden

Expertise in Hamburg

Hamburg, als Hansestadt mit reicher Geschichte und wichtigstes Wirtschaftszentrum Norddeutschlands, verfügt über ein vielfältiges und hochentwickeltes Gesundheitssystem, in dem unsere Kanzlei Scharffetter & Blanke ihre Expertise im Medizinrecht optimal einbringen kann.

Medizinische Versorgung auf Spitzenniveau

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), als eines der modernsten Krankenhäuser Europas, steht im Zentrum der medizinischen Versorgung der Region. Mit über 1.730 Betten und als Teil der Universität Hamburg bietet es ein breites Spektrum an hochspezialisierten medizinischen Leistungen. Diese komplexe medizinische Umgebung erfordert eine ebenso spezialisierte rechtliche Betreuung, die wir als erfahrene Medizinrechtsanwälte bieten.

Kompetente Vertretung vor dem Landgericht

Am Landgericht Hamburg werden Arzthaftungsfälle von einer spezialisierten Kammer bearbeitet. Unsere Kanzlei vertritt Mandanten kompetent vor diesem Gericht und setzt sich mit Nachdruck für ihre Rechte ein.

Schlichtungsverfahren der Ärztekammer

Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Hamburg spielt eine wichtige Rolle bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Medizinbereich. Wir begleiten unsere Mandanten sachkundig durch diese Schlichtungsverfahren und setzen uns für ihre Interessen ein.

Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst

In enger Kooperation mit dem Medizinischen Dienst Nord arbeiten wir an der Erstellung unabhängiger Sachverständigengutachten. Diese sind oft entscheidend, um Behandlungsfehler zu identifizieren und die Rechte unserer Mandanten durchzusetzen.

Besonderheiten des Gesundheitssystems in Hamburg
Die maritime Prägung Hamburgs und seine Rolle als Metropole mit internationalem Flair spiegeln sich auch im Gesundheitssystem wider. Als Ihre Anwälte für Medizinrecht in Hamburg verbinden wir tiefgreifendes Verständnis der lokalen medizinischen Landschaft mit juristischer Expertise. Wir stehen Ihnen zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Gericht oder in Schlichtungsverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Warum Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte?

Unsere Fachanwälte verbinden juristische Fachkenntnisse mit medizinischem Know-how. Das tiefgreifende Verständnis für medizinische Terminologie und Behandlungsprozesse ermöglicht eine scharfe juristische Analyse Ihres Falls.

Die systematische Aufarbeitung des medizinischen Sachverhalts ist unser Markenzeichen. In Zusammenarbeit mit unserem deutschlandweiten Gutachternetzwerk erreichen wir nachweisbare Erfolge bei der Aufdeckung von Behandlungsfehlern.

Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Sie verständlich durch das gesamte Verfahren führt. Wir nehmen jeden Gerichtstermin persönlich wahr – deutschlandweit und ohne zusätzliche Kosten.

Regelmäßige Fortbildungen und unser aktives Engagement für Patientenrechte garantieren Ihnen eine Betreuung nach aktuellsten medizinischen und juristischen Standards.

Der Fokus liegt dabei immer auf Ihrer individuellen Situation und dem bestmöglichen Ergebnis für Sie.

Was tun wir?

Wir bieten ein umfassendes Leistungsspektrum im Medizinrecht: Von der strategischen Fallberatung über die detaillierte Aufklärung des Behandlungsverlaufs bis zur Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Dabei vertreten wir Ihre Interessen sowohl in Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen als auch in Verfahren vor der Ärztekammer.

Unser Qualitätsstandard basiert auf einer gründlichen medizinischen Sachverhaltsaufklärung und der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten. Durch jahrelange Erfahrung im Umgang mit Versicherungen und Gutachtern können wir Ihre Ansprüche effizient und zielgerichtet durchsetzen.

Besonders wichtig ist uns die vollständige Prüfung aller möglichen Ansprüche. Dabei bewerten wir auch vorliegende negative Gutachten kritisch, um keine Chance ungenutzt zu lassen.

Unser Ziel ist es, Ihnen den Rücken freizuhalten. Während Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können, kümmern wir uns um die rechtliche Durchsetzung Ihrer Interessen – professionell, effizient und mit nachweisbarem Erfolg.

Wie läuft ein medizinisches Mandat bei uns ab?

Der erste Schritt beginnt mit Ihrer Kontaktaufnahme. Sie können uns telefonisch oder per E-Mail Ihren Fall schildern – ein erfahrener Fachanwalt prüft dann umgehend die möglichen Ansprüche und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.

In einem ausführlichen Beratungsgespräch – persönlich oder telefonisch – erfassen wir alle wichtigen Details Ihres Falls. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Anliegen.

Anschließend beginnt die detaillierte Fallanalyse: Wir fordern sämtliche Behandlungsunterlagen an und prüfen diese akribisch auf mögliche Fehler. Bei Auffälligkeiten erstellen wir eine genaue Chronologie und formulieren präzise Gutachterfragen. Vorliegende Gutachten werden von uns sorgfältig auf ihre Verwertbarkeit geprüft.

Ein wichtiger Hinweis: Lassen Sie eventuelle Angebote von Versicherungen unbedingt zuerst durch uns prüfen!

In vielen Fällen können wir durch geschickte Verhandlungsführung mit Ärzten, Kliniken und Versicherungen eine außergerichtliche Einigung erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen wir Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor Gericht durch.

Der Schwerpunkt liegt dabei immer auf der gründlichen Aufklärung möglicher Behandlungsfehler – mit einem individuell auf Ihren Fall abgestimmten Vorgehen.

Was tun, wenn ich einen Behandlungsfehler vermute?

Der erste Schritt bei vermuteten Behandlungsfehlern ist rasches Handeln. Nach Komplikationen, misslungenen Operationen oder fragwürdigen Diagnosen ist schnelles Agieren wichtig. Die Erfahrung zeigt: Etwa 25% der Verdachtsfälle bestätigen sich als tatsächliche Behandlungsfehler.

Eine rechtliche Aufarbeitung zielt auf faire Entschädigung ab. Sie können neben Schmerzensgeld auch den Ersatz von Behandlungskosten und Verdienstausfällen fordern. Die genaue Klärung des Behandlungsverlaufs unterstützt zudem Ihren Heilungsprozess.

Jede Situation erfordert eine individuelle Herangehensweise. Die Entscheidung zwischen einer MDK-Begutachtung oder direkten Ansprüchen an die Versicherung ist sorgfältig zu treffen. Eine unpassende Vorgehensweise kann den Prozess erheblich verzögern.

Wichtige Maßnahmen für Sie:

  • Führen Sie ein genaues Schmerztagebuch
  • Fotografieren Sie sichtbare Verletzungen
  • Sichern Sie sich Kopien Ihrer Behandlungsakte
  • Vermerken Sie Namen möglicher Zeugen
  • Bewahren Sie alle Kostenbelege auf
  • Notieren Sie Widersprüche in der Aufklärung
  • Dokumentieren Sie finanzielle Einbußen

Wir unterstützen Sie mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Ein Formular für die Anforderung Ihrer Patientenakte finden Sie in unserem Download-Bereich.

Was sind mögliche Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler entsteht, wenn eine medizinische Behandlung vom anerkannten Standard abweicht und dem Patienten dadurch ein Schaden entsteht. Unsere Erfahrung bestätigt: Vermuten Patienten einen Fehler, liegt dieser in vielen Fällen tatsächlich vor.

Die häufigsten Arten im Überblick:

Therapiefehler: Ärzte müssen gemäß § 630a BGB nach aktuellem medizinischem Standard behandeln. Eine falsche OP-Technik oder andere Abweichungen gelten als Behandlungsfehler, die als einfach oder grob klassifiziert werden.

Diagnosefehler: Diese entstehen durch falsche Interpretation vorhandener Befunde. Ein klassisches Beispiel ist die Diagnose einer Verstauchung bei tatsächlich vorliegendem Knochenbruch.

Befunderhebungsfehler: Wenn notwendige Untersuchungen unterlassen werden – etwa kein Röntgen trotz Bruchverdacht – spricht man von einem Befunderhebungsfehler.

Organisations- und Hygienemängel: Diese gehören zu den „vollbeherrschbaren Risiken“. Verstöße gegen Standards führen zur direkten Haftung der Behandlungsseite.

Aufklärungsfehler: Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, dass Patienten umfassend über Risiken, Folgen und Behandlungsalternativen informiert wurden.

Weitere relevante Fehlerquellen:

  • Übernahme von Behandlungen ohne ausreichende Qualifikation
  • Fehlerhafte Pflege
  • Falsche Medikamentengabe
  • Unsachgemäßer Umgang mit medizinischen Geräten
  • Besondere Fehler in der Geburtshilfe
Was sind mögliche Ansprüche nach einem Behandlungsfehler?

Die finanziellen Folgen eines Behandlungsfehlers gehen weit über das reine Schmerzensgeld hinaus. Bei schwerwiegenden Schädigungen können die Ansprüche beträchtliche Summen erreichen.

Schmerzensgeld: Der Ausgleich umfasst alle körperlichen und seelischen Belastungen. Die Höhe berücksichtigt sowohl akute als auch dauerhafte Beeinträchtigungen, einschließlich psychischer Folgen wie Depressionen oder Traumata.

Verdienstausfall: Sie haben Anspruch auf Ersatz des gesamten Erwerbsschadens bis zur Rente. Dies beinhaltet neben dem aktuellen Gehalt auch berufliche Entwicklungschancen und mögliche Gehaltssteigerungen. Für junge Menschen erstellen wir eine fundierte Zukunftsprognose.

Haushaltsführungsschaden: Bei Einschränkungen in der Haushaltsführung steht Ihnen eine Entschädigung zu – unabhängig von familiärer Unterstützung. Die Berechnung orientiert sich an professionellen Haushaltshilfen. Beispiel: Eine 60%-ige Einschränkung bei 104 Monatsstunden kann jährliche Ansprüche von 45.000 € begründen.

Pflege und Mehraufwand: Dieser oft größte Kostenfaktor umfasst

  • Professionelle oder familiäre Pflege
  • Wohnungsanpassung
  • Fahrzeuganpassung
  • Hilfsmittel
  • Erhöhte Lebenshaltungskosten

Zusätzliche Ansprüche:

  • Angehörigenunterhalt bei Erwerbsunfähigkeit
  • Behandlungsfahrtkosten
  • Medizinische Zuzahlungen
  • Anwaltskosten
  • Bei Todesfall: Bestattungskosten und Hinterbliebenengeld bis 10.000 €

Selbst bei nur 15 Wochenstunden Pflege entstehen jährliche Kosten von mindestens 6.240 €. Bei Heimunterbringung oder Erwerbsunfähigkeit können die Gesamtansprüche Millionenhöhe erreichen.

Wir prüfen Ihre Situation umfassend und berücksichtigen auch mögliche Spätfolgen. Eine frühe rechtliche Beratung sichert Ihre Ansprüche und verhindert Verzögerungstaktiken der Versicherungen.

Wie stehen Erfolgsaussichten bei Behandlungsfehlern?

Die Zahlen sprechen für sich: Von 14.000 jährlich begutachteten Behandlungen weist jede dritte tatsächlich Fehler auf. Das AOK-Institut schätzt die Dunkelziffer noch höher – etwa 19.000 Todesfälle pro Jahr sind auf mangelhafte medizinische Standards zurückzuführen.

Die Rechtsprechung stärkt kontinuierlich die Position der Patienten:

  • Steigende Schmerzensgeldzahlungen
  • Erleichterte Beweisführung
  • Verschärfte Dokumentationspflichten für Ärzte
  • Gesetzliche Fehlervermutung bei Hygienemängeln
  • Kostenfreie Begutachtungsmöglichkeiten

Die Erfolgsaussichten Ihres individuellen Falls können wir nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Unterlagen einschätzen. Als erfahrene Patientenanwälte minimieren wir durch gründliche Vorbereitung die prozessualen Risiken.

Wir bewerten Ihre Chancen realistisch und transparent. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um Ihre Patientenrechte zu prüfen.

Wie erfolgt eine Begutachtung meiner Behandlung durch einen kostenlosen, medizinischen Sachverständigen?

Ein Gutachten ist nicht immer nötig – bei eindeutigen Fehlern machen wir Ihre Ansprüche direkt geltend. Das beschleunigt das Verfahren und verhindert eine Verjährung.

Viele unserer Mandanten wünschen eine neutrale Bewertung, gerade wenn Ärzte Vorwürfe abweisen. Unabhängige Gutachter prüfen dann die Behandlungsunterlagen auf Einhaltung medizinischer Standards.

Die juristische Begleitung ist dabei entscheidend für den Erfolg. Wir stellen die richtigen Fragen und sichern die Verwertbarkeit des Gutachtens für Ihre Ansprüche.

Möglichkeiten für kostenfreie Gutachten:

  • Medizinischer Dienst (MD)
  • Schlichtungsstellen der Ärztekammern
  • Verein zur Schlichtung von Arzthaftungsfragen
  • Alexandra-Lang Stiftung
  • Zahnärztekammern (bei zahnmedizinischen Fällen)

Wir beraten Sie gerne zur besten Option für Ihren individuellen Fall.

Welche Möglichkeiten eines kostenlosen, medizinischen Gutachtens gibt es?

Die Wahl des passenden Gutachtens ist erfolgsentscheidend, wobei selbst ein positives Gutachtenergebnis nicht automatisch zur Regulierung führt.

Verfügbare kostenfreie Gutachtenstellen:

  1. Medizinischer Dienst (MD): Unabhängige öffentlich-rechtliche Einrichtung seit 2021
  2. Ärztekammer-Schlichtungsstellen: Bieten Begutachtung und außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten
  3. Verein zur Schlichtung in Arzthaftungsfragen: Deutschlandweites Gutachternetz mit fester Verfahrensdauer (12-15 Monate)
  4. Alexandra-Lang Stiftung: Gemeinnützige Organisation für hochwertige Erst- und Zweitgutachten
  5. Privatgutachten: Qualitativ hochwertigste Option, gerichtlich verwertbar
  6. Zahnärztekammern: Regionale Schlichtungsmöglichkeiten für zahnmedizinische Fälle

Wichtige Hinweise:

  • Der Begutachtungszeitpunkt hat strategische Bedeutung
  • Schlichtungsverfahren erfordern vollständige Transparenz
  • Gutachtenergebnisse sind nicht rechtlich bindend
  • Negative Erstgutachten können durch weitere Gutachten korrigiert werden

Für Ihre individuelle Fallbewertung bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung.

Was kostet ein Anwalt im Medizinrecht?

Kostenlose Erstberatung

Nach Ihrer Fallschilderung prüfen wir kostenfrei die Erfolgsaussichten und erläutern die nächsten Schritte.

Außergerichtliche Kosten

  • Abrechnung nach gesetzlicher Vergütung (RVG), basierend auf Ihren Ansprüchen
  • Optional: Stundensatz 190€ zzgl. MwSt. mit detaillierter Leistungsaufstellung
  • Pauschalvereinbarungen bei kalkulierbarem Aufwand
  • Möglichkeit eines Erfolgshonorars mit prozentualer Beteiligung

Gerichtsverfahren

  • Gebühren nach RVG und Gerichtskostengesetz
  • Gutachterkosten: durchschnittlich 2.000-3.000€

Finanzierungswege

  • Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten
  • Prozesskostenhilfe für einkommensschwache Mandanten
  • Prozessfinanzierung ab 50.000€ Streitwert (30% Erfolgsbeteiligung)

Wir beraten Sie offen über alle anfallenden Kosten und entwickeln passende Finanzierungslösungen.