Als Anwalt für Behandlungsfehler übernehmen wir für Sie:
Wenn ein Behandlungsfehler nachgewiesen wird und dieser kausal für einen Gesundheitsschaden ist, haben Sie Anspruch auf Ausgleich aller eingetretenen und künftigen Schäden.
Schmerzensgeld
gleicht die körperlichen Schmerzen, die psychische Belastung und den Verlust an Lebensqualität aus. Die Höhe wird im Einzelfall bemessen – es gibt keine Pauschalen. Ein dauerhafter Schaden nach einer Prothesenoperation oder eine bleibende Lähmung nach einer Nervenverletzung rechtfertigen deutlich höhere Beträge als ein ausheilender Schaden.
Schadensersatz
umfasst alle materiellen Schäden: Heilungskosten, Fahrtkosten, Kosten für Nachoperationen, Hilfsmittel, Umbaukosten bei dauerhafter Behinderung sowie Verdienstausfall. Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit oder einem bleibenden Erwerbsschaden kann dieser auch für die Zukunft geltend gemacht werden.
Haushaltsführungsschaden
können Sie verlangen, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen – unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind.
Wichtig:
Ein besonderer Hebel steht Ihnen bei einem groben Behandlungsfehler zur Verfügung. Nach § 630h Abs. 5 BGB wird gesetzlich vermutet, dass der Fehler für die eingetretene Verletzung ursächlich war. Der Arzt muss diese Vermutung widerlegen – nicht Sie müssen die Ursächlichkeit beweisen.
Wir setzen uns bundesweit und insbesondere auch in Frankfurt erfolgreich für Patientenrechtet ein. Unsere Mandantenbewertungen bestätigen unseren Ansatz der persönlichen und vertrauensvollen Betreuung.
Die intensive Zusammenarbeit mit einem Netzwerk erfahrener medizinischer Gutachter ermöglicht uns eine besonders gründliche Aufarbeitung von Behandlungsfehlern. Wir kennen die typischen Abwehrstrategien der Versicherungen und wissen, wie wir diese überwinden.
In unserer Kanzlei steht Ihr Fall im Mittelpunkt. Sie erhalten eine persönliche Ansprechperson, die Sie durch das gesamte Verfahren begleitet. Regelmäßige Updates zum Verfahrensstand sind für uns selbstverständlich.
Durch kontinuierliche Fortbildung bleiben wir stets auf dem aktuellen Stand des Medizinrechts. Unser Ziel ist nicht nur die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sondern auch ein Beitrag zur Verbesserung der Patientenrechte.
Behandlungsfehler betreffen Menschen in ganz Deutschland. Nicht jeder kann oder möchte für eine anwaltliche Beratung reisen. Unsere Kanzlei berät Sie bundesweit – persönlich in Hildesheim oder per Videokonferenz von zu Hause aus.
Wir sind mit den Arzthaftungskammern der Landgerichte aller großen Städte vertraut und haben jahrelange Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Schlichtungsstellen und Ärztekammern in sämtlichen Bundesländern. Die räumliche Distanz zur Kanzlei ist kein Hindernis.
Frankfurt am Main, als internationale Finanzmetropole und wichtigstes Wirtschaftszentrum Deutschlands, verfügt über eine hochentwickelte medizinische Infrastruktur. In diesem anspruchsvollen Umfeld setzt unsere Kanzlei Scharffetter & Blanke ihre rechtliche Expertise optimal ein.
Medizinische Versorgung auf höchstem Niveau
Das Universitätsklinikum Frankfurt steht im Zentrum der medizinischen Versorgung der Region. Mit über 1.500 Betten und als Teil der Goethe-Universität bietet es Spitzenmedizin in nahezu allen Fachgebieten. Diese hochkomplexe medizinische Umgebung erfordert eine ebenso qualifizierte rechtliche Betreuung.
Kompetente Vertretung vor dem Landgericht
Am Landgericht Frankfurt werden Arzthaftungsfälle von einer spezialisierten Kammer bearbeitet. Wir kennen die Besonderheiten dieser Kammer und vertreten Ihre Interessen dort mit Nachdruck.
Schlichtungsverfahren der Ärztekammer
Die Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der Landesärztekammer Hessen spielt eine wichtige Rolle bei der außergerichtlichen Streitbeilegung. Wir begleiten Sie kompetent durch diese Verfahren.
Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst
In enger Kooperation mit dem Medizinischen Dienst Hessen arbeiten wir an der Erstellung unabhängiger Sachverständigengutachten. Diese sind oft entscheidend für den Erfolg Ihres Falls.
Besonderheiten des Gesundheitssystems in Frankfurt
Als internationale Metropole verfügt Frankfurt über ein dichtes Netz hochspezialisierter Kliniken und Praxen. Wir kennen die lokalen Strukturen und Besonderheiten. Von der Beratung bis zur Prozessführung stehen wir Ihnen mit unserem Wissen zur Seite.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt vom allgemein anerkannten fachlichen Standard abgewichen ist. Komplikationen, die trotz sorgfältiger Behandlung auftreten können, sind kein Fehler. Entscheidend ist die objektive Abweichung vom medizinischen Standard zum Zeitpunkt der Behandlung – nicht das subjektive Bemühen des Arztes.
Grundsätzlich ja – der Patient trägt die Beweislast für den Fehler, den Schaden und den Kausalzusammenhang. Bei einem groben Behandlungsfehler wird nach § 630h Abs. 5 BGB gesetzlich vermutet, dass der Fehler für die eingetretene Verletzung ursächlich war. Der Arzt muss diese Vermutung widerlegen.
Ja. Nach § 630g BGB haben Sie das Recht auf vollständige Einsicht in Ihre Behandlungsakte und auf Abschriften aller Unterlagen. Die erste Abschrift erhalten Sie unentgeltlich (§ 630g Abs. 1 S. 4 BGB). Für weitere Abschriften können Kosten anfallen. Das Einsichtsrecht kann in Ausnahmefällen bei erheblichen therapeutischen Gründen oder Rechten Dritter eingeschränkt sein.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Warten Sie nicht zu lange: Im Zweifelsfall sollte die Frage, wann die Frist zu laufen begann, anwaltlich geprüft werden.
Eine Ersteinschätzung bieten wir kostenlos an. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Deckung im Bereich Personenschäden oder Medizinrecht haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten. In geeigneten Fällen ist außerdem die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich, damit Sie kein eigenes Kostenrisiko tragen.
Ja. Arzt und Krankenhaus können gesamtschuldnerisch haften, wenn der Fehler im Rahmen einer stationären Behandlung passiert ist. Welchen der Schuldner Sie in Anspruch nehmen, liegt bei Ihnen.
Die Ablehnung durch die Haftpflichtversicherung ist nicht das Ende. Wir prüfen die Begründung und entscheiden gemeinsam, ob eine Klage Erfolgsaussichten hat. Viele Arzthaftungsverfahren werden erst nach Klageerhebung durch einen Vergleich abgeschlossen.
Außergerichtliche Verfahren dauern je nach Gutachtenlage und Kooperationsbereitschaft der Versicherung zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Gerichtliche Verfahren in Arzthaftungssachen sind oft länger, da Sachverständige bestellt und gehört werden müssen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei klaren Fehlern mit messbarem Schaden kann auch bei zunächst kleiner erscheinenden Fällen eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein – nicht zuletzt, weil Langzeitfolgen zum Zeitpunkt der ersten Einschätzung oft noch nicht absehbar sind. Eine Ersteinschätzung kostet Sie nichts.
Ja. Wir vertreten Mandanten bundesweit. Beratungsgespräche führen wir persönlich oder per Videokonferenz. Die Entfernung zur Kanzlei ist kein Hindernis.

Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn die medizinische Behandlung nicht dem anerkannten Standard entspricht. Typische Anzeichen sind unerwartete Komplikationen oder wenn andere Ärzte die Behandlung kritisch bewerten.
Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir besprechen die Kostenfrage transparent im Erstgespräch. In geeigneten Fällen bieten wir auch Erfolgshonorare an, womit für Sie kein Kostenrisiko besteht und Sie uns in jeder wirtschaftlichen Situation beauftragen können.
Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Monate erreicht werden. Gerichtliche Verfahren dauern meist länger.
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser können wir Ihren Fall prüfen. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung fehlender Dokumente.
Neben Schmerzensgeld können Sie materielle Schäden wie Verdienstausfall und Behandlungskosten geltend machen.
Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens.
Die Erfolgsaussichten hängen von der Art des Fehlers und der Beweislage ab. Wir prüfen dies sorgfältig und beraten Sie realistisch.
In einem Gerichtsverfahren ist Ihre persönliche Aussage oft wichtig. Wir bereiten Sie gut darauf vor.
Bei einer außergerichtlichen Einigung geht es schneller als bei einem Gerichtsverfahren. Wir setzen uns für eine zügige Abwicklung ein.
Nach der ersten Einschätzung entwickeln wir eine Strategie und fordern mit Ihrer Zustimmung die notwendigen Unterlagen an.