Anwalt für Behandlungsfehler in der Orthopädie -Ansprüche prüfen und durchsetzen

Ein falscher Schnitt, eine übersehene Nervenverletzung, eine fehlerhaft eingesetzte Prothese – orthopädische Behandlungsfehler haben oft dauerhafte Folgen. Wir prüfen Ihre Situation und setzen Ihre Ansprüche gegenüber Ärzten und Versicherungen durch.

✓ Über 30 Jahre Erfahrung in der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen

✓ Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten

✓ Bundesweite Vertretung, Beratung auch per Videokonferenz möglich

Behandlungsfehler in der Orthopädie: Wann liegt wirklich ein Fehler vor?

Als Anwalt für Behandlungsfehler in der Orthopädie wissen wir: Nicht jede Komplikation nach einer Operation ist automatisch ein Fehler. Entscheidend ist, ob der behandelnde Arzt vom allgemein anerkannten fachlichen Standard abgewichen ist. Diese Pflicht zur Behandlung nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards ergibt sich aus § 630a Abs. 2 BGB. Medizinische Leitlinien konkretisieren diesen Standard häufig und sind ein wichtiges Indiz, begründen aber nicht automatisch den rechtlich geschuldeten Standard - und sie gilt für jeden Arzt, jedes Krankenhaus, jede orthopädische Praxis.

Orthopädische Eingriffe gehören zu den häufigsten operativen Maßnahmen in Deutschland. Hüft- und Kniegelenkersatz, Wirbelsäulenoperationen, Schulterrekonstruktionen, die Versorgung von Knochenbrüchen - all diese Eingriffe folgen klar definierten medizinischen Standards. Wird von diesen Standards ohne sachlichen Grund abgewichen, kann ein Behandlungsfehler vorliegen. Häufige Fehlerkonstellationen in der Orthopädie sind Prothesenfehlstellungen und Beinlängendifferenzen nach Hüft- oder Knie-TEP, intraoperative Nervenverletzungen, fehlerhafte Frakturversorgung, zu spät erkannte Infektionen nach Operationen sowie das Übersehen eines postoperativen Morbus Sudeck (CRPS).

Jetzt Fall kostenlos prüfen lassen

Ansprechpartner

Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt                                      Medizinrecht                             Arzthaftungsrecht                                            Personenschäden

Unsere Leistungen bei orthopädischen Behandlungsfehlern

Als Anwalt für Behandlungsfehler übernehmen wir für Sie:

  • Prüfung der Behandlungsunterlagen auf Fehlerhinweise
  • Anforderung vollständiger Behandlungsunterlagen nach § 630g BGB
  • Koordination unabhängiger medizinischer Gutachter
  • Außergerichtliche Geltendmachung gegenüber der Haftpflichtversicherung des Arztes oder des Krankenhauses
  • Vertretung im Schlichtungsverfahren bei der Ärztekammer
  • Gerichtliche Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz
  • Begleitung bei dauerhaften Folgeschäden und Feststellungsklagen für zukünftige Schäden
  • Kostenklärung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Was steht Ihnen nach einem orthopädischen Behandlungsfehler zu?

Wenn ein Behandlungsfehler nachgewiesen wird und dieser kausal für einen Gesundheitsschaden ist, haben Sie Anspruch auf Ausgleich aller eingetretenen und künftigen Schäden.

Schmerzensgeld

gleicht die körperlichen Schmerzen, die psychische Belastung und den Verlust an Lebensqualität aus. Die Höhe wird im Einzelfall bemessen – es gibt keine Pauschalen. Ein dauerhafter Schaden nach einer Prothesenoperation oder eine bleibende Lähmung nach einer Nervenverletzung rechtfertigen deutlich höhere Beträge als ein ausheilender Schaden.

Schadensersatz

umfasst alle materiellen Schäden: Heilungskosten, Fahrtkosten, Kosten für Nachoperationen, Hilfsmittel, Umbaukosten bei dauerhafter Behinderung sowie Verdienstausfall. Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit oder einem bleibenden Erwerbsschaden kann dieser auch für die Zukunft geltend gemacht werden.

Haushaltsführungsschaden

können Sie verlangen, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen – unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind.

Wichtig:

Ein besonderer Hebel steht Ihnen bei einem groben Behandlungsfehler zur Verfügung. Nach § 630h Abs. 5 BGB wird gesetzlich vermutet, dass der Fehler für die eingetretene Verletzung ursächlich war. Der Arzt muss diese Vermutung widerlegen – nicht Sie müssen die Ursächlichkeit beweisen.

Unser Vorgehen in drei Schritten

Kostenlose Ersteinschätzung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen anhand der verfügbaren Informationen, ob ein Fehler in Betracht kommt und wie die Erfolgsaussichten zu bewerten sind. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Akteneinsicht und Gutachten
Wir fordern die vollständigen Behandlungsunterlagen an - ein Recht, das Ihnen § 630g BGB ausdrücklich garantiert. Die erste Abschrift der Behandlungsakte erhalten Sie dabei unentgeltlich (§ 630g Abs. 1 S. 4 BGB). Die Unterlagen lassen wir durch einen unabhängigen medizinischen Gutachter auswerten. Unsere Kanzlei verfügt über ein eingespieltes Netzwerk aus medizinischen Gutachtern, mit denen wir bundesweit zusammenarbeiten.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Liegt ein Behandlungsfehler vor, machen wir Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Arztes oder des Krankenhauses geltend. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht gelingt oder das Angebot zu niedrig ist, vertreten wir Sie vor Gericht.

"Herr RA Schneider hat uns im Medizinrecht vertreten. Wir haben ihn als engagierten, kompetenten und hartnäckigen Rechtsanwalt erlebt. Unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit hat vor Gericht zu einer Entscheidung zu unseren Gunsten geführt. Dafür ganz herzlichen Dank!"

Waltraud Lipke

Google Bewertung

"Ich wurde von Herrn Marco Schneider rechtlich vertreten und bin sehr dankbar für sein Engagement und seine gute Arbeit. Herr Schneider hat sich bei Sorgen und Nachfragen immer zeitnah gemeldet und sich Zeit genommen alles transparent zu erläutern und gemeinsam das beste Vorgehen zu besprechen. Ein sehr empathischer und kompetenter Anwalt, den ich gerne weiterempfehle!"

Waltraud Lipke

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"Die Anwaltskanzlei ist hervorragend und nur weiter zu empfehlen. Herzlich möchte ich mich bei Herr Schneider Medizinrecht bedanken für seine kompetente Beratung und Betreuung. Herr Schneider ist immer für mich da gewesen per Mail,telefonisch oder auch persönlich. Er nimmt sich die Zeit um alles verständlich zu erklären. Er ist sehr zielstrebig und arbeitet mit viel herzblut und lässt nichts unversucht. Was ich noch hervorheben möchte ist das hohe Maß an Empathie und Einfühlungsvermögen. Ich fühle mich bei Herr Schneider sehr gut aufgehoben verstanden und ernst genommen. Dankeschön auch an Frau Blanke für den Erstkontakt. Sehr freundlich und hilfsbereit."

Sandra Kojic

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"Die Kanzlei unseres Vertrauens. Absoluter Top Service. Beratung, Aktion und Nachbereitung auf sehr hohem, kompetenten Niveau.
Schnelle Auskunft und direkter Kontakt zum Mandanten werden hier wirklich GROSS geschrieben. Klare Empfehlung. Macht genau SO weiter."

Steven Praschak

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"Ich kann die Kanzlei Scharffetter 100%ig weiterempfehlen. Ich hatte den Sachverhalt geschildert und alles andere wurde durch die Kanzlei abgewickelt. Für mich ohne viel Arbeit oder Ärger. Meine Schäden wurden stressfrei beglichen."

Tammo Weise

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"Ich bin mit Frau Rechtsanwältin Chiappetta Recht zufrieden, eine sehr kompetente Anwältin - Angelegenheiten wurden zu meine Gunsten erledigt.

Frau Rechtsanwältin Chiappetta kann ich selbstverständlich wärmstens weiterempfehlen. "

J.K.

Bewertung über Anwalt.de

"Aus eigener Erfahrung kann ich die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen!!! Neben einem hohen Maß an Kompetenz, war ich insbesondere über das Engagement begeistert!"

Jan Sievers

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"Ein wirklich prima Anwalt, der aus meiner Sicht eine uneingeschränkte Empfehlung wert ist und ein sehr guter rechtlicher und auch menschlicher Begleiter ist bei dem zähen rechtlichen Ringen mit den "Halbgöttern in Weiß", welche sich mitunter für unfehlbar und unantastbar halten.
Herr Schneider bietet diesen jedoch fachlich kompetent und im Sinne seiner Mandanten erfolgreich die Stirn!"

I.F.

Anwalt.de

"Ich bin mit meinem äußerst emotional anstrengenden Sachverhalt des Medizinrechts zu Rechtsanwalt Schneider vermittelt worden und habe mich sofort sehr gut aufgehoben gefühlt.
Mit Verständnis und einer grandiosen Weise mein Problem zu analysieren, wurden sofortige Schritte zur Problembewältigung meines Falles unternommen.
Wichtig zu erwähnen ist, dass Herr Schneider nicht ausschließlich unrealistische Hoffnungen zum Fall gemacht hat. Es wurde mir realistisch, aber optimistisch erklärt, welche Resultate erzielt werden können.
Nachdem ich mich mit der Herangehensweise des Rechtsanwalts einverstanden erklärt habe, wurden alle nötigen Schritte unternommen um ein optimales Resultat zu erzielen. Abschließend kann ich mit absoluter Begeisterung sagen, dass dieses langwierige Verfahren in kürzester Zeit zu meinen Gunsten ausgegangen ist.
Vielen Dank Herr Schneider!"

Dominik Zeh

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"Herr RA Schneider schaffte es, ein Angebot der Gegnerseite nahezu zu verdoppeln! Zwar ist der Erfolg nur ein minimaler Ausgleich für den entstandenen Schaden an meinem Knie - aber letztendlich ist es Herrn RA Schneider zu verdanken, dass ich einen angemessenen Schadensausgleich erhielt, der deutlich höher ist als einige vergleichbare andere Fälle, bei denen erheblich weniger durch andere Anwälte erzielt wurde. Insofern danke ich Herrn RA Schneider für seine ausgezeichnete Arbeit, seine hervorragende medizinische Argumentation und seiner Geduld in der Vorgehensweise! Herzlichen Danke auch an die Kanzlei, die mir in Vorgesprächen nichts sagte, was im Nachhinein nicht auch eingehalten wurde! Sollte es - was ich nicht hoffe - wieder eine Situation geben, bei der ich im Medizinrecht anwaltliche Hilfe suche, werde ich gerne auf Herrn RA Schneider und die Kanzlei zurückgreifen, bzw. diese auch gerne anderen Betroffenen weiterempfehle! Freundliche Grüße, A. Heid"

Andreas Heid

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Die Kanzlei Scharffetter & Blanke - Ihr starker Partner in Frankfurt

Wir setzen uns bundesweit und insbesondere auch in Frankfurt erfolgreich für Patientenrechtet ein. Unsere Mandantenbewertungen bestätigen unseren Ansatz der persönlichen und vertrauensvollen Betreuung.

Die intensive Zusammenarbeit mit einem Netzwerk erfahrener medizinischer Gutachter ermöglicht uns eine besonders gründliche Aufarbeitung von Behandlungsfehlern. Wir kennen die typischen Abwehrstrategien der Versicherungen und wissen, wie wir diese überwinden.

In unserer Kanzlei steht Ihr Fall im Mittelpunkt. Sie erhalten eine persönliche Ansprechperson, die Sie durch das gesamte Verfahren begleitet. Regelmäßige Updates zum Verfahrensstand sind für uns selbstverständlich.

Durch kontinuierliche Fortbildung bleiben wir stets auf dem aktuellen Stand des Medizinrechts. Unser Ziel ist nicht nur die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sondern auch ein Beitrag zur Verbesserung der Patientenrechte.

Unsere Fälle aus dem Medizinrecht

Entdecken Sie weitere Fallbeispiele, sowie News und Urteile aus unserer täglichen Arbeit.

Bundesweite Beratung - ohne Anreise

Behandlungsfehler betreffen Menschen in ganz Deutschland. Nicht jeder kann oder möchte für eine anwaltliche Beratung reisen. Unsere Kanzlei berät Sie bundesweit – persönlich in Hildesheim oder per Videokonferenz von zu Hause aus.

Wir sind mit den Arzthaftungskammern der Landgerichte aller großen Städte vertraut und haben jahrelange Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Schlichtungsstellen und Ärztekammern in sämtlichen Bundesländern. Die räumliche Distanz zur Kanzlei ist kein Hindernis.

Medizinrecht in Frankfurt

Frankfurt am Main, als internationale Finanzmetropole und wichtigstes Wirtschaftszentrum Deutschlands, verfügt über eine hochentwickelte medizinische Infrastruktur. In diesem anspruchsvollen Umfeld setzt unsere Kanzlei Scharffetter & Blanke ihre rechtliche Expertise optimal ein.

Medizinische Versorgung auf höchstem Niveau

Das Universitätsklinikum Frankfurt steht im Zentrum der medizinischen Versorgung der Region. Mit über 1.500 Betten und als Teil der Goethe-Universität bietet es Spitzenmedizin in nahezu allen Fachgebieten. Diese hochkomplexe medizinische Umgebung erfordert eine ebenso qualifizierte rechtliche Betreuung.

Kompetente Vertretung vor dem Landgericht

Am Landgericht Frankfurt werden Arzthaftungsfälle von einer spezialisierten Kammer bearbeitet. Wir kennen die Besonderheiten dieser Kammer und vertreten Ihre Interessen dort mit Nachdruck.

Schlichtungsverfahren der Ärztekammer

Die Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der Landesärztekammer Hessen spielt eine wichtige Rolle bei der außergerichtlichen Streitbeilegung. Wir begleiten Sie kompetent durch diese Verfahren.

Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst

In enger Kooperation mit dem Medizinischen Dienst Hessen arbeiten wir an der Erstellung unabhängiger Sachverständigengutachten. Diese sind oft entscheidend für den Erfolg Ihres Falls.

Besonderheiten des Gesundheitssystems in Frankfurt

Als internationale Metropole verfügt Frankfurt über ein dichtes Netz hochspezialisierter Kliniken und Praxen. Wir kennen die lokalen Strukturen und Besonderheiten. Von der Beratung bis zur Prozessführung stehen wir Ihnen mit unserem Wissen zur Seite.

FAQs

Was ist der Unterschied zwischen einem Behandlungsfehler und einer normalen Komplikation?

 Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt vom allgemein anerkannten fachlichen Standard abgewichen ist. Komplikationen, die trotz sorgfältiger Behandlung auftreten können, sind kein Fehler. Entscheidend ist die objektive Abweichung vom medizinischen Standard zum Zeitpunkt der Behandlung – nicht das subjektive Bemühen des Arztes.

Muss ich beweisen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat?

 Grundsätzlich ja – der Patient trägt die Beweislast für den Fehler, den Schaden und den Kausalzusammenhang. Bei einem groben Behandlungsfehler wird nach § 630h Abs. 5 BGB gesetzlich vermutet, dass der Fehler für die eingetretene Verletzung ursächlich war. Der Arzt muss diese Vermutung widerlegen.

Kann ich meine Behandlungsunterlagen anfordern?

 Ja. Nach § 630g BGB haben Sie das Recht auf vollständige Einsicht in Ihre Behandlungsakte und auf Abschriften aller Unterlagen. Die erste Abschrift erhalten Sie unentgeltlich (§ 630g Abs. 1 S. 4 BGB). Für weitere Abschriften können Kosten anfallen. Das Einsichtsrecht kann in Ausnahmefällen bei erheblichen therapeutischen Gründen oder Rechten Dritter eingeschränkt sein.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

 Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Warten Sie nicht zu lange: Im Zweifelsfall sollte die Frage, wann die Frist zu laufen begann, anwaltlich geprüft werden.

Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?

 Eine Ersteinschätzung bieten wir kostenlos an. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Deckung im Bereich Personenschäden oder Medizinrecht haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten. In geeigneten Fällen ist außerdem die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich, damit Sie kein eigenes Kostenrisiko tragen.

Kann ich auch gegen ein Krankenhaus vorgehen?

 Ja. Arzt und Krankenhaus können gesamtschuldnerisch haften, wenn der Fehler im Rahmen einer stationären Behandlung passiert ist. Welchen der Schuldner Sie in Anspruch nehmen, liegt bei Ihnen.

Was passiert, wenn die Versicherung meinen Anspruch ablehnt?

 Die Ablehnung durch die Haftpflichtversicherung ist nicht das Ende. Wir prüfen die Begründung und entscheiden gemeinsam, ob eine Klage Erfolgsaussichten hat. Viele Arzthaftungsverfahren werden erst nach Klageerhebung durch einen Vergleich abgeschlossen.

Wie lange dauert ein Arzthaftungsverfahren?

 Außergerichtliche Verfahren dauern je nach Gutachtenlage und Kooperationsbereitschaft der Versicherung zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Gerichtliche Verfahren in Arzthaftungssachen sind oft länger, da Sachverständige bestellt und gehört werden müssen.

Lohnt sich der Gang zum Anwalt auch bei kleineren Schäden?

 Das hängt vom Einzelfall ab. Bei klaren Fehlern mit messbarem Schaden kann auch bei zunächst kleiner erscheinenden Fällen eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein – nicht zuletzt, weil Langzeitfolgen zum Zeitpunkt der ersten Einschätzung oft noch nicht absehbar sind. Eine Ersteinschätzung kostet Sie nichts.

Kann ich Sie auch beauftragen, wenn ich nicht in Ihrer Nähe wohne?

 Ja. Wir vertreten Mandanten bundesweit. Beratungsgespräche führen wir persönlich oder per Videokonferenz. Die Entfernung zur Kanzlei ist kein Hindernis.

Höchste Spezialisierung im Arzthaftungsrecht

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Häufig gestellte Fragen zum Arzthaftungsrecht in Frankfurt

Wie erkenne ich einen Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn die medizinische Behandlung nicht dem anerkannten Standard entspricht. Typische Anzeichen sind unerwartete Komplikationen oder wenn andere Ärzte die Behandlung kritisch bewerten.

Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir besprechen die Kostenfrage transparent im Erstgespräch. In geeigneten Fällen bieten wir auch Erfolgshonorare an, womit für Sie kein Kostenrisiko besteht und Sie uns in jeder wirtschaftlichen Situation beauftragen können.

Wie lange dauert ein Arzthaftungsverfahren?

Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Monate erreicht werden. Gerichtliche Verfahren dauern meist länger.

Brauche ich alle Behandlungsunterlagen?

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser können wir Ihren Fall prüfen. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung fehlender Dokumente.

Was kann ich als Schadensersatz verlangen?

Neben Schmerzensgeld können Sie materielle Schäden wie Verdienstausfall und Behandlungskosten geltend machen.

Gibt es Fristen zu beachten?

Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens.

Wie erfolgversprechend ist meine Klage?

Die Erfolgsaussichten hängen von der Art des Fehlers und der Beweislage ab. Wir prüfen dies sorgfältig und beraten Sie realistisch.

Muss ich vor Gericht aussagen?

In einem Gerichtsverfahren ist Ihre persönliche Aussage oft wichtig. Wir bereiten Sie gut darauf vor.

Wie lange muss ich auf eine Entschädigung warten?

Bei einer außergerichtlichen Einigung geht es schneller als bei einem Gerichtsverfahren. Wir setzen uns für eine zügige Abwicklung ein.

Was passiert nach dem Erstgespräch?

Nach der ersten Einschätzung entwickeln wir eine Strategie und fordern mit Ihrer Zustimmung die notwendigen Unterlagen an.