Der Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall umfasst sämtliche Schadenspositionen, die kausal auf das Unfallereignis zurückzuführen sind. In der Praxis sind das häufig mehr Positionen als Geschädigte zunächst annehmen. Wir prüfen in jedem Mandat den vollständigen Anspruchsumfang.
Fahrzeugschaden und Sachschäden
Reparaturkosten, Wertminderung (merkantiler Minderwert), Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall für die Zeit des Reparatur- oder Wiederbeschaffungsvorgangs sowie Sachverständigenkosten für das Unfallgutachten gehören zum erstattungsfähigen Sachschaden. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts erstattet.
Personenschaden: Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Verletzungen
Wenn Sie bei dem Unfall körperlich verletzt wurden, haben Sie neben dem Sachschadensersatz einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB. Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird unter Berücksichtigung von Art und Schwere der Verletzung, Behandlungsdauer und dauerhaften Beeinträchtigungen bestimmt. Hinzu kommen Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall. Hierauf sind wir als Medizinrechtskanzlei für Personenschäden spezialisiert.
Abschleppkosten, Unkostenpauschale, Anwaltskosten
Abschleppkosten sind grundsätzlich erstattungsfähig. Eine Unkostenpauschale für allgemeine Unfallfolgepositionen wird von der Rechtsprechung regelmäßig zugebilligt – ohne Einzelnachweis. Ihre Anwaltskosten trägt bei voller Einstandspflicht des Schädigers dessen Haftpflichtversicherung.
Scharffetter & Blanke vertritt Geschädigte für Schmerzensgelder nach Verkehrsunfällen bundesweit, darunter regelmäßig in Bremen und der Region. Für Unfälle im Raum Bremen ist je nach Streitwert das Amtsgericht Bremen (Am Wall 198, 28195 Bremen) oder das Landgericht Bremen (Domsheide 16, 28195 Bremen) zuständig, das über eine eigene Zivilkammer für Verkehrsunfallsachen verfügt.
Im Bereich der Kfz-Haftpflichtregulierung ist die Zentralruf der Autoversicherer (unter der Rufnummer 0800 250 26 00) eine wichtige Anlaufstelle, um den gegnerischen Versicherer nach einem Unfall zu ermitteln – besonders wenn das Kennzeichen des Unfallgegners bekannt ist, dieser aber flüchtig war. Wir übernehmen diese Anfragen routinemäßig für unsere Mandanten.
Bei Unfällen mit Fahrerflucht oder unversicherten Fahrzeugen kommt der Verkehrsopferhilfe e.V. als Ausgleichseinrichtung eine wichtige Rolle zu. Auch hierbei unterstützen wir Sie vollständig bei der Antragsstellung und Durchsetzung der Ansprüche.
Unsere Beratung erfolgt auch per Videokonferenz, sodass ein persönlicher Kanzleitermin in Hildesheim für Ihre Vertretung nicht erforderlich ist. Sie erhalten denselben Service – unabhängig davon, wo in Deutschland Sie sich befinden.
Verkehrsunfallrecht klingt bundesweit einheitlich – und ist es im gesetzlichen Rahmen auch. Die Praxis vor Ort sieht anders aus. Amts- und Landgerichte entwickeln eigene Rechtsprechungslinien zu Schmerzensgeld, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten. Wer regelmäßig vor dem Landgericht Bremen vorgeht, kennt die Erwartungen der dortigen Kammern.
Versicherungen regulieren regional unterschiedlich. In Bremen wie andernorts versuchen Haftpflichtversicherungen häufig, Mietwagenkosten zu kürzen, Sachverständigenkosten zu beanstanden oder den merkantilen Minderwert kleinzurechnen. Wir kennen diese Strategien und begegnen ihnen mit gezielter Argumentation.
Bundesweit tätig zu sein bedeutet für uns nicht, ohne lokales Verfahrenswissen zu arbeiten. Wir vertreten Mandanten regelmäßig vor Gerichten im gesamten Bundesgebiet und passen unsere Strategie dem jeweiligen Gericht und der jeweiligen Gegenseite an.
Frankfurt am Main, als internationale Finanzmetropole und wichtigstes Wirtschaftszentrum Deutschlands, verfügt über eine hochentwickelte medizinische Infrastruktur. In diesem anspruchsvollen Umfeld setzt unsere Kanzlei Scharffetter & Blanke ihre rechtliche Expertise optimal ein.
Medizinische Versorgung auf höchstem Niveau
Das Universitätsklinikum Frankfurt steht im Zentrum der medizinischen Versorgung der Region. Mit über 1.500 Betten und als Teil der Goethe-Universität bietet es Spitzenmedizin in nahezu allen Fachgebieten. Diese hochkomplexe medizinische Umgebung erfordert eine ebenso qualifizierte rechtliche Betreuung.
Kompetente Vertretung vor dem Landgericht
Am Landgericht Frankfurt werden Arzthaftungsfälle von einer spezialisierten Kammer bearbeitet. Wir kennen die Besonderheiten dieser Kammer und vertreten Ihre Interessen dort mit Nachdruck.
Schlichtungsverfahren der Ärztekammer
Die Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der Landesärztekammer Hessen spielt eine wichtige Rolle bei der außergerichtlichen Streitbeilegung. Wir begleiten Sie kompetent durch diese Verfahren.
Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst
In enger Kooperation mit dem Medizinischen Dienst Hessen arbeiten wir an der Erstellung unabhängiger Sachverständigengutachten. Diese sind oft entscheidend für den Erfolg Ihres Falls.
Besonderheiten des Gesundheitssystems in Frankfurt
Als internationale Metropole verfügt Frankfurt über ein dichtes Netz hochspezialisierter Kliniken und Praxen. Wir kennen die lokalen Strukturen und Besonderheiten. Von der Beratung bis zur Prozessführung stehen wir Ihnen mit unserem Wissen zur Seite.
Rufen Sie bei Personenschäden sofort die Polizei. Tauschen Sie Personalien und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner aus und lassen Sie Zeugen notieren. Fotografieren Sie die Unfallstelle und alle Schäden. Beauftragen Sie kein Sachverständigengutachten auf Empfehlung der gegnerischen Versicherung, sondern wählen Sie einen unabhängigen Sachverständigen. Wenden Sie sich frühzeitig an einen Anwalt, bevor Sie Erklärungen gegenüber der Versicherung abgeben.
Bei voller Haftung des Unfallgegners trägt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung auch Ihre Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir vorab, ob und in welchem Umfang diese eintrittspflichtig ist. In der Ersteinschätzung informieren wir Sie transparent über die Kostensituation.
Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. In der Praxis zeigt sich jedoch regelmäßig, dass Geschädigte ohne anwaltliche Vertretung deutlich niedrigere Regulierungsbeträge erzielen – weil sie einzelne Schadenspositionen nicht kennen, Kürzungen nicht widersprechen oder zu früh einen Abfindungsvertrag unterzeichnen. Besonders bei Personenschäden mit Schmerzensgeld und Dauerschäden ist anwaltliche Unterstützung dringend zu empfehlen.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Behandlung, bleibenden Beeinträchtigungen und weiteren Umständen des Einzelfalls. Orientierung bieten sogenannte Schmerzensgeldtabellen der Rechtsprechung, die wir für Ihren Fall auswerten. Wir setzen konsequent das durch, was nach Aktenlage realistisch durchsetzbar ist.
Der merkantile Minderwert ist der Wertverlust, den ein Fahrzeug am Markt erleidet, weil es als Unfallfahrzeug gilt, auch wenn es technisch einwandfrei repariert wurde. Er ist als zusätzliche Schadensposition neben den Reparaturkosten im Rahmen des § 249 BGB geltend zu machen. Ob und in welcher Höhe er in Ihrem Fall anerkannt wird, hängt vom Alter und Wert des Fahrzeugs ab.
Ja. Selbst wenn Sie den Unfall mitverursacht haben, schließt das Ihre Ansprüche nicht vollständig aus. Nach § 17 StVG wird bei Beteiligung mehrerer Kraftfahrzeuge eine Haftungsquote gebildet, die Ihren Schadensersatzanspruch anteilig kürzt, aber nicht auf null setzt. Wir prüfen, ob die von der gegnerischen Versicherung angesetzte Quote angemessen ist.
Auch bei Fahrerflucht sind Sie nicht schutzlos. Über die Verkehrsopferhilfe e.V. können Geschädigte Entschädigung für Personen- und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Sachschäden erhalten, wenn der Verursacher nicht ermittelt wurde. Wir begleiten Sie durch das Antragsverfahren.
Nein. Regulierungsangebote sind Verhandlungsangebote. Besonders Kürzungen bei Mietwagenkosten, Sachverständigenhonoraren oder beim Schmerzensgeld sind häufig rechtlich angreifbar. Wir prüfen jedes Angebot und widersprechen begründet, wo dies erfolgversprechend ist.
Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB, die gemäß § 199 Abs. 1 BGB am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Umständen und dem Schuldner Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Die Frist sollte nicht ausgereizt werden.
Sie schildern uns telefonisch oder per Kontaktformular den Unfall und Ihre bisherigen Erfahrungen mit der Versicherung. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung zur Haftungslage und zu möglichen Ansprüchen. Das kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn die medizinische Behandlung nicht dem anerkannten Standard entspricht. Typische Anzeichen sind unerwartete Komplikationen oder wenn andere Ärzte die Behandlung kritisch bewerten.
Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir besprechen die Kostenfrage transparent im Erstgespräch. In geeigneten Fällen bieten wir auch Erfolgshonorare an, womit für Sie kein Kostenrisiko besteht und Sie uns in jeder wirtschaftlichen Situation beauftragen können.
Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Monate erreicht werden. Gerichtliche Verfahren dauern meist länger.
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser können wir Ihren Fall prüfen. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung fehlender Dokumente.
Neben Schmerzensgeld können Sie materielle Schäden wie Verdienstausfall und Behandlungskosten geltend machen.
Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens.
Die Erfolgsaussichten hängen von der Art des Fehlers und der Beweislage ab. Wir prüfen dies sorgfältig und beraten Sie realistisch.
In einem Gerichtsverfahren ist Ihre persönliche Aussage oft wichtig. Wir bereiten Sie gut darauf vor.
Bei einer außergerichtlichen Einigung geht es schneller als bei einem Gerichtsverfahren. Wir setzen uns für eine zügige Abwicklung ein.
Nach der ersten Einschätzung entwickeln wir eine Strategie und fordern mit Ihrer Zustimmung die notwendigen Unterlagen an.