Inhalt:
Wie entsteht eine Verbrennung während einer Operation?
Warum sind operative Verbrennungen rechtlich so bedeutsam?
Was steht Patienten nach einer Verbrennung bei der OP zu?
Wie hoch fällt das Schmerzensgeld bei Verbrennungen nach einer OP aus?
Was bedeutet das voll beherrschbare Risiko konkret für den Nachweis?
Welche Rolle spielt die Dokumentation der Klinik?
Was sollten Betroffene nach einer Verbrennung bei der OP sofort tun?
Das Wichtigste in Kürze
Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Sie wachen nach einer Operation mit Verbrennungen auf, obwohl vor dem Eingriff nichts darauf hindeutete. Vielleicht am Rücken, am Gesäß oder an einer anderen Körperstelle, die mit dem eigentlichen Eingriff nichts zu tun hat. Verbrennungen dieser Art sind keine seltene Ausnahme. Sie entstehen durch elektrische Ströme beim Einsatz von Hochfrequenzchirurgiegeräten, durch Desinfektionsmittel, das unter den Patienten gelaufen ist, oder durch Fehler bei der Lagerung auf dem Operationstisch. Als Kanzlei, die seit über 30 Jahren ausschließlich auf Patientenseite tätig ist, wissen wir, wie wichtig eine frühe und konsequente Aufklärung des Sachverhalts ist. Einen ersten Überblick zu Schmerzensgeldansprüchen finden Sie auf unserer Seite zum Anwalt für Schmerzensgeld.
Wie entsteht eine Verbrennung während einer Operation?
Verbrennungen bei Operationen haben verschiedene technische und organisatorische Ursachen. Der häufigste Grund ist der Einsatz von Hochfrequenzchirurgiegeräten, die zur Blutstillung verwendet werden. Dabei fließt elektrischer Strom durch den Körper des Patienten. Wenn die Rückflusselektrode nicht korrekt positioniert oder die Unterlage nicht ordnungsgemäß eingelegt ist, kann sich der Strom an einem anderen Punkt konzentrieren und dort zu Verbrennungen führen. Ebenso können sich unter dem Patienten Flüssigkeiten ansammeln, etwa Desinfektionsmittel, Schweiß oder Urin, die den Stromfluss in unerwünschte Bereiche umleiten. Eine weitere Ursache sind Lagerungsschäden im weiteren Sinne: Wenn der Patient über eine längere Operation auf einem metallenen oder leitfähigen Untergrund liegt, ohne ausreichende Isolierung, können thermische Schäden entstehen. Gemeinsam ist all diesen Szenarien, dass sie technisch und organisatorisch vermeidbar sind.
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Warum sind operative Verbrennungen rechtlich so bedeutsam?
Verbrennungen im Operationssaal gelten in der deutschen Rechtsprechung als Folge eines voll beherrschbaren Risikos. Dieser Begriff hat eine wichtige rechtliche Konsequenz: Wenn sich ein Risiko verwirklicht, das der Behandlerseite vollständig beherrschbar war und das zur Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat, wird nach § 630h Abs. 1 BGB ein Fehler des Behandelnden vermutet. Das bedeutet: Nicht der Patient muss beweisen, dass ein Fehler gemacht wurde. Das Krankenhaus oder der Arzt muss beweisen, dass alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen wurden, um den Schaden zu verhindern, und dass sie trotzdem kein Verschulden trifft. Der Bundesgerichtshof hat diese Einordnung zuletzt mit Beschluss vom 26. September 2017 (VI ZR 529/16) für Fälle bestätigt, in denen eine stromführende Unterlage auf dem Operationstisch Verbrennungen verursacht hat. Das ist für Patienten ein erheblicher Vorteil: Die schwierigste Hürde im Arzthaftungsrecht, der Nachweis des Fehlers, entfällt bei voll beherrschbaren Risiken.
Was steht Patienten nach einer Verbrennung bei der OP zu?
Wer durch eine intraoperative Verbrennung geschädigt wurde, hat grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB sowie auf den Ersatz sämtlicher materieller Schäden. Das Schmerzensgeld umfasst die immateriellen Folgen der Verletzung: den körperlichen Schmerz, die psychische Belastung, Schlafstörungen, Einschränkungen im Alltag und die Dauer der Heilbehandlung. Hinzu kommen materielle Schadensposten wie Behandlungskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, Verdienstausfall, Fahrtkosten und gegebenenfalls Pflegekosten. Bei dauerhaften Narben, Funktionseinschränkungen oder Entstellungen erhöht sich das Schmerzensgeld erheblich. Schließlich können bei bleibenden Folgen Rentenansprüche nach § 843 BGB entstehen, wenn die Verletzung die Erwerbsfähigkeit dauerhaft mindert oder die Bedürfnisse des Betroffenen nachhaltig vermehrt.
Wie hoch fällt das Schmerzensgeld bei Verbrennungen nach einer OP aus?
Es gibt keine feste Tabelle, die einen Betrag vorschreibt. Das Schmerzensgeld wird vom Gericht nach billigem Ermessen gemäß § 253 Abs. 2 BGB individuell festgesetzt. Maßgeblich sind die Tiefe der Verbrennung, der betroffene Körperbereich, die Dauer der Heilbehandlung, notwendige Folgeoperationen, verbleibende Narben und deren Sichtbarkeit sowie psychische Begleitfolgen. Verbrennungen dritten Grades, die tiefe Gewebeschichten zerstören, oder Verbrennungen im Gesichtsbereich führen regelmäßig zu deutlich höheren Beträgen als oberflächliche Wunden mit vollständiger Abheilung. Ein Privatgutachten, das die Schwere der Verbrennung und ihre Folgen medizinisch dokumentiert, ist die wichtigste Grundlage für eine belastbare Schadensermittlung und kann die Verhandlungsposition gegenüber der Haftpflichtversicherung der Klinik erheblich stärken. Unsere Kanzlei ermittelt den Schadensumfang durch eine umfassende Auswertung der Behandlungsunterlagen und holt, wenn nötig, ein unabhängiges Gutachten ein.
Was bedeutet das voll beherrschbare Risiko konkret für den Nachweis?
Die Fehlervermutung des § 630h Abs. 1 BGB bedeutet, dass der Patient nur noch nachweisen muss, dass die Verbrennung während der Operation entstanden ist. Er muss nicht nachweisen, welcher konkrete Fehler gemacht wurde. Das Krankenhaus muss dann seinerseits darlegen und beweisen, dass es alle technischen Vorkehrungen getroffen hat, also zum Beispiel dass die Rückflusselektrode korrekt angebracht, die Unterlage ordnungsgemäß positioniert und auf Feuchtigkeit geprüft wurde. Wichtig: Die Beweislastumkehr des § 630h Abs. 1 BGB betrifft nur den Fehler, nicht automatisch auch die Kausalität zwischen dem Fehler und dem konkret eingetretenen Schaden. Für die Kausalität gilt nach § 286 ZPO grundsätzlich das strenge Beweismaß der vollen richterlichen Überzeugung. In der Praxis ist die Kausalität bei intraoperativen Verbrennungen in der Regel aber nicht bestritten, da der Schaden eindeutig dem Operationsbereich zuzuordnen ist.
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Welche Rolle spielt die Dokumentation der Klinik?
Die Dokumentation der Lagerung und der verwendeten Geräte ist für das Haftungsverfahren von zentraler Bedeutung. Nach § 630h Abs. 3 BGB wird vermutet, dass eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme nicht getroffen wurde, wenn sie nicht in der Behandlungsakte dokumentiert ist. Für Patienten bedeutet das: Hat die Klinik die Lagerung, die Überprüfung der Rückflusselektrode oder die Kontrolle auf Feuchtigkeit nicht dokumentiert, wird rechtlich vermutet, dass diese Schritte nicht stattgefunden haben. Das ist eine weitere Beweiserleichterung, die Klagen bei intraoperativen Verbrennungen oft Erfolg bringt. Als Angehörige oder als betroffener Patient können Sie die Behandlungsunterlagen beim Krankenhaus anfordern. Wir unterstützen Sie dabei, alle relevanten Dokumente zu sichern und auf Vollständigkeit zu prüfen.
Was sollten Betroffene nach einer Verbrennung bei der OP sofort tun?
Die wichtigsten Schritte in den ersten Wochen nach Feststellung der Verbrennung sind: Die Verletzung ärztlich dokumentieren und alle Behandlungen festhalten lassen. Sämtliche Arztberichte, Fotografien und Rechnungen aufbewahren. Die Behandlungsunterlagen des Krankenhauses schriftlich anfordern, möglichst unmittelbar nach dem Aufenthalt. Keine Erklärungen gegenüber der Klinik oder deren Versicherung abgeben, ohne vorher rechtliche Beratung eingeholt zu haben. Versicherungen reagieren auf Schadensmeldungen oft mit der Aufforderung, einen Fragebogen auszufüllen oder eine Erklärung zu unterschreiben. Das kann die eigene Rechtsposition erheblich schwächen. Außerdem läuft die zivilrechtliche Verjährungsfrist nach § 195 BGB drei Jahre, beginnend gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem die Verbrennung entstanden ist und Sie von dem Behandlungsfehler Kenntnis erlangt haben oder erlangen mussten. Wer zu lange wartet, verliert unter Umständen alle Ansprüche.
Handlungsempfehlung
Verbrennungen nach einer Operation sind keine unvermeidliche Komplikation, sondern in der Regel das Ergebnis eines vermeidbaren Fehlers. Die Rechtslage bietet Betroffenen erhebliche Vorteile: § 630h Abs. 1 BGB vermutet bei voll beherrschbaren Risiken einen Behandlungsfehler, ohne dass der Patient diesen nachweisen muss. Schmerzensgeld und Schadensersatz stehen grundsätzlich zu. Wie hoch der Anspruch ausfällt, hängt von einer sorgfältigen Aufklärung des medizinischen Sachverhalts ab. Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zu uns auf.
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Häufig gestellte Fragen
Nicht unbedingt. Wenn die Verbrennung als Folge eines voll beherrschbaren Risikos einzustufen ist, wird nach § 630h Abs. 1 BGB ein Fehler des Behandelnden vermutet. Dann muss die Behandlerseite beweisen, dass sie alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen hat.
Ein voll beherrschbares Risiko liegt vor, wenn das schadenverursachende Ereignis durch technische oder organisatorische Maßnahmen der Behandlerseite zuverlässig vermeidbar war. Der Bundesgerichtshof hat für Verbrennungen durch stromführende Unterlagen auf dem OP-Tisch ausdrücklich bestätigt, dass ein solches Risiko vorliegt (BGH, Beschluss vom 26.09.2017, Az. VI ZR 529/16).
Ja. Intraoperative Verbrennungen entstehen oft an ganz anderen Körperstellen als dem Operationsfeld, zum Beispiel am Gesäß oder Rücken. Der Ort der Verbrennung sagt nichts darüber aus, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Entscheidend ist, dass die Verbrennung während der Operation entstanden ist und auf ein voll beherrschbares Risiko zurückgeht.
Nein, das ist rechtlich falsch. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind intraoperative Verbrennungen kein unabwendbares Operationsrisiko, sondern das Ergebnis einer fehlerhaften Lagerung oder des unsachgemäßen Einsatzes von Geräten. Der Begriff „Operationsrisiko“ trifft auf Schäden zu, die auch bei fehlerfreier Behandlung gelegentlich eintreten. Das ist bei vermeidbaren Verbrennungen gerade nicht der Fall.
Die Behandlungsunterlagen des Krankenhauses einschließlich OP-Protokoll, Lagerungsdokumentation und Pflegeberichte. Dazu kommen ärztliche Atteste über die Verbrennung und Fotos der Verletzung. Wenn die Dokumentation lückenhaft ist, arbeitet die Vermutung des § 630h Abs. 3 BGB zu Ihren Gunsten.
Die Regelverjährungsfrist beträgt drei Jahre nach § 195 BGB. Sie beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von dem Behandlungsfehler und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt haben oder erlangen mussten. In der Praxis beginnt die Frist häufig erst dann, wenn klar wird, dass keine unvermeidbare Komplikation, sondern ein Behandlungsfehler die Ursache war.
Dann beginnt die Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Behandlungsfehler Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen können. Für Schadensersatzansprüche wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung gilt nach § 199 Abs. 2 BGB eine kenntnisunabhängige Höchstfrist von 30 Jahren ab dem schadenstiftenden Ereignis.
Nein. Die Einschaltung der Schlichtungsstelle der zuständigen Ärztekammer ist freiwillig. Sie hat den Vorteil, dass das Verfahren kostenlos ist und ein unabhängiges Gutachten erstellt wird. Sie hat den Nachteil, dass das Ergebnis für keine Seite verbindlich ist und das Verfahren Zeit kostet. Unsere Kanzlei bespricht mit Ihnen, welcher Weg in Ihrem Fall der sinnvollere ist.
Ja. In der Regel haften der Arzt und das Krankenhaus als Gesamtschuldner, wenn die Verbrennung im Rahmen eines Eingriffs in einer Klinik entstanden ist. Für den Patienten bedeutet das: Er kann sich an beide wenden und den gesamten Schaden von jedem der Gesamtschuldner verlangen.
Ein unabhängiges Privatgutachten ist nicht zwingend erforderlich, aber in der Praxis sehr oft entscheidend. Es belegt die Schwere der Verbrennung, die voraussichtlichen Folgen und die Abweichung vom medizinischen Standard. Eine Klage ohne medizinische Sachverhaltsaufklärung hat vor Gericht deutlich geringere Erfolgsaussichten.

