RA Marco SchneiderMedizinrechtBehandlungsfehler mit Todesfolge: Was das Strafrecht für Angehörige bedeutet

14. Mai 2026

Das Wichtigste in Kürze

Stirbt ein Patient infolge eines ärztlichen Fehlers, kommt strafrechtlich vor allem der Tatbestand der fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB in Betracht. Daneben kann auch der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB relevant sein, wenn der Tod als Folge einer zunächst nicht tödlichen Verletzung eintrat.
Die strafrechtliche Verfolgung setzt voraus, dass der Behandlungsfehler nachweislich kausal für den Tod war. Dieser Kausalitätsnachweis ist der schwierigste Teil jedes Ermittlungsverfahrens.
Angehörige haben das Recht, Strafanzeige zu erstatten. Die parallele zivilrechtliche Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen ist davon unabhängig und sollte gleichzeitig vorbereitet werden.

Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.

Der Tod eines Angehörigen ist in jedem Fall eine schwere Last. Wenn der Verdacht besteht, dass ein Arzt oder eine Klinik durch einen Fehler dazu beigetragen hat, kommen zu dem persönlichen Verlust bohrende Fragen hinzu: Hätte das vermieden werden können? Wer trägt Verantwortung? Und was kann ich jetzt noch tun? Als Kanzlei, die seit über 30 Jahren ausschließlich auf Patientenseite tätig ist, begleiten wir Angehörige durch das strafrechtliche und zivilrechtliche Verfahren. Einen Überblick über unsere Tätigkeit im Medizinstrafrecht finden Sie auf unserer Website.

Wann liegt ein Behandlungsfehler mit Todesfolge vor?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder medizinisches Personal von dem Standard abweicht, den ein gewissenhafter Behandler in der gleichen Situation einhalten würde. Maßgeblich ist der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft, auf den sich Patienten verlassen dürfen. Kein Erfolg der Behandlung ist geschuldet, aber das Einhalten des medizinischen Standards schon. Damit ein Behandlungsfehler strafrechtlich relevant wird, müssen weitere Voraussetzungen hinzutreten. Der Fehler muss kausal für den eingetretenen Tod sein, er muss objektiv voraussehbar und vermeidbar gewesen sein, und dem Behandler muss der Fehler auch subjektiv vorwerfbar sein. Allein das Eintreten des Todes nach einer Behandlung begründet noch keine Strafbarkeit. Entscheidend ist immer die konkrete Ursachenkette zwischen dem pflichtwidrigen Verhalten und dem Tod des Patienten.

Jetzt von unserer Expertise profitieren - kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Welche Straftatbestände kommen bei einem tödlichen Behandlungsfehler in Betracht?

In der Praxis spielen zwei Tatbestände die zentrale Rolle. Zum einen die fahrlässige Tötung nach § 222 StGB, der lautet: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Zum anderen die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB, die Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsieht. Beide Tatbestände erfordern fahrlässiges Handeln, also eine Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Für Ärzte bestimmt sich die erforderliche Sorgfalt nach dem Facharztstandard ihres jeweiligen Gebiets. Ein allgemeines Arztprivileg, das die Strafbarkeit auf grobe Fehler beschränken würde, gibt es nicht. Daneben kommt in einzelnen Fällen auch eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen in Betracht, wenn ein Arzt eine gebotene Behandlungsmaßnahme nicht ergriffen hat. Voraussetzung ist dann eine sogenannte Garantenstellung des Arztes gegenüber dem Patienten, die bei einer bestehenden Behandlungsbeziehung in der Regel zu bejahen ist.

Warum ist der Kausalitätsnachweis so entscheidend?

Der Nachweis, dass gerade der Behandlungsfehler den Tod verursacht hat, ist der neuralgische Punkt fast aller medizinstrafrechtlichen Verfahren. Viele Patienten, die infolge eines Fehlers sterben, waren bereits schwer krank. Für eine strafrechtliche Verurteilung bedarf es der richterlichen Überzeugung von der Kausalität ohne vernünftige Zweifel. In medizinischen Sachverständigengutachten wird dafür häufig die Formel der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit verwendet; sie beschreibt den geforderten Überzeugungsgrad, ersetzt aber nicht den gerichtlichen Überzeugungsmaßstab als solchen. Wenn der Tod auch bei ordnungsgemäßer Behandlung eingetreten wäre, fehlt es an der für eine Verurteilung erforderlichen Kausalität. Das bedeutet für Angehörige: Nicht jede tragische Entwicklung nach einer Behandlung ist strafrechtlich verfolgbar, auch wenn medizinisch eine Abweichung vom Standard vorgelegen hat. Die Kausalitätsfrage wird in der Regel durch ein forensisches Sachverständigengutachten beantwortet, das die Ermittlungsbehörden in Auftrag geben oder das die Beteiligten selbst einholen können. Die Einholung eines unabhängigen Privatgutachtens durch die Angehörigen ist in der Praxis oft ein entscheidender Schritt, um das Verfahren in Gang zu bringen oder zu stärken.

mrsa

Welche Rechte haben Angehörige im Strafverfahren?

Angehörige eines verstorbenen Patienten können Strafanzeige erstatten. Bei einem Verdacht auf fahrlässige Tötung nach § 222 StGB handelt es sich um ein Offizialdelikt, das von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird. Ein Strafantrag durch die Angehörigen ist nicht erforderlich. Die Staatsanwaltschaft ist nach Eingang einer Anzeige verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Angehörige, die selbst durch den Tod des Patienten geschädigt wurden, können sich als Nebenkläger dem Strafverfahren anschließen (§ 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO), sobald Anklage erhoben wird. Als Nebenkläger haben sie weitergehende Verfahrensrechte: Sie können Zeugen und Sachverständige befragen und Beweisanträge stellen. Rechtsmittel stehen Nebenklägern nach § 400 StPO begrenzt zur Verfügung, etwa gegen einen Freispruch, soweit es um die Tat selbst geht. Ein genereller Anwaltszwang besteht für die Nebenklage nicht. Nebenkläger können sich eines Rechtsanwalts bedienen (§ 397 Abs. 2 StPO); in gesetzlich bestimmten Fällen wird ein Beistand beigeordnet (§ 397a StPO).

Was passiert nach einer Strafanzeige?

Nach Erstattung der Strafanzeige prüft die Staatsanwaltschaft, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Ist das der Fall, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft beauftragt in der Regel einen medizinischen Sachverständigen mit der Begutachtung der Behandlung. Gleichzeitig werden Behandlungsunterlagen angefordert und sichergestellt. Das Verfahren kann je nach Komplexität des Falls mehrere Jahre dauern. Am Ende steht entweder eine Einstellung des Verfahrens, ein Strafbefehl oder eine Anklage. Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht sieht. Das gibt Angehörigen die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen oder nach § 172 StPO einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Klageerzwingungsverfahren) zu stellen, wenn sie die Einstellung für rechtswidrig halten. Unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens können zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend gemacht werden.

Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung - Kostenlose Erstberatung vereinbaren

Strafrecht und Zivilrecht: Wie verhält sich beides zueinander?

Das Strafverfahren und das zivilrechtliche Haftungsverfahren laufen parallel und unabhängig voneinander. Ein Freispruch im Strafverfahren bedeutet nicht automatisch, dass zivilrechtliche Ansprüche scheitern. Im Zivilrecht gelten differenzierte Beweisanforderungen: Für die haftungsbegründende Kausalität zwischen dem Behandlungsfehler und der eingetretenen Primärverletzung gilt nach § 286 ZPO das strenge Beweismaß der vollen richterlichen Überzeugung. Für die haftungsausfüllende Kausalität, also den Zusammenhang zwischen der Primärverletzung und weiteren Folgeschäden, lässt § 287 ZPO eine überwiegende Wahrscheinlichkeit genügen. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich darüber hinaus nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Beweislast um, was Angehörigen die Durchsetzung ihrer Ansprüche erheblich erleichtern kann. Das bedeutet: Angehörige sollten beide Wege gleichzeitig verfolgen, nicht nacheinander. Unsere Kanzlei bearbeitet beide Verfahrensstränge aus einer Hand, damit keine Fristen versäumt werden und die Erkenntnisse aus dem Strafverfahren für das Zivilverfahren nutzbar gemacht werden.

https://www.scharffetter.com/wp-content/uploads/2024/07/0R4A8002-scaled-1.jpg

Welche Beweismittel sind für Angehörige besonders wichtig?

Für den Erfolg einer strafrechtlichen Verfolgung sind die Behandlungsunterlagen das wichtigste Beweismittel. Angehörige eines verstorbenen Patienten haben ein Einsichtsrecht in die Krankenakte, das von den Behandlungsunterlagen-Inhabern zu gewähren ist. Dieses Recht ergibt sich aus dem auf den Erben übergegangenen Anspruch des verstorbenen Patienten. Daneben sind Befundberichte, Pflegedokumentationen, OP-Protokolle und Arztbriefe relevant. Wichtig ist auch die zeitnahe Dokumentation der eigenen Beobachtungen: Was haben Angehörige in den Tagen vor dem Tod wahrgenommen? Welche Symptome wurden dem Personal mitgeteilt? Gab es Warnzeichen, die nicht ernst genommen wurden? Diese Beobachtungen können die Grundlage für ein Privatgutachten bilden, das Angehörige frühzeitig einholen sollten. In unserer Kanzlei führen wir zunächst eine medizinische Sachverhaltsaufklärung durch, bevor wir die Erfolgsaussichten einer Strafanzeige oder einer Klage einschätzen.

Was müssen Angehörige bei Verjährungsfristen beachten?

Die fahrlässige Tötung nach § 222 StGB verjährt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt nach § 78a StGB mit der Beendigung der Tat, was bei der fahrlässigen Tötung regelmäßig mit dem Erfolgseintritt, also dem Tod des Patienten, zusammenfällt. Sie kann durch Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft unterbrochen werden, etwa durch die erste Vernehmung des Beschuldigten. Für die zivilrechtlichen Ansprüche aus dem Behandlungsfehler gilt die dreijährige Regelverjährung nach § 195 BGB, die gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und die Angehörigen von dem Fehler und dem Verantwortlichen Kenntnis erlangt haben. Wer zu lange wartet, verliert möglicherweise sowohl die strafrechtliche als auch die zivilrechtliche Möglichkeit der Durchsetzung. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher dringend empfohlen.

Handlungsempfehlung

Ein tödlicher Behandlungsfehler kann strafrechtliche Konsequenzen für den verantwortlichen Arzt haben. Die wichtigsten Tatbestände sind die fahrlässige Tötung nach § 222 StGB und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB. Der Nachweis der Kausalität zwischen dem Fehler und dem Tod des Patienten ist dabei regelmäßig der entscheidende und schwierigste Punkt. Angehörige sollten das Straf- und das Zivilverfahren parallel verfolgen und so früh wie möglich anwaltliche Unterstützung suchen. Wir helfen Ihnen dabei, die Behandlung aufzuklären, die Erfolgsaussichten zu bewerten und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.

Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren. Kontakt aufnehmen (https://www.scharffetter.com/kontakt/)

Jetzt zur kostenlosen Ersteinschätzung

Ihre Ansprechpartner

Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin
Fachanwälten für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Angehöriger eine Strafanzeige erstatten, auch wenn ich nicht direkt geschädigt bin?

Ja. Jede Person kann bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei eine Strafanzeige erstatten, unabhängig davon, ob sie selbst unmittelbar geschädigt ist. Bei einem Verdacht auf fahrlässige Tötung nach § 222 StGB ist kein Strafantrag erforderlich; die Staatsanwaltschaft verfolgt das Delikt von Amts wegen.

Muss ich nachweisen, dass ein Behandlungsfehler vorlag, bevor ich Anzeige erstatte?

Nein. Für die Erstattung einer Anzeige reichen begründete Verdachtsmomente. Die Ermittlungen und die Begutachtung durch Sachverständige klären im weiteren Verlauf, ob ein Fehler vorlag und ob er kausal für den Tod war. Ein Privatgutachten kann die Anzeige jedoch deutlich stärken.

Was ist der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag?

Eine Strafanzeige informiert die Staatsanwaltschaft über einen möglichen Straftatbestand. Ein Strafantrag ist bei bestimmten Antragsdelikten erforderlich, damit das Verfahren eingeleitet wird. Bei der fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB handelt es sich um ein Offizialdelikt, für das kein Strafantrag nötig ist.

Was bedeutet eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens für mich als Angehöriger?

Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht sieht. Angehörige können dagegen Beschwerde einlegen oder nach § 172 StPO einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Klageerzwingungsverfahren) stellen. Die zivilrechtlichen Ansprüche bleiben davon unberührt.

Kann ich als Angehöriger am Strafprozess teilnehmen?

Sobald Anklage erhoben wurde, können Angehörige, die durch den Tod geschädigt wurden, dem Verfahren als Nebenkläger beitreten. Als Nebenkläger haben sie weitergehende Verfahrensrechte als bloße Zeugen. Ein genereller Anwaltszwang besteht nicht. Nebenkläger können sich anwaltlich vertreten lassen (§ 397 Abs. 2 StPO); in bestimmten gesetzlichen Fällen wird ein Beistand beigeordnet (§ 397a StPO). Der Beitritt erfolgt durch einen Antrag an das Gericht.

Bekomme ich als Angehöriger Schmerzensgeld für den Tod meines Familienmitglieds?

Nahe Angehörige haben seit dem 22. Juli 2017 einen eigenständigen Anspruch auf Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB, auch ohne eigenen Gesundheitsschaden. Daneben kann ein Schmerzensgeld für Angehörige in Betracht kommen, wenn diese infolge des Todes selbst eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten haben, etwa einen sogenannten Schockschaden. Das Schmerzensgeld des verstorbenen Patienten selbst geht auf die Erben über. Darüber hinaus bestehen Ersatzansprüche für materielle Schäden wie Beerdigungskosten nach § 844 Abs. 1 BGB und Unterhaltsausfall nach § 844 Abs. 2 BGB.

Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren wegen eines tödlichen Behandlungsfehlers?

Die Verfahrensdauer variiert stark. Unkomplizierte Fälle können innerhalb eines bis zwei Jahre abgeschlossen sein. Bei medizinisch und rechtlich komplexen Sachverhalten sind auch fünf bis sieben Jahre keine Seltenheit. Ein wesentlicher Faktor ist die Zeit, die für die Erstellung des Sachverständigengutachtens benötigt wird.

Kann ein Arzt nach einem Freispruch im Strafverfahren noch zivilrechtlich haftbar gemacht werden?

Ja. Ein Freispruch im Strafverfahren entfaltet keine Bindungswirkung für das Zivilverfahren. Die Beweisanforderungen und die Haftungsvoraussetzungen unterscheiden sich. Zivilrechtliche Ansprüche können daher auch dann noch erfolgreich durchgesetzt werden, wenn das Strafverfahren eingestellt oder mit einem Freispruch geendet hat.

Wie komme ich an die Krankenakte meines verstorbenen Angehörigen?

Angehörige, die als Erben in die Rechtsstellung des Verstorbenen eingetreten sind, haben das Recht auf Einsicht in die Krankenunterlagen. Dieses Einsichtsrecht kann gegenüber dem behandelnden Arzt oder der Klinik geltend gemacht werden. Falls die Herausgabe verweigert wird, kann anwaltliche oder notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Wann sollte ich spätestens einen Anwalt einschalten?

So früh wie möglich. Die strafrechtliche Verjährung beginnt nach § 78a StGB mit dem Erfolgseintritt, also regelmäßig mit dem Tod des Patienten. Die zivilrechtliche Regelverjährung nach §§ 195, 199 Abs. 1 BGB beginnt dagegen mit dem Schluss des Jahres, in dem Angehörige von dem Behandlungsfehler und dem Verantwortlichen Kenntnis erlangt haben oder erlangen mussten — was nicht zwingend identisch mit dem Todeszeitpunkt ist.

Schildern Sie uns gerne Ihren Fall

RA Marco Schneider

RA Marco Schneider