FallbeispieleMedizinrechtRA Marco SchneiderBehandlungsfehler: Zahnverlust nach zu spät behandeltem Kariesbefund – 10.000 €

12. Dezember 2025

Ausgangssituation/Sachverhalt

Nach einer fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung trat unser Mandant mit dem Anliegen an, Ansprüche gegen den behandelnden Zahnarzt geltend zu machen. Bei einem Zahn wurde das Voranschreiten von Karies nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, sodass dieser nicht erhalten werden konnte. Es musste eine Wurzelbehandlung vorgenommen und letztlich ein Implantat eingesetzt werden. Ein weiterer Zahn musste ebenfalls gezogen werden, weil die Zahnärztin den Patienten nicht hinreichend über die Folgen einer Nichtbehandlung aufgeklärt hatte.

 

Vorgehen unserer Kanzlei

Zunächst forderten wir alle Unterlagen der bereits vorgenommenen Behandlungen ein und ließen uns von unserem Mandanten alle Rechnungen weiterer notwendiger zahnärztlicher Behandlungen vorlegen, um später die Schadenshöhe beziffern zu können.

Uns lag bereits ein Gutachten vor, dass bestätigt hat, dass die Vitalerhaltung des einen Zahnes möglich und die Versorgung mit einer Wurzelfüllung vermeidbar gewesen wäre. Bezüglich des zweiten Zahnes stellt der Gutachter eine unzureichende Aufklärung über die Folgen der Nichtbehandlung des Zahnes fest. Folglich wurden Behandlungsstandards sowie Aufklärungs- und Dokumentationspflichten verletzt. Zudem ist ein Schaden entstanden, wobei auch ein Kausalzusammenhang zwischen Schaden und Standardverletzung bestand.

Da die Gegenseite nicht zu einer außergerichtlichen Regulierung bereit war, musste der Sachverhalt gerichtlich geklärt werden. Wir reichten beim Gericht unsere Klage mit einem Streitwert in Höhe von 17.533,86€ ein, zusammengesetzt aus Schmerzensgeld und Behandlungskosten. Nachdem ein gerichtlich veranlasstes Gutachten die bereits vorliegenden gutachterlichen Feststellungen bestätigte, legte das Gericht einen Vergleichsvorschlag vor. Sowohl wir als auch die Gegenseite stimmten dem Vergleich zu.

 

Ergebnis/Erfolg

Die Gegenseite zahlte 10.000€ an unseren Mandanten sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.019.83€. Die Kosten des Rechtsstreits wurden von der Gegenseite zu 70% übernommen. Somit konnten wir für unseren Mandanten ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis erzielen.

 

Besondere Aspekte des Falls

Zwischenzeitlich ging es für uns darum, noch einen möglichen weiteren Behandlungsfehler festzustellen. Bei der Wurzelbehandlung, die aufgrund der oben genannten fehlerhaften Behandlung vorgenommen werden musste, kam es zu einer Fraktur es Instruments, sodass Teile davon im Wurzelkanal des Patienten verblieben. Diese ragten in den Kiefer des Patienten und lösten dauerhafte Schmerzzustände aus. Daraufhin musste der Zahn dann extrahiert und das Implantat eingesetzt werden.

Ein beauftragter Gutachter stellte jedoch fest, dass zwar ein Schaden bei unserem Mandanten entstanden sei, es aber an der Kausalität fehle. Es handele sich um ein eine behandlungsimmanente Komplikation, die sich auch bei sorgfältigstem Vorgehen und der Verwendung geeigneter Geräte nicht sicher vermeiden ließe. Folglich war hier ein Behandlungsfehler auszuschließen.

Unser Mandant

„Eine zweifelsohne sehr gute Wahl war es, mich von Herrn Schneider nicht nur beraten sondern auch weitergehender rechtlich vertreten zu lassen. In dem schließlich von mir – gemeinsam mit Herrn Schneider – aufgenommenen Rechtsstreit vor dem Landgericht , konnte der mich wirklich sehr unzulänglich behandelnden Zahnärztin nach sachverständiger Feststellung (eines Gutachters) schließlich und für mich endlich erlösend ein grober Behandlungsfehler nachgewiesen werden. Zuvor wurde dieser auf Seiten der behandelnden Zahnärztin sowie auch von deren Rechtsvertretung stets vehement bestritten! Dieser immer wieder abgestrittene Behandlungsfehler „kostete“ mich nicht nur den Verlust zweier Zähne, sondern auch mehrmonatige schmerzhafte Beschwerden, unzählige Arztbesuche sowie schließlich einen Betrag von mehren tausend Euro für die erforderliche Versorgung mit notwendigem Zahnersatz. Auch der Justiz ist – aufgrund des vorbildlich gezeigten rechtlichen Augenmaßes und der sorgsamen Betrachtung und Beachtung der fachlichen Einschätzungen des Sachverständigen in diesem Zusammenhang ein großes Kompliment zu machen. Die Zivilkammer des Landgerichts beendete den Rechtsstreit schließlich mit einem für mich angemessenen Schmerzensgeld und Schadensersatz für den erlittenen materiellen Schaden . Trotz dieses sich über mehrere Jahre hingezogenen Verfahrens , bin ich mit dem Ausgang des Rechtsstreits jedoch sehr zufrieden. Die Gerechtigkeit ist für mich wiederhergestellt und verschließt damit endlich auch die bis zum heutigen Tage nicht geheilten „Wunden“ der Wut und Verzweiflung über den erlittenen und vermeidbaren Behandlungsfehler und die damit verbundenen Schmerzen und Kosten. Sicherlich braucht man einen zeitlich langen Atem bei derartigen rechtlichen Streitigkeiten. Die Geduld des Patienten auf die Wiederherstellung von Gerechtigkeit ist somit nicht nur gefragt, sondern sicherlich auch erforderlich. Aber sich rechtlich NICHT zur Wehr zu setzen, hätte mich zweifelsohne mehr belastet als die erforderliche Geduld und die Zeit für den Rechtsstreit aufzubringen. Mit Herrn Schneider habe ich mich stets als gutes Team empfunden. Dem Engagement von Herrn Schneider ist stets seine große fachliche Kompetenz und sein präsenter Wunsch nach einem sehr guten und erfolgreichen Mandantenverhältnis zu entnehmen. So fühlte ich mich bei ihm jederzeit und in jeglicher Hinsicht sehr gut aufgehoben. Es entspricht üblicherweise nicht meiner Persönlichkeit, vorschnell einen Lobgesang auf andere Menschen anzustimmen. Bei Herrn Schneider mache ich jedoch gerne und völlig zu Recht eine Ausnahme. FAZIT: Ein wirklich prima Anwalt, der aus meiner Sicht eine uneingeschränkte Empfehlung wert ist und ein sehr guter rechtlicher und auch menschlicher Begleiter ist bei dem zähen rechtlichen Ringen mit den „Halbgöttern in Weiß“, welche sich mitunter für unfehlbar und unantastbar halten. Herr Schneider bietet diesen jedoch fachlich kompetent und im Sinne seiner Mandanten erfolgreich die Stirn!“
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RA Marco Schneider

RA Marco Schneider