Wir von der Kanzlei Scharffetter & Blanke vertreten Ihre Interessen im Bereich des Arzthaftungsrechts. Unsere Expertise erstreckt sich auf verschiedene Situationen, in denen Sie auf rechtliche Unterstützung angewiesen sein könnten:
Als Rechtsanwälte legen wir hohen Wert auf eine präzise und fundierte Arbeitsweise. Unser Ziel ist es, für Sie in Göttingen und Umgebung eine faire Entschädigung zu erreichen, die sowohl der Schwere des erfahrenen Leids als auch Ihren individuellen Umständen gerecht wird. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen fachkundig und engagiert zur Seite stehen können.
Als erfahrene Rechtsanwälte bieten wir unseren Mandanten aus Göttingen spezialisierte Unterstützung im Bereich des Arzthaftungsrechts an. Unsere Rechtsanwaltskanzlei besteht aus einem Team von Fachanwälten, die tiefgreifendes Wissen in verschiedenen Rechtsgebieten vorweisen.
Unsere Leistungen als Rechtsanwalt umfassen:
Unser Ansatz ist es, die Unklarheiten über möglicherweise ärztliches Fehlverhalten zu beseitigen und mit unabhängigen Sachverständigen Behandlungsfehler zu identifizieren. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung, um Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen sowie Gerechtigkeit für Ihr Anliegen zu erlangen.
Wir von der Kanzlei Scharffetter & Blanke bringen Fachkompetenz und Engagement in das Arzthaftungsrecht ein. Unsere langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung auf diesem Rechtsgebiet ermöglichen es uns, unsere Mandanten umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten.
Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich. Wir haben eine Vielzahl an Fällen im Bereich des Arzthaftungsrechts erfolgreich abgeschlossen, von der Beratung bis hin zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Unsere Mandanten profitieren von einem zielgerichteten Vorgehen, das auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Hierfür sehen Sie gerne unsere Bewertungen auf Google.de oder Anwalt.de ein.
Für Mandanten aus Göttingen und Umgebung bietet sich die Wahl unserer Kanzlei in Hildesheim aus mehreren Gründen an.
Erreichbarkeit:
Unsere Kanzlei ist deutschlandweit tätig und kann unkompliziert von Göttingen aus erreicht werden. Wir ermöglichen durch Videoschaltung oder Telefontermine persönliche Gespräche und eine direkte Kommunikation.
Persönliche Betreuung:
Wir legen großen Wert auf eine individuelle Betreuung unserer Mandanten. Ihre persönlichen Bedürfnisse und rechtlichen Interessen stehen im Fokus unserer Arbeit, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Expertise:
Verlassen Sie sich auf unsere fundierte Kenntnis im Arzthaftungsrecht, die wir durch langjährige Praxis und fortlaufende Weiterbildungen stetig erweitern.
Erfahrung:
Wir blicken auf eine Vielzahl erfolgreich geführter Fälle im Bereich Arzthaftungsrecht zurück. Die Erfahrung von über 30 Jahren im Schadensrecht setzen wir gezielt für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein.
Unser Ansatz ist es, die Unklarheiten über möglicherweise ärztliches Fehlverhalten zu beseitigen und mit unabhängigen Sachverständigen Behandlungsfehler zu identifizieren. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung, um Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen sowie Gerechtigkeit für Ihr Anliegen zu erlangen.
Als Anwälte für Arzthaftungsrecht sind wir bestens mit der medizinischen Landschaft in Göttingen vertraut. Die Stadt beherbergt das renommierte Universitätsklinikum Göttingen, ein Krankenhaus der Maximalversorgung mit rund 1.500 Betten. Als einzige Einrichtung dieser Art in Südniedersachsen erfüllt es neben der Patientenversorgung auch wichtige Aufgaben in Forschung und Lehre.
Für Fälle im Arzthaftungsrecht ist in Göttingen die 9. Zivilkammer des Landgerichts zuständig. Hier entscheiden drei erfahrene Berufsrichter über Schadensersatzansprüche von Patienten. Unsere Kanzlei vertritt regelmäßig Mandanten vor dieser spezialisierten Kammer und kennt die lokalen gerichtlichen Besonderheiten.
Göttingen verfügt zudem über eine Schlichtungsstelle der Ärztekammer, die bei Streitigkeiten wegen Behandlungsfehlern vermittelt. Wir begleiten unsere Mandanten kompetent durch diese Schlichtungsverfahren und setzen uns für ihre Interessen ein.
Ein weiterer wichtiger Partner unserer Arbeit ist der Medizinische Dienst in Göttingen. In enger Zusammenarbeit erstellen wir unabhängige Sachverständigengutachten, um mögliche Behandlungsfehler zu identifizieren und die Ansprüche unserer Mandanten zu untermauern.
Unsere langjährige Erfahrung und unsere fundierten Kenntnisse der lokalen Strukturen ermöglichen es uns, Patienten aus Göttingen und Umgebung optimal in allen Fragen des Arzthaftungsrechts zu vertreten.
Bei der Ersteinschätzung besprechen wir Ihre Situation und prüfen die rechtlichen Aspekte Ihres Falls. Wir klären Ihre Fragen und geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, unserer Kosten und erläutern unser Vorgehen.
Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit bieten, Ihre Situation zu besprechen und Ihre rechtlichen Optionen zu erfahren, ohne finanzielle Belastung. Wir beraten Sie jederzeit ehrlich über Erfolgsaussichten und Risiken und zögern auch nicht, Ihnen von einem Vorgehen abzuraten sofern keine Erfolgsaussichten bestehen.
Wir bemühen uns, baldmöglichst per Rückruf oder E-Mail zu reagieren. Nachdem Sie uns kontaktiert haben, setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um Ihre Anliegen zu besprechen oder einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Nach der Erstberatung entwickeln wir gemeinsam eine Strategie für Ihren Fall. Wir halten Sie regelmäßig über den Fortschritt informiert und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung. Gemeinsam arbeiten wir engagiert daran, Ihr Recht im Arzthaftungsrecht durchzusetzen.
Arzthaftung bezieht sich auf die rechtliche Verantwortlichkeit von Ärzten für Schäden, die ihren Patienten durch Fehler oder Versäumnisse während der medizinischen Behandlung entstehen.
Arzthaftung kann durch verschiedene Fehler entstehen, darunter Behandlungsfehler (fehlerhafte oder unzureichende medizinische Behandlung), Diagnosefehler (Fehler bei der Feststellung einer Krankheit) und Aufklärungsmängel (fehlende oder unzureichende Aufklärung über Risiken und Alternativen einer Behandlung).
Wenn Sie Zweifel an der medizinischen Behandlung oder Diagnose haben oder wenn Sie unerwartete Komplikationen erfahren haben, sollten Sie eine unabhängige medizinische Meinung einholen und sich an einen Anwalt für Arzthaftungsrecht wenden, um Ihren Fall zu prüfen.
Suchen Sie zunächst ärztliche Hilfe für eventuelle Folgen des Fehlers. Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen und Beweise. Kontaktieren Sie dann einen Anwalt für Arzthaftungsrecht wie uns, der Ihnen bei der weiteren Vorgehensweise helfen kann.
Die Fristen für die Einreichung einer Klage wegen Arzthaftung variieren je nach Land oder Bundesland. In der Regel gibt es jedoch Verjährungsfristen, die innerhalb einer bestimmten Zeit nach Kenntnis des Schadens oder der Fehler gelten. Ein Anwalt kann Sie über die genauen Fristen informieren.
Zu den Beweisen können medizinische Unterlagen, ärztliche Gutachten, Zeugenaussagen und andere relevante Dokumente gehören. Ein erfahrener Anwalt für Arzthaftungsrecht kann Ihnen bei der Sammlung und Auswertung der Beweise helfen.
Ja, das Unterzeichnen einer Einverständniserklärung schützt den Arzt nicht vor Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten. Wenn der Arzt gegen den medizinischen Standard verstoßen hat, können Sie dennoch eine Arzthaftungsklage einreichen.
Die Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art und Schwere des Schadens, die entstandenen Kosten für medizinische Behandlung und Rehabilitation sowie Schmerzensgeld. Ein Anwalt kann eine angemessene Entschädigung für Ihre spezifische Situation fordern.