BeratungExpertise In All Aspects Of Divorce

Wir beraten Sie gerne

Divorce and other family law disagreements can often be unnecessarily expensive and stressful if they reach the courtroom. Non-Court Dispute Resolution (Alternative Dispute Resolution or ADR) can reduce the time and cost for everyone and has other benefits such as increased privacy and the avoidance of protracted court proceedings. Family law is all we do.

Wir sind Ihre
Anwaltskanzlei

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    Fragen und Antworten zu unserer Beratung

    Warum wir?

    Wir alle haben etwas gemeinsam: Wir sind Anwälte aus Leidenschaft. Denn nur wer stets mit viel Herzblut bei der Sache ist, kann auch das Engagement an den Tag legen, das Sie für Ihren ganz individuellen Fall brauchen. Das ist es, was Sie von uns erwarten dürfen. Zu Recht, wie wir finden.

    Unsere Kanzlei hat den Anspruch individuelle Rechtsberatung und Prozessführung mit dem höchsten, fachlichen Standard zu gewährleisten. Wir bieten Ihnen die dafür notwendigen Fachanwaltschaften und ein Team aus spezialisierten Anwälten, die der ständigen Fortbildung in ihren Tätigkeitsschwerpunkten unterliegen.

    Unsere Ausrichtung bezieht sich daher auf den Leitsatz:

     

     

                                          „Spezialisten statt Generalisten“

     

     

    Über die Jahre konnten wir uns ein Netzwerk aus unabhängigen Sachverständigen im Medizinrecht wie im Verkehrsrecht aufbauen, welches wir für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche nutzen.

    Die Mindestanforderung, die wir an uns stellen, ist, dass Sie mit uns zufrieden sind und uns guten Gewissens weiter empfehlen können.

    Unsere Beratung bedeutet die Wahrung allein Ihrer Interessen, so dass Sie bei uns Ihre Rechtsangelegenheiten in guten Händen wissen.

    Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

    Ablauf der Beratung

    1. Ihre Kontaktaufnahme

    Das arzthaftungsrechtliche Mandat beginnt zunächst mit Ihrer Kontaktaufnahme. Sie schildern uns Ihren Fall per E-Mail oder telefonisch. Die Rechtsanwälte prüfen daraufhin bereits den Sachverhalt und die sich daraus ergebenden, möglichen Ansprüche und Erfolgsaussichten.

    2. Kostenlose Ersteinschätzung im Medizinrecht

    In den nächsten 24 Stunden bekommen Sie ein Gespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt im Medizinrecht für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.

    3. Individuelle Beratung und Vorgehensweise

    Schließlich vereinbaren wir einen Telefontermin mit Ihnen oder eine persönliche Beratung in den Kanzleiräumen. Der Rechtsanwalt nimmt sich hierfür Zeit, nimmt mit Ihnen den gesamten Sachverhalt auf und berät Sie über ein zweckmäßiges Vorgehen in Ihrem individuellen Fall.

    4. Jeder Fall ist anders

    Hierbei kommt es zur Einschätzung der weiteren Vorgehensweise ganz auf Ihren Einzelfall an:

    Ist zunächst eine Aufklärung Ihrer Behandlung auf etwaige Fehler des Behandelnden angezeigt, so werden hierzu Ihre Behandlungsunterlagen angefordert und durch den Rechtsanwalt geprüft. Sind hierbei Behandlungs- oder Aufklärungsfehler ableitbar, so wird eine Behandlungschronologie erstellt und gutachterliche Fragestellungen erarbeitet. Diese betreffen die juristischen Kernpunkte Ihrer Behandlung welche, nach Beweislasten und Kausalitätsvermutungen, Ihre Schadensersatzansprüche begründen. Im Anschluss kann die Aufklärung mit einem medizinischen Sachverständigen erfolgen.

    Liegt bereits ein positives Sachverständigengutachten vor, so wird dies auf seine Ergiebigkeit für die Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche geprüft. Bei einem den Behandlungsfehler verneinenden Gutachten wird dieses auf Qualität und Schlüssigkeit geprüft und ggf. ein Ergänzungsgutachten eingeholt.

    5. Durchsetzung Ihrer Ansprüche

    Schließlich treten wir für Sie in die Verhandlung mit den Ärzten, Krankenhäusern und Versicherern. Hierbei beziffern wir Ihre Ansprüche und setzen diese außergerichtlich für Sie durch. (Aktuell beenden wir ca. 70% unserer Fälle im außergerichtlichen Bereich.)

    6. Prozessvertretung

    Bei fortwährender Weigerungshaltung oder bloßer Teilregulierung Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüchen durch die Versicherer, klagen wir Ihre Ansprüche schließlich auch vor Gericht ein.

    Mehr Informationen

    Ablauf eines arzthaftungsrechtlichen Mandats

    Kosten

    1. Kostenlose Ersteinschätzung

    Mit Ihrer Kontaktaufnahme schildern Sie uns Ihren Fall per Telefon, per Email oder über unser Kontaktformular. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihren Sachverhalt vorab und setzen sich innerhalb von 24 Std. telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls zu geben und weitere Vorgehensweisen zu erklären.

    2. Außergerichtliche Vertretung

    60 % unserer Fälle schließen wir außergerichtlich ab. Dies bedeutet, dass kein Gerichtsprozess erforderlich wird. Liegt ein Behandlungsfehler vor, so werden sämtliche unserer Kosten von der Gegenseite übernommen.

    Das Anwaltshonorar im außergerichtlichen Bereich bemisst sich für unsere Mandanten nach

    Dem RVG  

    Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist für jeden transparent und gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe der Anwaltsvergütung richtet sich im Wesentlichen an dem so genannten Gegenstandswert. Das bedeutet, je größer Ihre Schadensersatzansprüche sind, desto höher ist unser Honorar. Eine Abrechnung nach dem RVG stellt den Regelfall dar

    Stundensatz 

    Können Wir den Arbeitsaufwand vorab nicht seriös einschätzen, so berechnen wir unseren Stundensatz. Dieser beträgt 190 € (zzgl. MWSt.). Diese Lösung macht den Arbeitsaufwand für die Mandantschaft transparent und verständlich. Wir dokumentieren unsere Leistungen für Sie und überreichen diese bei der Abrechnung.

    Pauschale

    Ist der Aufwand für ein Mandat für uns im Voraus abschätzbar, so können wir Ihnen eine Pauschale anbieten. Darin besteht zu jedem Zeitpunkt die Klarheit für unsere Mandantschaft, was am Ende abgerechnet wird.

    3. Gerichtliche Kosten

    Die Kosten im Falle eines Prozesses bemessen sich nach dem RVG und dem GKG. Diese Kosten werden dynamisch berechnet und können anhand vieler freier Kostenrechner im Internet nachvollzogen werden.

    Darzustellen ist in arzthaftungsrechlichen Mandaten, dass ein in jedem Fall hinzuzuziehender gerichtlicher Sachverständiger Sachverständigenkosten in Höhe von ca. 3.000 € auslöst.

    4. Was wir für Sie tun

    Welche unserer Tätigkeiten von unserem Honorar umfasst sind erfahren Sie hier:

    Recht haben und Recht bekommen – Die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Medizinrecht

    5. Rechtschutzversicherung

    Im Falle einer Rechtsschutzversicherung werden unsere Kosten sowie sämtliche Gerichtskosten von dieser übernommen. Wir holen für Sie eine Deckungszusage ein und erheben im Falle einer unrechtmäßigen Weigerung auch Deckungsklage gegen Ihren Versicherer oder legen die Erfolgsaussichten in einem Stichentscheid dar.

    6. Prozesskostenhilfe

    In dem Falle, dass der Mandant sich aufgrund seines Einkommens die Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht leisten kann, wird effektiver Rechtsschutz durch den Gesetzgeber in §§ 114 ff. ZPO gewährt.

    Die Prozesskostenhilfe umfasst unsere Kosten sowie etwaige Gerichtskosten. lediglich bei einem Unterliegen am Ende des Prozesses hat der Mandant die Kosten des gegnerischen Anwalts zu tragen.

    Auch hierzu beraten wir sie eingehend.

    7. Prozessfinanzierer

    In größeren Schadensfällen (ab 50.000€) kann ein Prozessfinanzierer hinzugezogen werden. Ein solcher übernimmt für Sie das Risiko der Prozesskosten und sichert sich im Gegenzug einen Teil (30%) der erstrittenen Gesamtsumme aus dem Schadensersatz im Erfolgsfall.

    Wir arbeiten mit Prozessfinanzierern zusammen und können Sie hierzu beraten bzw. die Erfolgsaussichten einem solchen Partner darlegen.

    Wir wollen Ihnen zu jeder Zeit ein realistisches Bild Ihrer Erfolgsaussichten und Möglichkeiten bieten. Kostenauslösende Maßnahmen sprechen wir immer mit Ihnen ab und finden bei Problemen eine gemeinsame Lösung und Strategie– Wir beraten Sie bei jedem Verfahrensschritt transparent und ehrlich.

    Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falls im Medizinrecht.