Unsere Aufklärung

Unsere
Aufklärung

 

Warum wir ein wenig anders sind als andere

Die medizinische Aufklärung und Begutachtung Ihrer Behandlung ist unsere Kernarbeit in einem medizinrechtlichen Mandat.

Wir pflegen ein Netzwerk aus medizinischen Gutachtern aller Fachrichtungen. In der Zusammenarbeit und medizinischen Einordnung durch den Sachverständigen identifizieren wir Ihre Behandlungsfehler.

Die ausführliche Begutachtung, Vorbereitung und Arbeit mit Sachverständigen unterscheidet uns dabei klar von anderen Kanzleien.

Oft bekommen wir bereits eingeholte Gutachten von Mandanten oder vorherigen Rechtsanwälten vorgelegt, die einen Behandlungsfehler verneinen, ohne überhaupt auf das vorgeworfene Verhalten einzugehen. Noch öfter wird ein Behandlungsfehler bejaht, jedoch der Sachzusammenhang zu den Komplikationen verneint, sodass keine juristischen Ansprüche abgeleitet werden können und das Gutachten schlichtweg „wertlos“ ist.

Im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers sollte immer langfristig gedacht werden, um Erfolgschancen auf den dringend benötigten finanziellen Ausgleich nicht zu gefährden. Hierbei kann der Zeitpunkt der Begutachtung, die Wahl der Art der Begutachtung oder die Qualität eines Gutachtens strategisch entscheidend sein.

Ein Gutachterverfahren vor der Schlichtungsstelle der Ärztekammer, dem Medizinischen Dienst oder einem Privatgutachter sollte in jedem Fall von einem spezialisierten Rechtsanwalt im Medizinrecht begleitet werden. Ein sorgfältig aufbereiteter Gutachtenauftrag mit Sachverhalt, Behandlungshistorie, rechtlicher Würdigung und Vorgabe der Beweisfragen kann die gerichtsfeste Aufklärung von Behandlungsfehlern und deren Darlegbarkeit gegenüber der Gegenseite sichern. Dieses Vorgehen ist jedoch bei wenigen Kanzleien der Standard.

Im Folgenden möchten Wir Ihnen zeigen, wie wir Ihre Behandlung bestmöglich aufklären, und damit eine deutlich höhere Erfolgsquote bei der Identifizierung von Behandlungsfehlern vorweisen können:

„Versuche Dich stets auf alle Eventualitäten vorzubereiten - auch auf das Wahrscheinliche!“

Kanzlei Scharffetter & Blanke

Warum?Was genau ist eine medizinische Begutachtung?

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Das Medizinrecht selbst ist eine Querschnittsmaterie aus Versicherungsrecht, Arzthaftungsrecht und Schadensrecht. Es verlangt den sicheren Umgang mit medizinischen Fachtermini, Abläufen und Sachverhalten. Der Erfolg der Betreibung von Schadensersatzansprüchen hängt hierbei insbesondere von der vorab betriebenen fachlichen Aufklärung Ihrer Behandlung ab. Je dezidierter ein Behandlungsverlauf vorgetragen und die Behandlungsfehler herausgearbeitet werden können, desto größer ist auch die Akzeptanz unseres Vortrags bei den gegnerischen Versicherern und schlussendlich auch vor Gericht.

Bei einem Verkehrsunfall ist dem Mandanten das Schadensbild und vor allem das wahrgenommene Fehlverhalten des Unfallgegners schon bei Mandatsbeginn klar – es geht ihnen um die Regulierung Ihrer Schäden.

Im Rahmen eines Arzthaftungsmandats ist der Haftungsgrund (Behandlungsfehler) oft nicht nur streitig, sondern auch für den Patienten/unseren Mandanten selbst noch nicht identifizierbar. Eine Fehlbehandlung wird oft nur aus den Schadensfolgen abgeleitet. Der Behandlungsfehler selbst muss sodann anhand von Behandlungsunterlagen (Operationsbericht, Pflegedokumentation, Patientenkartei, bildgebenden Verfahren, Vorbehandlungen etc.) nachvollzogen und fachmedizinisch/gutachterlich aufgeklärt werden.

Ob von Seiten des Behandlers tatsächlich gegen den in § 630 a Abs. 2 BGB geregelten Facharztstandard verstoßen wurde, ist gutachterlich durch einen medizinischen Sachverständigen aufzuklären. Die Erstellung eines verwertbaren Gutachtenauftrags ist die Aufgabe des Rechtsanwalts im Medizinrecht.

Sie benötigen eine Aufklärung Ihrer Behandlung?

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Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Schmerzensgeld

WieUnsere Sachverhaltsaufklärung im Medizinrecht

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Mit der Aufklärung Ihrer Behandlung sichern wir Ihnen zu:

  • Die juristische und medizinische Bewertung/Aufklärung Ihrer Behandlung
  • Den Erhalt eines aussagekräftigen Gutachtens für die anschließende Inanspruchnahme des Behandlers
  • Die juristische Herausarbeitung von Behandlungsfehlern aus dem Gutachten
  • Die Ableitung möglicher Schadensersatzansprüche hieraus
  • Die kritische Auseinandersetzung mit negativen Gutachten

Was wir tun:

  • Anforderung sämtlicher Behandlungsunterlagen sowie Stellungnahmen von Vor- und Nachbehandlern, sowie der Patientenkartei Ihres Hausarztes
  • Abgleich der Behandlungsunterlagen mit dem, zusammen mit Ihnen, erarbeiteten Gedächtnisprotokoll, Identifizierung von Widersprüchen
  • Herausarbeitung und Bewertung von Behandlungsfehlern und juristischen Schnittstellen für den Gutachtenauftrag
  • Erstellung einer Behandlungschronologie
  • Zweckmäßigkeitserwägung und Beratung zu den Vor- und Nachteilen der Gutachtermöglichkeiten (Medizinischer Dienst, Schlichtungsstelle der Ärztekammer, Verein zur Schlichtung in Arzthaftungsfragen, Alexandra Lang Stiftung, Privatgutachten)
  • Anfertigung eines ausführlichen Gutachtenauftrages mit Behandlungschronologie, Sachverhaltsdarstellung, beigefügter juristischer Bewertung und Fragestellungen zu den juristisch relevanten Schnittstellen für den Gutachter
  • Kritische Bewertung des vorgeschlagenen Gutachters
  • Auswertung und Bewertung des erstellten oder von dem Mandanten eingereichten Gutachtens im Hinblick auf die juristische Verwertbarkeit
  • Beauftragung von Ergänzungsgutachten bei negativem Ergebnis und Befragung des Sachverständigen zu juristisch relevanten Fragen (zum Beispiel Kausalitätszusammenhang zwischen Behandlungsfehlern und Folgen)

Für sämtliche Fragen und Weiterungen Ihres Falls (Nachbehandlungen, Folgebehandlungen, Komplikationen etc.) stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Mit dem Ergebnis der medizinischen Sachverhaltsaufklärung können wir schließlich Ihre Schadensersatzansprüche bestmöglich darstellen, so dass wir auf (medizinische) Einwendungen der Gegenseite reagieren können bzw.  diese bereits gar nicht erst aufkommen.

Unsere
kostenlose
Ersteinschätzung

Unsere Auszeichnungen

"Herr RA Schneider hat uns im Medizinrecht vertreten. Wir haben ihn als engagierten, kompetenten und hartnäckigen Rechtsanwalt erlebt. Unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit hat vor Gericht zu einer Entscheidung zu unseren Gunsten geführt. Dafür ganz herzlichen Dank!"

Waltraud Lipke

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"Ich wurde von Herrn Marco Schneider rechtlich vertreten und bin sehr dankbar für sein Engagement und seine gute Arbeit. Herr Schneider hat sich bei Sorgen und Nachfragen immer zeitnah gemeldet und sich Zeit genommen alles transparent zu erläutern und gemeinsam das beste Vorgehen zu besprechen. Ein sehr empathischer und kompetenter Anwalt, den ich gerne weiterempfehle!"

Waltraud Lipke

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"Die Anwaltskanzlei ist hervorragend und nur weiter zu empfehlen. Herzlich möchte ich mich bei Herr Schneider Medizinrecht bedanken für seine kompetente Beratung und Betreuung. Herr Schneider ist immer für mich da gewesen per Mail,telefonisch oder auch persönlich. Er nimmt sich die Zeit um alles verständlich zu erklären. Er ist sehr zielstrebig und arbeitet mit viel herzblut und lässt nichts unversucht. Was ich noch hervorheben möchte ist das hohe Maß an Empathie und Einfühlungsvermögen. Ich fühle mich bei Herr Schneider sehr gut aufgehoben verstanden und ernst genommen. Dankeschön auch an Frau Blanke für den Erstkontakt. Sehr freundlich und hilfsbereit."

Sandra Kojic

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"Die Kanzlei unseres Vertrauens. Absoluter Top Service. Beratung, Aktion und Nachbereitung auf sehr hohem, kompetenten Niveau.
Schnelle Auskunft und direkter Kontakt zum Mandanten werden hier wirklich GROSS geschrieben. Klare Empfehlung. Macht genau SO weiter."

Steven Praschak

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"Ich kann die Kanzlei Scharffetter 100%ig weiterempfehlen. Ich hatte den Sachverhalt geschildert und alles andere wurde durch die Kanzlei abgewickelt. Für mich ohne viel Arbeit oder Ärger. Meine Schäden wurden stressfrei beglichen."

Tammo Weise

Google Bewertung

"Ich bin mit Frau Rechtsanwältin Chiappetta Recht zufrieden, eine sehr kompetente Anwältin - Angelegenheiten wurden zu meine Gunsten erledigt.

Frau Rechtsanwältin Chiappetta kann ich selbstverständlich wärmstens weiterempfehlen. "

J.K.

Bewertung über Anwalt.de

"Aus eigener Erfahrung kann ich die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen!!! Neben einem hohen Maß an Kompetenz, war ich insbesondere über das Engagement begeistert!"

Jan Sievers

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"Ein wirklich prima Anwalt, der aus meiner Sicht eine uneingeschränkte Empfehlung wert ist und ein sehr guter rechtlicher und auch menschlicher Begleiter ist bei dem zähen rechtlichen Ringen mit den "Halbgöttern in Weiß", welche sich mitunter für unfehlbar und unantastbar halten.
Herr Schneider bietet diesen jedoch fachlich kompetent und im Sinne seiner Mandanten erfolgreich die Stirn!"

I.F.

Anwalt.de

"Ich bin mit meinem äußerst emotional anstrengenden Sachverhalt des Medizinrechts zu Rechtsanwalt Schneider vermittelt worden und habe mich sofort sehr gut aufgehoben gefühlt.
Mit Verständnis und einer grandiosen Weise mein Problem zu analysieren, wurden sofortige Schritte zur Problembewältigung meines Falles unternommen.
Wichtig zu erwähnen ist, dass Herr Schneider nicht ausschließlich unrealistische Hoffnungen zum Fall gemacht hat. Es wurde mir realistisch, aber optimistisch erklärt, welche Resultate erzielt werden können.
Nachdem ich mich mit der Herangehensweise des Rechtsanwalts einverstanden erklärt habe, wurden alle nötigen Schritte unternommen um ein optimales Resultat zu erzielen. Abschließend kann ich mit absoluter Begeisterung sagen, dass dieses langwierige Verfahren in kürzester Zeit zu meinen Gunsten ausgegangen ist.
Vielen Dank Herr Schneider!"

Dominik Zeh

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"Herr RA Schneider schaffte es, ein Angebot der Gegnerseite nahezu zu verdoppeln! Zwar ist der Erfolg nur ein minimaler Ausgleich für den entstandenen Schaden an meinem Knie - aber letztendlich ist es Herrn RA Schneider zu verdanken, dass ich einen angemessenen Schadensausgleich erhielt, der deutlich höher ist als einige vergleichbare andere Fälle, bei denen erheblich weniger durch andere Anwälte erzielt wurde. Insofern danke ich Herrn RA Schneider für seine ausgezeichnete Arbeit, seine hervorragende medizinische Argumentation und seiner Geduld in der Vorgehensweise! Herzlichen Danke auch an die Kanzlei, die mir in Vorgesprächen nichts sagte, was im Nachhinein nicht auch eingehalten wurde! Sollte es - was ich nicht hoffe - wieder eine Situation geben, bei der ich im Medizinrecht anwaltliche Hilfe suche, werde ich gerne auf Herrn RA Schneider und die Kanzlei zurückgreifen, bzw. diese auch gerne anderen Betroffenen weiterempfehle! Freundliche Grüße, A. Heid"

Andreas Heid

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