Die positiven Effekte und den medizinischen Nutzen von Impfungen befürworten wir und unterstreichen jede Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission. Im Ramen seiner Selbstbestimmung hat hier jeder das Recht sich über alle Risiken und den Nutzen individuell ärztlich beraten zu lassen. Problematisch ist jedoch oft der gesellschaftliche Umgang mit Geschädigten durch Nebenwirkungen.
Betroffene von schweren Nebenwirkungen nach einer Impfung haben teils jahrelang mit extremen, das tägliche berufliche und soziale Leben beeinträchtigenden Folgen zu kämpfen.
Das Schlimmste daran ist die oft berichtete Hilflosigkeit und mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz für Ihren Fall. Nicht selten werden Ihre Symptome als psychosomatisch oder nicht auf die Impfung zurückführbar eingestuft. Geschädigte fühlen sich von Staat, Ärzten und ihrem Umfeld allein gelassen. Hinzu kommt, dass eine angemessene medizinische Behandlung der Symptome oft nicht gewährleistet ist.
Wir wollen Ihnen hier aufzeigen, welche Möglichkeiten und Ansprüche auf Entschädigung Ihnen als Betroffenen zustehen und wie wir diese für Sie durchsetzen.
Wie wir Ihre Ansprüche auf Versorgungsleistung und Schmerzensgeld durchsetzen:
Wir ermitteln zunächst Ihren individuellen Fall und machen mögliche Anspruchsgegner aus. Hierbei gehen wir vor gegen:
Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:
Impfungen, wie die MMR-Impfung, werden von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) empfohlen.
Die Empfehlungen von diesen unabhängigen medizinischen Experten wurden während der Pandemie politisch kommuniziert und durch Rechtsverordnungen gemäß § 20 Absatz 6 IfSG sogar die verfassungsmäßige Möglichkeit einer Impfpflicht bedrohter Bevölkerungsgruppen geschaffen.
Dass die Empfehlung und flächendeckende Impfung einem gesamtgesellschaftlichen Interesse dient, steht außer Frage. Auch ist – aus rein wissenschaftlicher Sicht – eine Impfung für die breite Bevölkerung unter Abwägung möglicher Komplikationen sinnvoll und anzuraten.
Im Ramen des Selbstbestimmungsrechts eines jeden Einzelnen wird jedoch eine klare Kommunikation über Risiken und Nebenwirkungen vermisst. Reelle Impfschäden werden verharmlost, klein geredet oder einfach der Kausalzusammenhang in Frage gestellt. Hier stellt sich die Frage, wie mit bestehenden Fällen von Impfschäden und Ansprüchen auf Versorgungsleistungen umgegangen wird.
So wurden in Niedersachsen 340 Versorgungsanträge wegen Impfkomplikationen gestellt. Hiervon wurden bisher nur 4 positiv beschieden (Stand August 2022).
Im August 2021 äußerte sich der aktuelle Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf Twitter zu dem Corona Impfstoff: „Weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist oder ihr Leben und das vieler anderer retten kann.(…) Die Impfungen sind halt mehr oder weniger nebenwirkungsfrei. Das muss immer wieder gesagt werden.“ Menschen, die anderes glauben, seien Opfer von „schäbiger Desinformation“.
Nun, im Juli 2022 informiert Karl Lauterbach erstmals öffentlich zu möglichen Impfschäden und Langzeitfolgen der Corona Impfstoffe (auch mRNA-basierte).
Gesellschaftlich und in der Rechtsprechung könnte sich nun eine Kehrtwende einstellen und neben positiven Bescheiden durch die Versorgungsämter der Länder sogar Amtshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland bzw. einzelne Bundesländer auslösen.
Mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts können Sie Ihre wirtschaftlichen und körperlichen Schäden geltend machen und Schmerzensgeldrenten oder Vergleiche/Abfindungen mit den Impfherstellern erzielen.
Verdacht auf schwere Nebenwirkungen
Sobald Sie einen Verdacht auf Nebenwirkungen feststellen, welche über das übliche Maß hinausgehen (sog. Impfkomplikationen), sollten Sie diese schnellstmöglich ärztlich feststellen lassen. Gehen sie hierfür zu Ihrem Hausarzt oder – falls dieser die Impfung selbst durchgeführt hat – zu einem anderen Arzt um sich sämtliche Symptome und den zeitlichen Zusammenhang zu der Impfung bestätigen und dokumentieren zu lassen.
Schließlich ist es ratsam, einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, der die impfenden Ärzte zu ihrer Meldepflicht möglicher Impfkomplikationen auffordert und Ihre Ansprüche bereits bei den Impfherstellern anmeldet (hier gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren).
Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger nach der Impfung verstirbt?
In diesem Fall muss sofort reagiert werden und das Krankenhaus aufgefordert werden, eine Obduktion zu veranlassen. Dies ist der Fall, wenn ein nicht natürlicher Tod durch mögliches Fremdverschulden in Frage kommt. Wird eine Obduktion verweigert, muss die Polizei benachrichtigt werden. Wegen eines Verdachts auf ein strafbares Verhalten des impfenden Arztes oder des Herstellers muss schließlich staatsanwaltlich eine Obduktion angeordnet werden.
Auch wenn dieses Vorgehen belastend für Angehörige ist, ist es nicht zu vermeiden, wenn der Impfstoff als Todesursache im Nachhinein noch nachgewiesen werden soll.
Die Ansprüche Angehöriger sind abhängig von der Aufklärung der Todesursache. Gelingt der Nachweis, können Hinterbliebenengelder und zum Beispiel auch Unterhaltszahlungen des Verstorbenen als Schaden geltend gemacht werden. Diese Ansprüche wiegen den Verlust natürlich niemals auf, können aber zu einer finanziellen Entschädigung und Genugtuung beitragen.
Um sich bereits im Vorfeld gegen Impfschäden und mögliche Aufklärungsfehler abzusichern, kann ein Zeuge mit zum Impftermin genommen werden, um die – möglicherweise mangelhafte – Aufklärung später zu beweisen.
Schließlich haben Versicherungen bereits spezielle Angebote für Impfschäden, die dem Impfrisiko in finanzieller Hinsicht Rechnung tragen sollen.
In Fällen mit schweren Nebenwirkungen schwingt Betroffenen oft von Behandlern Unverständnis oder auch Ablehnung entgegen. Aufgrund der aktuell noch mangelnden wissenschaftlichen Datenlage und dem Stand der Medizin werden Betroffene mit ihren Beschwerden nicht ernst genommen und haben Schwierigkeiten, angemessen medizinisch behandelt zu werden.
Hier empfehlen wir Patienten mit Impfkomplikationen die Uniklinik Marburg, welche eine Long Covid Spezialambulanz betreibt. Ein ähnliches Konzept gibt es an der Medizinischen Hochschule Hannover.
Patienten werden hier mit ihren Beschwerden ernst genommen!
Mit der Beauftragung eines Experten geben Sie viel Arbeit und Frustrationspotential ab, um sich auf Ihre Genesung konzentrieren zu können. Sie bekommen von uns die Expertise und Erfahrung in jedem relevanten Verfahrensschritt. Wir klären Ihre Behandlung lückenlos auf und kämpfen darum, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.