Diagnosefehler
Schmerzensgeld bei falscher Diagnose

 

Diagnosefehler sind Situationen, in denen ein Arzt vorhandene Befunde, wie beispielsweise Ultraschallbilder, Laborergebnisse, CT-, MRT-Daten oder Röntgenaufnahmen, falsch auswertet. Dies kann schwerwiegende Folgen für den Patienten haben und in einigen Fällen zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Geltendmachung von Schmerzensgeld bei Diagnosefehlern sind in den §§ 630a BGB ff. verankert. Die Kanzlei Scharffetter & Blanke hilft Patienten dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung für erlittenes Leid zu erhalten. Die Erkennung eines Anspruchs auf Schmerzensgeld erfordert Fachwissen und entsprechende juristische Expertise.

Das Wichtigste im Überblick

  • Diagnosefehler entstehen durch fehlerhafte Auswertung medizinischer Befunde
  • Es gibt rechtliche Grundlagen zur Geltendmachung von Schmerzensgeld bei Diagnosefehlern
  • Wir unterstützen Patienten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche

Was ist ein Diagnosefehler?

Ein Diagnosefehler tritt auf, wenn ein Arzt vorliegende Befunde, wie zum Beispiel Ultraschallbilder, Laborergebnisse, CT-, MRT-Daten oder Röntgenaufnahmen, falsch auswertet. Dies kann dazu führen, dass er die notwendigen Behandlungsmaßnahmen nicht ergreift oder diese nur unzureichend durchführt. Eine solche falsche Diagnose kann negative Auswirkungen auf den Patienten haben und im schlimmsten Fall zu bleibenden Schäden führen.

Beispiele für häufige Diagnosefehler und deren mögliche Folgen für Patienten

Im Folgenden sind einige häufige Diagnosefehler aufgelistet, die möglicherweise zu erheblichen Folgen für die betroffenen Patientinnen und Patienten führen können:

  1. Verzögerung der Diagnose: Wenn eine ärztliche Untersuchung nicht rechtzeitig erfolgt, kann dies dazu führen, dass eine Krankheit erst spät erkannt wird und möglicherweise schwerwiegender verläuft.
  2. Verwechslung von Krankheiten: Manche Krankheitsbilder ähneln einander, und ein Diagnosefehler kann dazu führen, dass der Arzt die falsche Krankheit behandelt – mit möglichen negativen Folgen für den Patienten.
  3. Fehler bei der Interpretation von Befunden: Falsch interpretierte Befunde können zu einer fehlerhaften Behandlung führen, die langfristig schwerwiegende Gesundheitsprobleme verursachen kann.

Sollten Sie betroffen sein und aufgrund einer falschen Diagnose Schmerzensgeld fordern wollen, stehen wir Ihnen bei der Klärung Ihres Falles zur Verfügung. Unsere Kanzlei berät Sie gerne zum Thema falsche Diagnose Schmerzensgeld.

Rechtliche Grundlagen für Schmerzensgeld bei Diagnosefehlern

Um Schmerzensgeld bei einem Diagnosefehler geltend zu machen, müssen in der Regel die folgenden rechtlichen Kriterien erfüllt sein:

  1. Es liegt ein Diagnosefehler vor: Das medizinische Personal hat die Erkrankung nicht korrekt erkannt oder bei der Auswertung von Labortests und Befunden Fehler gemacht.
  2. Kausalität zwischen Diagnosefehler und Gesundheitsschaden: Der Diagnosefehler hat einen Schaden für die Gesundheit des Patienten verursacht.
  3. Verletzung des fachärztlichen Standards: Der Diagnosefehler ist aufgrund von Fahrlässigkeit oder mangelnder Sorgfalt des medizinischen Personals entstanden.

Unterschiede zwischen einfachem, vorwerfbarem und fundamentalem Diagnosefehler

Im Bereich der Haftung für Diagnosefehler wird zudem grundsätzlich zwischen einfachen Fehlern und groben Diagnosefehlern unterschieden. Dies ist relevant, da bei groben Fehlern die Beweislastumkehr zugunsten des Patienten stattfindet. Das bedeutet, dass bei einem groben Fehler der Arzt oder das medizinische Personal beweisen muss, dass kein Fehler vorliegt, während der Patient bei einem einfachen Fehler den Nachweis erbringen muss.

Einfache Fehler entstehen aufgrund von Missverständnissen oder fehlerhaften Einschätzungen. Es handelt sich um vertretbare “Diagnoseirrtümer”. Weiterhin besteht der als einfacher Behandlungsfehler vorwerfbare Diagnoseirrtum(“nicht oder nicht mehr vertretbare Diagnose”)

Grober, fundamentaler Diagnosefehler hingegen entstehen aufgrund von grober Fahrlässigkeit, mangelnder Sorgfalt oder unzureichender Berücksichtigung von Fachwissen und medizinischen Standards ( “völlig unvertretbare Diagnose” bzw. “gänzlich unverständliche Befundinterpretation”). Hierzu zählen beispielsweise das vollständige Übersehen schwerwiegender Erkrankungen, das Ignorieren auffälliger Befunde oder das Verwechseln von Patienten.

In allen Fällen ist es ratsam, bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen einen Rechtsanwalt wie uns zu Rate zu ziehen, um die individuellen Umstände der falschen Diagnose und die möglichen finanziellen Ansprüche für Schmerzensgeld zu klären. Kanzlei Scharffetter & Blanke unterstützt und berät Patienten bei diesen Fragestellungen.

Prozess der Anspruchsdurchsetzung mit einem Anwalt

Im Falle eines Diagnosefehlers ist der Prozess der Anspruchsanmeldung und -durchsetzung in mehrere Schritte unterteilt:

  1. Vermutung des Diagnosefehlers: Sie identifizieren einen Diagnosefehler oder werden von einem Nachbehandler darauf hingewiesen.
  2. Beratung: Kontaktieren Sie uns als Kanzlei Scharffetter & Blanke, um auf dem Gebiet der Schmerzensgeldforderungen bei falscher Diagnose zunächst kostenlos beraten zu werden.
  3. Medizinische Sachverhaltsaufklärung: Wir sammeln alle relevanten medizinischen Unterlagen, wie Arztberichte, Befunde, Laborergebnisse und/oder bildgebende Verfahren, die den Diagnosefehler belegen. Wir erstellen einen Gutachtenauftrag und arbeiten mit medizinischen Sachverständigen zusammen, die den Diagnosefehler bestätigen.
  4. Anspruchsanmeldung: Wir übernehmen die außergerichtliche Anmeldung und Bezifferung Ihres Entschädigungsanspruchs gegenüber der gegnerischen Seite.
  5. Verhandlung: Unser Team vertritt Sie in Verhandlungen und stellt sicher, dass Sie eine angemessene Entschädigung erhalten, ohne in langwierige Gerichtsprozesse verwickelt zu werden. Sollte eine außergerichtliche Einigung jedoch nicht möglich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich vor Gericht.

Wichtige Fristen und verfahrenstechnische Hinweise

Es ist wichtig, einige Fristen und verfahrenstechnische Aspekte im Zusammenhang mit Schmerzensgeldforderungen bei Diagnosefehlern zu beachten:

  • Verjährungsfrist: Die Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld müssen innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. In Deutschland beträgt diese Frist in der Regel drei Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Schaden entstanden ist oder der Patient von dem Schaden Kenntnis erlangt hat. Die Kenntnis ist bei medizinischen Laien jedoch oft nicht ab dem Zeitpunkt des Diagnosefehlers gegeben. Wir beraten Sie ebenfalls, ob Verjährung in Ihrem fall eingetreten ist.
  • Beweislast: Grundsätzlich liegt die Beweislast für einen Diagnosefehler beim Patienten. Er muss nachweisen, dass die falsche Diagnose den Gesundheitsschaden verursacht hat.
  • Beweislastumkehr: In einigen Fällen kann die Beweislast jedoch umgekehrt werden, beispielsweise bei groben Behandlungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern. Dann muss der Arzt beweisen, dass er nicht für den Schaden verantwortlich ist.
  • Rechtsschutzversicherung: Vor der Durchsetzung eines Anspruchs sollten Sie prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Verfahren übernimmt. Wir beraten Sie ebenfalls ausführlich vorab über mögliche Kostenvereinbarungen und Risiken.

Wir stehen Ihnen zur Seite, um bei Diagnosefehlern und Schmerzensgeldforderungen die bestmögliche Entschädigung für Sie zu erreichen.

Wie kann die Kanzlei Scharffetter & Blanke helfen?

Unsere Kanzlei ist auf das Medizinrecht spezialisiert. Im Bereich der Diagnosefehler bieten wir unter anderem folgende Dienstleistungen an:

  1. Beratung: Wir informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu prüfen.
  2. Vertretung: Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Krankenhäusern, Ärzten und Versicherungen.
  3. Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen: Wir setzen uns dafür ein, dass Sie eine angemessene Entschädigung für die durch den Diagnosefehler entstandenen Schmerzen und Leiden erhalten.
  4. Medizinische Sachverhaltsaufklärung: Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung eines medizinischen Gutachtens, das den Diagnosefehler und dessen Folgen dokumentiert.
  5. Hemmung der Verjährung: Wir helfen Ihnen, die Verjährung Ihres Anspruchs durch ein Gutachten der Landesärztekammer oder unsere Inanspruchnahme zu hemmen.

Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich in Fällen von Diagnosefehlern und Schmerzensgeldansprüchen vertreten. Wir sind stolz darauf, unseren Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Schmerzensgeldansprüche und bei der Aufklärung von Diagnosefehlern zur Seite zu stehen und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Häufig gestellte Fragen

Wie beweise ich einen Diagnosefehler?

Um einen Diagnosefehler zu beweisen, müssen Sie darlegen, dass der behandelnde Arzt die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat und dieser Fehler zu Ihrem Gesundheitsschaden führte. Medizinische Gutachten von unabhängigen Sachverständigen sind hierbei oft entscheidend. Diese Beweise erhalten wir im Rahmen unserer medizinischen Sachverhaltsaufklärung.

Kann ich Schmerzensgeld beanspruchen, auch wenn keine dauerhaften Schäden entstanden sind?

Ja, Schmerzensgeld kann auch ohne dauerhafte Schäden beansprucht werden, sofern Sie durch den Diagnosefehler Schmerzen oder Leiden erlitten haben. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere und Dauer der Beeinträchtigung ab.

Wer kann mir helfen, einen Schmerzensgeldanspruch geltend zu machen?

Ein auf Medizinrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, einen Schmerzensgeldanspruch effektiv durchzusetzen. Die Kanzlei Scharffetter & Blanke bietet umfassende Beratung und Unterstützung in solchen Fällen.

Wie lange habe ich Zeit, Schmerzensgeld nach einem Diagnosefehler zu fordern?

In Deutschland müssen Schmerzensgeldansprüche in der Regel binnen drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers geltend gemacht werden. Es ist ratsam, so früh wie möglich rechtliche Beratung einzuholen und die Verjährung im EInzelfall zu prüfen.

Was passiert, wenn der Arzt den Diagnosefehler bestreitet?

Wenn der Arzt den Fehler bestreitet, ist es besonders wichtig, durch medizinische Gutachten und vielleicht auch Zeugenaussagen den Fehler nachzuweisen. Ihr Anwalt wird die notwendigen Beweise sammeln und einreichen, um Ihre Ansprüche zu untermauern.

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Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Familienrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Personenschäden