Das Thema „Arzt verklagen“ beschäftigt viele Menschen, die aufgrund von Behandlungsfehlern oder falsch diagnostizierten Erkrankungen Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend machen möchten. Der Bereich Medizinrecht ist jedoch komplex und erfordert ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Unsere Kanzlei Scharffetter & Blanke ist erfahren in der Unterstützung von Patienten, die ihre Ärzte verklagen möchten.
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Patient seinen behandelnden Arzt verklagen möchte. Dazu gehören Behandlungsfehler, fehlerhafte Diagnosen, unzureichende Aufklärung über mögliche Risiken oder auch unterlassene Befunderhebung. Um Schadensersatz erfolgreich durchzusetzen, ist es ratsam, sich von Experten beraten zu lassen, die in der Vergangenheit bereits ähnliche Fälle betreut haben. Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, Schritt-für-Schritt die Gerechtigkeit zu erhalten, die Ihnen zusteht.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Patienten Ärzte verklagen. Die häufigsten Ursachen sind Behandlungsfehler, Diagnosefehler und Aufklärungsfehler.
Beispiele typischer Fälle
Um ein besseres Verständnis für mögliche Klagegründe zu geben, möchten wir einige typische Fälle näher erläutern:
In allen diesen Fällen kann eine Klage gegen den Arzt in Betracht gezogen werden, um Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu erhalten. Wir bei Scharffetter & Blanke helfen Ihnen bei Fragen und beraten Sie gerne.
In Deutschland besteht bei Behandlungsfehlern die Möglichkeit, den Arzt oder das Krankenhaus zu verklagen und Schadensersatz sowie Schmerzensgeld zu fordern. Die rechtliche Grundlage für die Haftung von Ärzten und Krankenhäusern liegt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 823, 839 und 630a ff. BGB.
Wenn Ärzte oder Krankenhäuser gegen ihre Sorgfaltspflichten in Form des Fachärztlichen Standards verstoßen, indem sie beispielsweise falsche Diagnosen stellen, fehlerhafte Behandlungen durchführen oder nicht angemessen aufklären, können Patienten ihre Rechtsansprüche geltend machen.
Beweislast und Verjährungsfristen
In einem Rechtsstreit trägt der Patient die Beweislast dafür, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser zu einem gesundheitlichen Schaden geführt hat. Daher empfehlen wir Patienten, im Vorfeld ärztliche Gutachten einzuholen und relevante Dokumente zu sammeln, um ihre Chancen auf ein erfolgreiches Verfahren zu verbessern. Diese Schritte erfolgen im Rahmen unserer medizinischen Sachverhaltsaufklärung.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld beträgt grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Frist erst zu laufen beginnt, sobald der Patient von dem Behandlungsfehler und den möglichen rechtlichen Ansprüchen erfährt. In manchen Fällen kann eine abweichende Verjährungsfrist gelten, weshalb eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend ist.
Der Prozess einer Klage gegen einen Arzt kann komplex sein, doch wir bei der Kanzlei Scharffetter & Blanke unterstützen Sie in jedem Schritt des Weges.:
Sicherung medizinischer Unterlagen
Die Sicherung der medizinischen Unterlagen ist ein entscheidender Schritt, um Ansprüche gegen den Arzt zu begründen. Folgende Unterlagen sind hierbei von Bedeutung:
Die Sicherung und Prüfung dieser Unterlagen sowie die Einholung medizinischer Gutachten helfen uns, die Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche und eventuellen Klage gegen den Arzt abzuschätzen und die notwendigen Schritte einzuleiten, um Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen.
Wir haben über 30 Jahre Erfahrung bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldern. In unserer Kanzlei Scharffetter & Blanke sind wir stolz darauf, zahlreiche Erfolge im Medizinrecht verzeichnet zu haben. Unser Team hat Mandanten dabei unterstützt, Entschädigungen für grobe Behandlungsfehler zu erhalten, die zu gesundheitlichen Schäden geführt haben.
Unsere Mandanten schätzen die fachliche Kompetenz und den Einsatz, den wir in jedem einzelnen Fall an den Tag legen. Wir sind bestrebt, jedem Mandanten den bestmöglichen Service zu bieten und sicherzustellen, dass seine Rechte gewahrt werden. Hierzu wurden wir bereits mit über 200 Bewertungen ausgezeichnet.
Wir bieten Ihnen eine umfassende und kostenlose Erstberatung, um Ihre individuellen Anliegen zu besprechen und herauszufinden, wie wir Ihnen am besten weiterhelfen können. Unser Fokus liegt darauf, Ihre Fragen kompetent und verständlich zu beantworten, damit Sie gut informiert sind und wissen, welche Schritte als Nächstes unternommen werden sollten.
Wir legen großen Wert darauf, Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu verschaffen, um Ihnen Selbstsicherheit zu verleihen und das beste Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.
Wir von der Kanzlei Scharffetter & Blanke haben ein umfassendes Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen und verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit entsprechenden Fällen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und kontaktieren Sie uns noch heute, um das bestmögliche Ergebnis für Ihr Anliegen zu erarbeiten.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt von anerkannten medizinischen Standards abweicht und dadurch dem Patienten ein Schaden entsteht. Dies kann falsche Medikation, fehlerhafte Operationstechniken oder mangelhafte Nachsorge umfassen. Ein solcher Fehler muss nachweislich zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes geführt haben.
In Deutschland muss eine Klage wegen eines Behandlungsfehlers in der Regel innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers eingereicht werden. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden und bekannt wurde. Das Bekanntwerden für einen medizinischen Laien ist jedoch juristisch zu bewerten und nicht zwingend im Zeitpunkt der Behandlung selbst gegeben. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Wesentlich sind medizinische Unterlagen, die den Behandlungsverlauf dokumentieren, sowie Expertengutachten, die den Fehler bestätigen und einen direkten Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden herstellen. Zeugenaussagen von weiterbehandelnden Ärzten oder medizinischem Personal können ebenfalls unterstützend wirken. Wir fordern sämtliche Beweise eigenständig für Sie an im Rahmen unserer medizinischen Sachverhaltsaufklärung.
Schadensersatz kann Kosten für zusätzliche medizinische Behandlungen, Einkommensverluste, Schmerzensgeld und ggf. Rehabilitationsmaßnahmen umfassen. Die Höhe des Schadensersatzes hängt vom Einzelfall ab und wird durch das Ausmaß des erlittenen Schadens und die langfristigen Folgen bestimmt.
Oftmals werden die Kosten für die Klage durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt. Falls Sie keine Versicherung haben, müssen Sie die Kosten vorstrecken, können diese jedoch im Falle eines Erfolgs vom Gegner zurückfordern. Die Kanzlei kann eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten und der zu erwartenden Kosten bieten.
Die Mitgliedschaft des Arztes in einer Berufsgenossenschaft ändert nichts an Ihrem Recht, Schadensersatzansprüche zu stellen. Berufsgenossenschaften bieten oft zusätzlichen rechtlichen Schutz für ihre Mitglieder, was den Prozess herausfordernd gestalten kann, jedoch Ihre Ansprüche nicht mindert.