Arzt verklagen
Wissenswertes und Vogehensweise für Patienten

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Behandlungsfehler können zu Schmerzensgeld- und weiteren Schadensersatzansprüchen führen
  • Der Ablauf des Vorgehens gegen einen Arzt erfordert rechtliches Fachwissen und eine gute Strategie
  • Unsere Kanzlei bietet kompetente und spezialisierte Unterstützung im Bereich Medizinrecht und die medizinische Sachverhaltsaufklärung

Das Thema „Arzt verklagen“ beschäftigt viele Menschen, die aufgrund von Behandlungsfehlern oder falsch diagnostizierten Erkrankungen Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend machen möchten. Der Bereich Medizinrecht ist jedoch komplex und erfordert ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Unsere Kanzlei Scharffetter & Blanke ist erfahren in der Unterstützung von Patienten, die ihre Ärzte verklagen möchten.

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Patient seinen behandelnden Arzt verklagen möchte. Dazu gehören Behandlungsfehler, fehlerhafte Diagnosen, unzureichende Aufklärung über mögliche Risiken oder auch unterlassene Befunderhebung. Um Schadensersatz erfolgreich durchzusetzen, ist es ratsam, sich von Experten beraten zu lassen, die in der Vergangenheit bereits ähnliche Fälle betreut haben. Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, Schritt-für-Schritt die Gerechtigkeit zu erhalten, die Ihnen zusteht.

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Gründe für eine Klage gegen Ärzte

Es gibt verschiedene Gründe, warum Patienten Ärzte verklagen. Die häufigsten Ursachen sind Behandlungsfehler, Diagnosefehler und Aufklärungsfehler.

  • Behandlungsfehler: Wenn ein Arzt während einer Behandlung oder Operation einen Fehler begeht und dadurch dem Patienten Schaden zufügt, sprechen wir von einem Behandlungsfehler. Dieser kann beispielsweise in der Anwendung falscher Techniken oder der Verwendung fehlerhafter Medikamente liegen. Maßgeblich ist der sogenannte Facharztstandard.
  • Diagnosefehler: Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn ein Arzt eine falsche Diagnose stellt oder eine richtige Diagnose zu spät erfolgt. Dies kann schwerwiegende Folgen für die Gesundheit des Patienten haben, da eine falsch oder zu spät behandelte Krankheit sich verschlimmern könnte.
  • Aufklärungsfehler: Ein Arzt hat die Pflicht, den Patienten über die möglichen Risiken und Nebenwirkungen einer Behandlung oder eines Eingriffs aufzuklären. Versäumt er dies oder unterbreitet falsche Informationen, kann er wegen eines Aufklärungsfehlers belangt werden.

Beispiele typischer Fälle

Um ein besseres Verständnis für mögliche Klagegründe zu geben, möchten wir einige typische Fälle näher erläutern:

  1. Nicht erkannte Krebserkrankung: Ein Patient, der an Krebs leidet, wurde von seinem Arzt falsch diagnostiziert und hat die Diagnose erst später von einem anderen Arzt erhalten. Hierbei liegt ein schwerwiegender Diagnosefehler/Befunderhebungsfehler vor.
  2. Postoperative Infektion: Nach einer Operation entsteht eine Infektion, die auf mangelnde Hygiene des behandelnden Arztes zurückzuführen ist. Dies ist ein Beispiel für einen Behandlungsfehler und führt zu einer möglichen Arzthaftung.
  3. Nicht aufgeklärte Risiken einer Operation: Vor einer schweren Operation wurden dem Patienten die möglichen Risiken und Folgen des Eingriffs nicht ausreichend erklärt. Hier liegt ein Aufklärungsfehler vor, der juristische Konsequenzen nach sich ziehen kann.

In allen diesen Fällen kann eine Klage gegen den Arzt in Betracht gezogen werden, um Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu erhalten. Wir bei Scharffetter & Blanke helfen Ihnen bei Fragen und beraten Sie gerne.

Rechtlicher Rahmen

In Deutschland besteht bei Behandlungsfehlern die Möglichkeit, den Arzt oder das Krankenhaus zu verklagen und Schadensersatz sowie Schmerzensgeld zu fordern. Die rechtliche Grundlage für die Haftung von Ärzten und Krankenhäusern liegt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 823, 839 und 630a ff. BGB.

Wenn Ärzte oder Krankenhäuser gegen ihre Sorgfaltspflichten in Form des Fachärztlichen Standards verstoßen, indem sie beispielsweise falsche Diagnosen stellen, fehlerhafte Behandlungen durchführen oder nicht angemessen aufklären, können Patienten ihre Rechtsansprüche geltend machen.

Beweislast und Verjährungsfristen

In einem Rechtsstreit trägt der Patient die Beweislast dafür, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser zu einem gesundheitlichen Schaden geführt hat. Daher empfehlen wir Patienten, im Vorfeld ärztliche Gutachten einzuholen und relevante Dokumente zu sammeln, um ihre Chancen auf ein erfolgreiches Verfahren zu verbessern. Diese Schritte erfolgen im Rahmen unserer medizinischen Sachverhaltsaufklärung.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld beträgt grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Frist erst zu laufen beginnt, sobald der Patient von dem Behandlungsfehler und den möglichen rechtlichen Ansprüchen erfährt. In manchen Fällen kann eine abweichende Verjährungsfrist gelten, weshalb eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend ist.

Prozess einer Klage gegen Ärzte

Der Prozess einer Klage gegen einen Arzt kann komplex sein, doch wir bei der Kanzlei Scharffetter & Blanke unterstützen Sie in jedem Schritt des Weges.:

  1. Erstberatung mit einem Rechtsanwalt: Bevor Sie den Arzt verklagen, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Erstberatung bei einem erfahrenen Rechtsanwalt wie uns zu suchen. In diesem kostenlosen Gespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen die Sachlage und erörtern Ihre Möglichkeiten und Erfolgsaussichten.
  2. Sicherung medizinischer Unterlagen: Nach der Erstberatung unterstützen wir Sie bei der Beschaffung aller wichtigen medizinischen Unterlagen wie z.B. die Patientenakte und die Dokumentation der medizinischen Behandlung.
  3. Prüfung der Behandlungsfehler: Anhand der gesicherten Unterlagen prüfen wir, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, der Schmerzensgeld oder Schadensersatz rechtfertigt.
  4. Gutachten: Je nach Fall kann es notwendig sein, ein medizinisches Gutachten einzuholen, um die Vorwürfe gegen den Arzt objektiv zu überprüfen. Wir wissen hier, welches Netzwerk an Sachverständigen besteht und wie wir für Sie ein oder mehrere kostenfreie Gutachten erhalten.
  5. Außergerichtliche Einigung: Bei gegebenen Erfolgsaussichten versuchen wir zunächst, eine außergerichtliche Einigung mit dem Arzt oder seinem Haftpflichtversicherer zu erzielen.
  6. Klageerhebung: Sollte keine Einigung erzielt werden, leiten wir den gerichtlichen Prozess ein und stellen für Sie die Klage gegen den Arzt beim zuständigen Gericht.

Sicherung medizinischer Unterlagen

Die Sicherung der medizinischen Unterlagen ist ein entscheidender Schritt, um Ansprüche gegen den Arzt zu begründen. Folgende Unterlagen sind hierbei von Bedeutung:

  • Patientenakte: Sie haben das Recht auf Einsicht in Ihre vollständige Patientenakte. Sie sollten darauf achten, dass die Patientenakte alle relevanten Informationen über die Behandlung enthält, einschließlich Befunde, Protokolle von Operationen und medizinischen Eingriffen, und eventuelle Schadensberechnungen. Verstirbt der Patient, fällt dieses Recht auf die Erben oder engsten Angehörigen über. Wir fordern die Patientenakte für Sie im Rahmen unserer Sachverhaltsaufklärung an.
  • Dokumentation der medizinischen Behandlung: Die Dokumentation der medizinischen Behandlung ist entscheidend, um festzustellen, ob ein Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler oder Organisationsverschulden vorliegt. Wir untersuchen, ob alle relevanten Informationen vorliegen, ob diese lückenlos dokumentiert sind und ob die dokumentierten Handlungen mit Ihrem Gedächtnisprotokoll übereinstimmen.

Die Sicherung und Prüfung dieser Unterlagen sowie die Einholung medizinischer Gutachten helfen uns, die Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche und eventuellen Klage gegen den Arzt abzuschätzen und die notwendigen Schritte einzuleiten, um Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen.

Erfolgsbilanz der Kanzlei

Wir haben über 30 Jahre Erfahrung bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldern. In unserer Kanzlei Scharffetter & Blanke sind wir stolz darauf, zahlreiche Erfolge im Medizinrecht verzeichnet zu haben. Unser Team hat Mandanten dabei unterstützt, Entschädigungen für grobe Behandlungsfehler zu erhalten, die zu gesundheitlichen Schäden geführt haben.

Unsere Mandanten schätzen die fachliche Kompetenz und den Einsatz, den wir in jedem einzelnen Fall an den Tag legen. Wir sind bestrebt, jedem Mandanten den bestmöglichen Service zu bieten und sicherzustellen, dass seine Rechte gewahrt werden. Hierzu wurden wir bereits mit über 200 Bewertungen ausgezeichnet.

Wir bieten Ihnen eine umfassende und kostenlose Erstberatung, um Ihre individuellen Anliegen zu besprechen und herauszufinden, wie wir Ihnen am besten weiterhelfen können. Unser Fokus liegt darauf, Ihre Fragen kompetent und verständlich zu beantworten, damit Sie gut informiert sind und wissen, welche Schritte als Nächstes unternommen werden sollten.

Wir legen großen Wert darauf, Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu verschaffen, um Ihnen Selbstsicherheit zu verleihen und das beste Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.

Wir von der Kanzlei Scharffetter & Blanke haben ein umfassendes Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen und verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit entsprechenden Fällen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und kontaktieren Sie uns noch heute, um das bestmögliche Ergebnis für Ihr Anliegen zu erarbeiten.

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter einem Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt von anerkannten medizinischen Standards abweicht und dadurch dem Patienten ein Schaden entsteht. Dies kann falsche Medikation, fehlerhafte Operationstechniken oder mangelhafte Nachsorge umfassen. Ein solcher Fehler muss nachweislich zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes geführt haben.

Wie lange habe ich Zeit, um eine Klage gegen einen Arzt zu erheben?

In Deutschland muss eine Klage wegen eines Behandlungsfehlers in der Regel innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers eingereicht werden. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden und bekannt wurde. Das Bekanntwerden für einen medizinischen Laien ist jedoch juristisch zu bewerten und nicht zwingend im Zeitpunkt der Behandlung selbst gegeben. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Welche Beweise benötige ich, um einen Arzt erfolgreich zu verklagen?

Wesentlich sind medizinische Unterlagen, die den Behandlungsverlauf dokumentieren, sowie Expertengutachten, die den Fehler bestätigen und einen direkten Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden herstellen. Zeugenaussagen von weiterbehandelnden Ärzten oder medizinischem Personal können ebenfalls unterstützend wirken. Wir fordern sämtliche Beweise eigenständig für Sie an im Rahmen unserer medizinischen Sachverhaltsaufklärung.

Was kann ich als Schadensersatz erwarten und welche Ansprüche habe ich?

Schadensersatz kann Kosten für zusätzliche medizinische Behandlungen, Einkommensverluste, Schmerzensgeld und ggf. Rehabilitationsmaßnahmen umfassen. Die Höhe des Schadensersatzes hängt vom Einzelfall ab und wird durch das Ausmaß des erlittenen Schadens und die langfristigen Folgen bestimmt.

Muss ich die Kosten für die Klage selbst tragen?

Oftmals werden die Kosten für die Klage durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt. Falls Sie keine Versicherung haben, müssen Sie die Kosten vorstrecken, können diese jedoch im Falle eines Erfolgs vom Gegner zurückfordern. Die Kanzlei kann eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten und der zu erwartenden Kosten bieten.

Was geschieht, wenn der Arzt Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist?

Die Mitgliedschaft des Arztes in einer Berufsgenossenschaft ändert nichts an Ihrem Recht, Schadensersatzansprüche zu stellen. Berufsgenossenschaften bieten oft zusätzlichen rechtlichen Schutz für ihre Mitglieder, was den Prozess herausfordernd gestalten kann, jedoch Ihre Ansprüche nicht mindert.

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Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Personenschäden

Unsere Auszeichnungen

"Herr RA Schneider hat uns im Medizinrecht vertreten. Wir haben ihn als engagierten, kompetenten und hartnäckigen Rechtsanwalt erlebt. Unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit hat vor Gericht zu einer Entscheidung zu unseren Gunsten geführt. Dafür ganz herzlichen Dank!"

Waltraud Lipke

Google Bewertung

"Ich wurde von Herrn Marco Schneider rechtlich vertreten und bin sehr dankbar für sein Engagement und seine gute Arbeit. Herr Schneider hat sich bei Sorgen und Nachfragen immer zeitnah gemeldet und sich Zeit genommen alles transparent zu erläutern und gemeinsam das beste Vorgehen zu besprechen. Ein sehr empathischer und kompetenter Anwalt, den ich gerne weiterempfehle!"

Waltraud Lipke

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"Die Anwaltskanzlei ist hervorragend und nur weiter zu empfehlen. Herzlich möchte ich mich bei Herr Schneider Medizinrecht bedanken für seine kompetente Beratung und Betreuung. Herr Schneider ist immer für mich da gewesen per Mail,telefonisch oder auch persönlich. Er nimmt sich die Zeit um alles verständlich zu erklären. Er ist sehr zielstrebig und arbeitet mit viel herzblut und lässt nichts unversucht. Was ich noch hervorheben möchte ist das hohe Maß an Empathie und Einfühlungsvermögen. Ich fühle mich bei Herr Schneider sehr gut aufgehoben verstanden und ernst genommen. Dankeschön auch an Frau Blanke für den Erstkontakt. Sehr freundlich und hilfsbereit."

Sandra Kojic

Google Bewertung

"Die Kanzlei unseres Vertrauens. Absoluter Top Service. Beratung, Aktion und Nachbereitung auf sehr hohem, kompetenten Niveau.
Schnelle Auskunft und direkter Kontakt zum Mandanten werden hier wirklich GROSS geschrieben. Klare Empfehlung. Macht genau SO weiter."

Steven Praschak

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"Ich kann die Kanzlei Scharffetter 100%ig weiterempfehlen. Ich hatte den Sachverhalt geschildert und alles andere wurde durch die Kanzlei abgewickelt. Für mich ohne viel Arbeit oder Ärger. Meine Schäden wurden stressfrei beglichen."

Tammo Weise

Google Bewertung

"Ich bin mit Frau Rechtsanwältin Chiappetta Recht zufrieden, eine sehr kompetente Anwältin - Angelegenheiten wurden zu meine Gunsten erledigt.

Frau Rechtsanwältin Chiappetta kann ich selbstverständlich wärmstens weiterempfehlen. "

J.K.

Bewertung über Anwalt.de

"Aus eigener Erfahrung kann ich die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen!!! Neben einem hohen Maß an Kompetenz, war ich insbesondere über das Engagement begeistert!"

Jan Sievers

Google Bewertung

"Ein wirklich prima Anwalt, der aus meiner Sicht eine uneingeschränkte Empfehlung wert ist und ein sehr guter rechtlicher und auch menschlicher Begleiter ist bei dem zähen rechtlichen Ringen mit den "Halbgöttern in Weiß", welche sich mitunter für unfehlbar und unantastbar halten.
Herr Schneider bietet diesen jedoch fachlich kompetent und im Sinne seiner Mandanten erfolgreich die Stirn!"

I.F.

Anwalt.de

"Ich bin mit meinem äußerst emotional anstrengenden Sachverhalt des Medizinrechts zu Rechtsanwalt Schneider vermittelt worden und habe mich sofort sehr gut aufgehoben gefühlt.
Mit Verständnis und einer grandiosen Weise mein Problem zu analysieren, wurden sofortige Schritte zur Problembewältigung meines Falles unternommen.
Wichtig zu erwähnen ist, dass Herr Schneider nicht ausschließlich unrealistische Hoffnungen zum Fall gemacht hat. Es wurde mir realistisch, aber optimistisch erklärt, welche Resultate erzielt werden können.
Nachdem ich mich mit der Herangehensweise des Rechtsanwalts einverstanden erklärt habe, wurden alle nötigen Schritte unternommen um ein optimales Resultat zu erzielen. Abschließend kann ich mit absoluter Begeisterung sagen, dass dieses langwierige Verfahren in kürzester Zeit zu meinen Gunsten ausgegangen ist.
Vielen Dank Herr Schneider!"

Dominik Zeh

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"Herr RA Schneider schaffte es, ein Angebot der Gegnerseite nahezu zu verdoppeln! Zwar ist der Erfolg nur ein minimaler Ausgleich für den entstandenen Schaden an meinem Knie - aber letztendlich ist es Herrn RA Schneider zu verdanken, dass ich einen angemessenen Schadensausgleich erhielt, der deutlich höher ist als einige vergleichbare andere Fälle, bei denen erheblich weniger durch andere Anwälte erzielt wurde. Insofern danke ich Herrn RA Schneider für seine ausgezeichnete Arbeit, seine hervorragende medizinische Argumentation und seiner Geduld in der Vorgehensweise! Herzlichen Danke auch an die Kanzlei, die mir in Vorgesprächen nichts sagte, was im Nachhinein nicht auch eingehalten wurde! Sollte es - was ich nicht hoffe - wieder eine Situation geben, bei der ich im Medizinrecht anwaltliche Hilfe suche, werde ich gerne auf Herrn RA Schneider und die Kanzlei zurückgreifen, bzw. diese auch gerne anderen Betroffenen weiterempfehle! Freundliche Grüße, A. Heid"

Andreas Heid

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