Anwalt für Verkehrsunfall in München – Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen

Wir vertreten Unfallopfer in München und bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche nach Verkehrsunfällen. Als Kanzlei mit Fachanwältin für Verkehrsrecht kennen wir die Taktiken der Versicherungen – und wie man sich erfolgreich dagegen wehrt.

✓ Fachanwältin für Verkehrsrecht

✓ Mehr als 30 Jahre Erfahrung bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld

✓ Bundesweite Vertretung, auch per Videokonferenz

Anwalt für Verkehrsunfall München: Warum anwaltliche Vertretung entscheidet

Als Anwalt für Verkehrsunfall in München vertreten wir Geschädigte, die nach einem Unfall mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder der eigenen Versicherung in Konflikt geraten. Hatten Sie einen Unfall in München oder im Großraum München und wissen nicht, welche Ansprüche Ihnen zustehen? Oder hat die Versicherung Ihre Forderungen bereits abgelehnt oder deutlich gekürzt?

Genau in diesen Situationen ist rechtliche Unterstützung entscheidend. Versicherungen haben eigene Schadenregulierer und Juristen, deren Ziel es ist, Auszahlungen so gering wie möglich zu halten. Wer ohne anwaltliche Hilfe verhandelt, riskiert, auf erheblichen Schadensersatzpositionen sitzen zu bleiben – von Nutzungsausfall über Schmerzensgeld bis hin zu dauerhaften Rentenansprüchen bei schweren Verletzungen.

Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und – wenn nötig – auch vor dem Landgericht München I oder dem Amtsgericht München durch. Dabei kennen wir die typischen Argumente der Versicherungen und begegnen ihnen mit fundierten rechtlichen Gegenargumenten.

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Ansprechpartner

Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt                                      Medizinrecht                             Arzthaftungsrecht                                            Personenschäden

Unsere Leistungen im Raum München nach Verkehrsunfall

  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Haftpflichtversicherungen
  • Schmerzensgeld nach Personenschäden
  • Nutzungsausfall und Mietwagenkosten
  • Reparaturkosten und Totalschadensregulierung
  • Wertminderung am Fahrzeug
  • Heilbehandlungskosten und Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfall und deliktsrechtliche Geldrente bei dauerhaften Verletzungen (Erwerbsschaden/Mehrbedarf)
  • Regulierung über Rechtsschutzversicherungen
  • Vertretung bei Unfällen mit Personenschaden (auch schwere Verletzungen, Todesfall)
  • Prüfung von Mithaftungsquoten und Abwehr unberechtigter Forderungen

Was wir für Sie tun: Leistungen im Detail

Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen

Nach einem Verkehrsunfall in München haben Geschädigte nach §§ 7, 17 StVG in Verbindung mit § 115 VVG einen direkten Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das umfasst sämtliche materiellen Schäden – Reparatur, Mietwagen, Verdienstausfall – sowie das Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB für körperliche und seelische Beeinträchtigungen.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von Art und Schwere der Verletzung, der Behandlungsdauer und möglichen Dauerfolgen ab. Wir prüfen anhand vergleichbarer Urteile, welcher Betrag in Ihrem Fall realistisch und durchsetzbar ist, und fordern diesen konsequent ein. Hierbei helfen uns mehr als drei Jahrzehnte an Erfahrung bei der Regulierung von Personenschäden.

Umgang mit Mithaftungsquoten und Kürzungen

Eine häufige Praxis der Versicherungen ist die Kürzung mit dem Verweis auf eine angebliche Mitschuld des Geschädigten. Auch technische Argumente zum Fahrzeugschaden werden gerne genutzt, um Totalschadensberechnungen zugunsten der Versicherung zu drehen. Wir prüfen, ob die von der Versicherung angesetzte Haftungsquote gerechtfertigt ist, und widersprechen bei unbegründeten Kürzungen mit Nachdruck.

Dabei ziehen wir bei Bedarf technische Sachverständige hinzu, die den Unfallhergang und die Fahrzeugschäden unabhängig beurteilen. So schaffen wir eine solide Grundlage für außergerichtliche Verhandlungen oder – wenn nötig – für das Klageverfahren.

Vertretung bei schweren Personenschäden

Bei Unfällen mit schweren oder dauerhaften Verletzungen – Schädel-Hirn-Traumata, Wirbelsäulenverletzungen, Amputationen – geht es um erheblich höhere Beträge und komplexere Ansprüche. Neben dem einmaligen Schmerzensgeld kommen Ansprüche auf laufende Geldrenten für Erwerbsschaden und Mehrbedarf (§§ 842, 843 BGB) sowie der Ersatz des Haushaltsführungsschadens in Betracht. In besonders schweren Fällen kann Schmerzensgeld ausnahmsweise auch in Rentenform zugesprochen werden.

Wir koordinieren die notwendigen medizinischen Gutachten und arbeiten mit unserem Netzwerk aus Sachverständigen zusammen, um den Umfang der Schäden vollständig zu erfassen und rechtlich wasserdicht geltend zu machen. Gerade bei dauerhaften Folgeschäden ist es wichtig, keine Ansprüche vorschnell durch einen Vergleich abzugelten.

Unser Vorgehen in München in drei Schritten

Erstgespräch und Fallaufnahme
Im kostenfreien Erstgespräch nehmen wir Ihren Unfallhergang auf, prüfen vorliegende Unterlagen – Polizeiprotokoll, ärztliche Atteste, Versicherungskorrespondenz – und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihren Ansprüchen und den realistischen Erfolgsaussichten.
Forderungsschreiben und Verhandlung
Wir setzen Ihre Ansprüche schriftlich gegenüber der Versicherung durch. Dabei formulieren wir das Forderungsschreiben präzise und lückenlos, um Kürzungsargumenten von vornherein den Boden zu entziehen. In den meisten Fällen lässt sich eine außergerichtliche Einigung erzielen.
Klage vor Gericht, falls nötig
Wenn die Versicherung berechtigte Ansprüche ungerechtfertigt ablehnt oder kürzt, klagen wir vor dem zuständigen Gericht – in München je nach Streitwert vor dem Amtsgericht München oder dem Landgericht München I.

"Herr RA Schneider hat uns im Medizinrecht vertreten. Wir haben ihn als engagierten, kompetenten und hartnäckigen Rechtsanwalt erlebt. Unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit hat vor Gericht zu einer Entscheidung zu unseren Gunsten geführt. Dafür ganz herzlichen Dank!"

Waltraud Lipke

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"Ich wurde von Herrn Marco Schneider rechtlich vertreten und bin sehr dankbar für sein Engagement und seine gute Arbeit. Herr Schneider hat sich bei Sorgen und Nachfragen immer zeitnah gemeldet und sich Zeit genommen alles transparent zu erläutern und gemeinsam das beste Vorgehen zu besprechen. Ein sehr empathischer und kompetenter Anwalt, den ich gerne weiterempfehle!"

Waltraud Lipke

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"Die Anwaltskanzlei ist hervorragend und nur weiter zu empfehlen. Herzlich möchte ich mich bei Herr Schneider Medizinrecht bedanken für seine kompetente Beratung und Betreuung. Herr Schneider ist immer für mich da gewesen per Mail,telefonisch oder auch persönlich. Er nimmt sich die Zeit um alles verständlich zu erklären. Er ist sehr zielstrebig und arbeitet mit viel herzblut und lässt nichts unversucht. Was ich noch hervorheben möchte ist das hohe Maß an Empathie und Einfühlungsvermögen. Ich fühle mich bei Herr Schneider sehr gut aufgehoben verstanden und ernst genommen. Dankeschön auch an Frau Blanke für den Erstkontakt. Sehr freundlich und hilfsbereit."

Sandra Kojic

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"Die Kanzlei unseres Vertrauens. Absoluter Top Service. Beratung, Aktion und Nachbereitung auf sehr hohem, kompetenten Niveau.
Schnelle Auskunft und direkter Kontakt zum Mandanten werden hier wirklich GROSS geschrieben. Klare Empfehlung. Macht genau SO weiter."

Steven Praschak

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"Ich kann die Kanzlei Scharffetter 100%ig weiterempfehlen. Ich hatte den Sachverhalt geschildert und alles andere wurde durch die Kanzlei abgewickelt. Für mich ohne viel Arbeit oder Ärger. Meine Schäden wurden stressfrei beglichen."

Tammo Weise

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"Ich bin mit Frau Rechtsanwältin Chiappetta Recht zufrieden, eine sehr kompetente Anwältin - Angelegenheiten wurden zu meine Gunsten erledigt.

Frau Rechtsanwältin Chiappetta kann ich selbstverständlich wärmstens weiterempfehlen. "

J.K.

Bewertung über Anwalt.de

"Aus eigener Erfahrung kann ich die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen!!! Neben einem hohen Maß an Kompetenz, war ich insbesondere über das Engagement begeistert!"

Jan Sievers

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"Ein wirklich prima Anwalt, der aus meiner Sicht eine uneingeschränkte Empfehlung wert ist und ein sehr guter rechtlicher und auch menschlicher Begleiter ist bei dem zähen rechtlichen Ringen mit den "Halbgöttern in Weiß", welche sich mitunter für unfehlbar und unantastbar halten.
Herr Schneider bietet diesen jedoch fachlich kompetent und im Sinne seiner Mandanten erfolgreich die Stirn!"

I.F.

Anwalt.de

"Ich bin mit meinem äußerst emotional anstrengenden Sachverhalt des Medizinrechts zu Rechtsanwalt Schneider vermittelt worden und habe mich sofort sehr gut aufgehoben gefühlt.
Mit Verständnis und einer grandiosen Weise mein Problem zu analysieren, wurden sofortige Schritte zur Problembewältigung meines Falles unternommen.
Wichtig zu erwähnen ist, dass Herr Schneider nicht ausschließlich unrealistische Hoffnungen zum Fall gemacht hat. Es wurde mir realistisch, aber optimistisch erklärt, welche Resultate erzielt werden können.
Nachdem ich mich mit der Herangehensweise des Rechtsanwalts einverstanden erklärt habe, wurden alle nötigen Schritte unternommen um ein optimales Resultat zu erzielen. Abschließend kann ich mit absoluter Begeisterung sagen, dass dieses langwierige Verfahren in kürzester Zeit zu meinen Gunsten ausgegangen ist.
Vielen Dank Herr Schneider!"

Dominik Zeh

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"Herr RA Schneider schaffte es, ein Angebot der Gegnerseite nahezu zu verdoppeln! Zwar ist der Erfolg nur ein minimaler Ausgleich für den entstandenen Schaden an meinem Knie - aber letztendlich ist es Herrn RA Schneider zu verdanken, dass ich einen angemessenen Schadensausgleich erhielt, der deutlich höher ist als einige vergleichbare andere Fälle, bei denen erheblich weniger durch andere Anwälte erzielt wurde. Insofern danke ich Herrn RA Schneider für seine ausgezeichnete Arbeit, seine hervorragende medizinische Argumentation und seiner Geduld in der Vorgehensweise! Herzlichen Danke auch an die Kanzlei, die mir in Vorgesprächen nichts sagte, was im Nachhinein nicht auch eingehalten wurde! Sollte es - was ich nicht hoffe - wieder eine Situation geben, bei der ich im Medizinrecht anwaltliche Hilfe suche, werde ich gerne auf Herrn RA Schneider und die Kanzlei zurückgreifen, bzw. diese auch gerne anderen Betroffenen weiterempfehle! Freundliche Grüße, A. Heid"

Andreas Heid

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Unsere Kanzlei für Verkehrsunfall im Raum München

Wir vertreten Unfallopfer aus München, dem Münchner Umland und bundesweit. Auch wenn unsere Kanzlei ihren Standort in Hildesheim hat, betreuen wir Mandanten aus München schon seit Jahren – vollständig digital, per Videokonferenz und Telefon, ohne dass Sie für ein Erstgespräch oder die Bearbeitung Ihres Falls persönlich erscheinen müssen.

Verfahren vor dem Landgericht München I – zuständig für Verkehrsunfallklagen ab einem Streitwert von über 10.000 Euro (§ 23 Nr. 1 GVG in der seit dem 01.01.2026 geltenden Fassung) – führen wir durch zugelassene Korrespondenzanwälte am Ort. Das Amtsgericht München ist für Ansprüche bis 10.000 Euro zuständig. Wir kennen die Abläufe in München und stimmen unsere Strategie entsprechend ab.

Bei Personenschäden – insbesondere bei dauerhaften Verletzungen oder Todesfällen – arbeiten wir mit medizinischen Sachverständigen zusammen, die unabhängig und bundesweit tätig sind. So können wir auch komplexe Fälle aus München vollständig betreuen, ohne dass die räumliche Entfernung die Qualität Ihrer Vertretung beeinträchtigt.

Unsere Kanzlei ist seit 1991 tätig und hat in den vergangenen drei Jahrzehnten zahlreiche Verfahren bei Landgerichten und Oberlandesgerichten bundesweit geführt. Die Fachanwältin für Verkehrsrecht in unserem Team bringt die rechtliche Tiefe mit, die bei Verkehrsunfällen mit ernsthaften Schäden erforderlich ist.

Für Mandanten sind wir immer erreichbar: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag bis 17:00 Uhr – und in dringenden Fällen auch darüber hinaus.

Unsere Fälle aus dem Medizinrecht

Entdecken Sie weitere Fallbeispiele, sowie News und Urteile aus unserer täglichen Arbeit.

Warum lokale Erfahrung bei Verkehrsunfällen zählt

Wer nach einem Verkehrsunfall in München anwaltliche Hilfe sucht, braucht jemanden, der die rechtlichen Besonderheiten kennt – aber auch weiß, wie Versicherungen in der Praxis vorgehen. Wir vertreten Unfallopfer als Anwalt für Verkehrsrecht bundesweit und kennen die gängigen Regulierungsstrategien der großen deutschen Haftpflichtversicherer.

Das ist kein Zufall: Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung bei der Schadensregulierung und einem breiten Netzwerk aus Gutachtern, Sachverständigen und Korrespondenzanwälten können wir auch für Unfallopfer aus dem Raum München eine vollständige und konsequente Vertretung anbieten – von der ersten Bestandsaufnahme bis zum rechtskräftigen Urteil oder Vergleich.

Zusätzlich prüfen wir immer, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten der anwaltlichen Vertretung übernimmt. Das reduziert Ihr finanzielles Risiko erheblich.

Medizinrecht in Frankfurt

Frankfurt am Main, als internationale Finanzmetropole und wichtigstes Wirtschaftszentrum Deutschlands, verfügt über eine hochentwickelte medizinische Infrastruktur. In diesem anspruchsvollen Umfeld setzt unsere Kanzlei Scharffetter & Blanke ihre rechtliche Expertise optimal ein.

Medizinische Versorgung auf höchstem Niveau

Das Universitätsklinikum Frankfurt steht im Zentrum der medizinischen Versorgung der Region. Mit über 1.500 Betten und als Teil der Goethe-Universität bietet es Spitzenmedizin in nahezu allen Fachgebieten. Diese hochkomplexe medizinische Umgebung erfordert eine ebenso qualifizierte rechtliche Betreuung.

Kompetente Vertretung vor dem Landgericht

Am Landgericht Frankfurt werden Arzthaftungsfälle von einer spezialisierten Kammer bearbeitet. Wir kennen die Besonderheiten dieser Kammer und vertreten Ihre Interessen dort mit Nachdruck.

Schlichtungsverfahren der Ärztekammer

Die Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der Landesärztekammer Hessen spielt eine wichtige Rolle bei der außergerichtlichen Streitbeilegung. Wir begleiten Sie kompetent durch diese Verfahren.

Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst

In enger Kooperation mit dem Medizinischen Dienst Hessen arbeiten wir an der Erstellung unabhängiger Sachverständigengutachten. Diese sind oft entscheidend für den Erfolg Ihres Falls.

Besonderheiten des Gesundheitssystems in Frankfurt

Als internationale Metropole verfügt Frankfurt über ein dichtes Netz hochspezialisierter Kliniken und Praxen. Wir kennen die lokalen Strukturen und Besonderheiten. Von der Beratung bis zur Prozessführung stehen wir Ihnen mit unserem Wissen zur Seite.

Häufige Fragen – Anwalt Verkehrsunfall München

Was kann ich nach einem Verkehrsunfall in München fordern?

Als Geschädigter haben Sie nach §§ 7, 17 StVG i.V.m. § 115 VVG in der Regel Anspruch auf Ersatz aller unfallbedingten Schäden: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Wertminderung, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB. Bei dauerhaften Verletzungen kommen Rentenansprüche hinzu.

Muss ich persönlich in der Kanzlei erscheinen?

Nein. Wir beraten und vertreten Mandanten aus München vollständig per Telefon und Videokonferenz. Alle Unterlagen können digital übermittelt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Was kostet ein Anwalt für Verkehrsunfall in München?

Die anwaltlichen Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemessen sich am Streitwert des Falls. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten. Wir prüfen das in unserem Erstgespräch für Sie. Eine Honorarvereinbarung ist in geeigneten Fällen möglich.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Es gibt jedoch Ausnahmen und Höchstfristen, etwa bei zunächst unbekannten Spätfolgen. Wir empfehlen, sich so früh wie möglich beraten zu lassen.

Was, wenn die Versicherung meinen Anspruch ablehnt oder kürzt?

Das ist häufig. Versicherungen lehnen Ansprüche ab oder kürzen sie mit Standardargumenten. Wir prüfen die Begründung, widersprechen bei Bedarf und leiten – wenn nötig – ein Klageverfahren vor dem zuständigen Gericht in München ein.

Was ist Schmerzensgeld und wie wird es berechnet?

Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB ist ein Ausgleich für körperliche und seelische Beeinträchtigungen durch den Unfall. Die Höhe orientiert sich an Vergleichsurteilen zu ähnlichen Verletzungen, an der Behandlungsdauer, dem Leidensdruck und etwaigen Dauerfolgen. Es gibt keinen festen Betrag – die Bandbreite ist groß, weshalb eine rechtliche Prüfung entscheidend ist.

Was gilt bei einem Unfall mit Fahrerflucht in München?

Bleibt der Unfallverursacher unbekannt, kommen Entschädigungsleistungen der Entschädigungsstelle nach § 12 PflVG in Betracht — in der Praxis ist das die Verkehrsopferhilfe e.V. Die Leistungsvoraussetzungen und -beschränkungen sind gesetzlich geregelt. Insbesondere sind Sachschäden nur eingeschränkt ersatzfähig. Wir klären mit Ihnen, welche Positionen in Ihrem Fall geltend gemacht werden können und wie das Verfahren abläuft.

Kann ich auch bei Teilschuld Ansprüche geltend machen?

Ja. Liegt eine geteilte Haftung vor, werden Ansprüche anteilig gekürzt. Wir prüfen jedoch, ob die von der Versicherung angesetzte Haftungsquote gerechtfertigt ist, und widersprechen bei ungerechtfertigten Kürzungen.

Wie lange dauert eine Unfallregulierung in München?

Das hängt von der Komplexität des Falls ab. Einfache Sachschadenfälle können innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden. Bei Personenschäden, strittigen Haftungsfragen oder Klageverfahren vor dem Landgericht München I kann es mehrere Monate dauern. Wir halten Sie jederzeit auf dem Laufenden.

Was tun direkt nach einem Verkehrsunfall?

Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie bei Verletzten den Notruf und dokumentieren Sie den Unfallort mit Fotos. Tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus und informieren Sie Ihre eigene Versicherung. Machen Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung keine inhaltlichen Aussagen, bevor Sie anwaltlich beraten wurden.

Höchste Spezialisierung im Arzthaftungsrecht

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Häufig gestellte Fragen zum Arzthaftungsrecht in Frankfurt

Wie erkenne ich einen Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn die medizinische Behandlung nicht dem anerkannten Standard entspricht. Typische Anzeichen sind unerwartete Komplikationen oder wenn andere Ärzte die Behandlung kritisch bewerten.

Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir besprechen die Kostenfrage transparent im Erstgespräch. In geeigneten Fällen bieten wir auch Erfolgshonorare an, womit für Sie kein Kostenrisiko besteht und Sie uns in jeder wirtschaftlichen Situation beauftragen können.

Wie lange dauert ein Arzthaftungsverfahren?

Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Monate erreicht werden. Gerichtliche Verfahren dauern meist länger.

Brauche ich alle Behandlungsunterlagen?

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser können wir Ihren Fall prüfen. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung fehlender Dokumente.

Was kann ich als Schadensersatz verlangen?

Neben Schmerzensgeld können Sie materielle Schäden wie Verdienstausfall und Behandlungskosten geltend machen.

Gibt es Fristen zu beachten?

Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens.

Wie erfolgversprechend ist meine Klage?

Die Erfolgsaussichten hängen von der Art des Fehlers und der Beweislage ab. Wir prüfen dies sorgfältig und beraten Sie realistisch.

Muss ich vor Gericht aussagen?

In einem Gerichtsverfahren ist Ihre persönliche Aussage oft wichtig. Wir bereiten Sie gut darauf vor.

Wie lange muss ich auf eine Entschädigung warten?

Bei einer außergerichtlichen Einigung geht es schneller als bei einem Gerichtsverfahren. Wir setzen uns für eine zügige Abwicklung ein.

Was passiert nach dem Erstgespräch?

Nach der ersten Einschätzung entwickeln wir eine Strategie und fordern mit Ihrer Zustimmung die notwendigen Unterlagen an.