Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen
Nach einem Verkehrsunfall in München haben Geschädigte nach §§ 7, 17 StVG in Verbindung mit § 115 VVG einen direkten Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das umfasst sämtliche materiellen Schäden – Reparatur, Mietwagen, Verdienstausfall – sowie das Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB für körperliche und seelische Beeinträchtigungen.
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von Art und Schwere der Verletzung, der Behandlungsdauer und möglichen Dauerfolgen ab. Wir prüfen anhand vergleichbarer Urteile, welcher Betrag in Ihrem Fall realistisch und durchsetzbar ist, und fordern diesen konsequent ein. Hierbei helfen uns mehr als drei Jahrzehnte an Erfahrung bei der Regulierung von Personenschäden.
Umgang mit Mithaftungsquoten und Kürzungen
Eine häufige Praxis der Versicherungen ist die Kürzung mit dem Verweis auf eine angebliche Mitschuld des Geschädigten. Auch technische Argumente zum Fahrzeugschaden werden gerne genutzt, um Totalschadensberechnungen zugunsten der Versicherung zu drehen. Wir prüfen, ob die von der Versicherung angesetzte Haftungsquote gerechtfertigt ist, und widersprechen bei unbegründeten Kürzungen mit Nachdruck.
Dabei ziehen wir bei Bedarf technische Sachverständige hinzu, die den Unfallhergang und die Fahrzeugschäden unabhängig beurteilen. So schaffen wir eine solide Grundlage für außergerichtliche Verhandlungen oder – wenn nötig – für das Klageverfahren.
Vertretung bei schweren Personenschäden
Bei Unfällen mit schweren oder dauerhaften Verletzungen – Schädel-Hirn-Traumata, Wirbelsäulenverletzungen, Amputationen – geht es um erheblich höhere Beträge und komplexere Ansprüche. Neben dem einmaligen Schmerzensgeld kommen Ansprüche auf laufende Geldrenten für Erwerbsschaden und Mehrbedarf (§§ 842, 843 BGB) sowie der Ersatz des Haushaltsführungsschadens in Betracht. In besonders schweren Fällen kann Schmerzensgeld ausnahmsweise auch in Rentenform zugesprochen werden.
Wir koordinieren die notwendigen medizinischen Gutachten und arbeiten mit unserem Netzwerk aus Sachverständigen zusammen, um den Umfang der Schäden vollständig zu erfassen und rechtlich wasserdicht geltend zu machen. Gerade bei dauerhaften Folgeschäden ist es wichtig, keine Ansprüche vorschnell durch einen Vergleich abzugelten.
Wir vertreten Unfallopfer aus München, dem Münchner Umland und bundesweit. Auch wenn unsere Kanzlei ihren Standort in Hildesheim hat, betreuen wir Mandanten aus München schon seit Jahren – vollständig digital, per Videokonferenz und Telefon, ohne dass Sie für ein Erstgespräch oder die Bearbeitung Ihres Falls persönlich erscheinen müssen.
Verfahren vor dem Landgericht München I – zuständig für Verkehrsunfallklagen ab einem Streitwert von über 10.000 Euro (§ 23 Nr. 1 GVG in der seit dem 01.01.2026 geltenden Fassung) – führen wir durch zugelassene Korrespondenzanwälte am Ort. Das Amtsgericht München ist für Ansprüche bis 10.000 Euro zuständig. Wir kennen die Abläufe in München und stimmen unsere Strategie entsprechend ab.
Bei Personenschäden – insbesondere bei dauerhaften Verletzungen oder Todesfällen – arbeiten wir mit medizinischen Sachverständigen zusammen, die unabhängig und bundesweit tätig sind. So können wir auch komplexe Fälle aus München vollständig betreuen, ohne dass die räumliche Entfernung die Qualität Ihrer Vertretung beeinträchtigt.
Unsere Kanzlei ist seit 1991 tätig und hat in den vergangenen drei Jahrzehnten zahlreiche Verfahren bei Landgerichten und Oberlandesgerichten bundesweit geführt. Die Fachanwältin für Verkehrsrecht in unserem Team bringt die rechtliche Tiefe mit, die bei Verkehrsunfällen mit ernsthaften Schäden erforderlich ist.
Für Mandanten sind wir immer erreichbar: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag bis 17:00 Uhr – und in dringenden Fällen auch darüber hinaus.
Wer nach einem Verkehrsunfall in München anwaltliche Hilfe sucht, braucht jemanden, der die rechtlichen Besonderheiten kennt – aber auch weiß, wie Versicherungen in der Praxis vorgehen. Wir vertreten Unfallopfer als Anwalt für Verkehrsrecht bundesweit und kennen die gängigen Regulierungsstrategien der großen deutschen Haftpflichtversicherer.
Das ist kein Zufall: Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung bei der Schadensregulierung und einem breiten Netzwerk aus Gutachtern, Sachverständigen und Korrespondenzanwälten können wir auch für Unfallopfer aus dem Raum München eine vollständige und konsequente Vertretung anbieten – von der ersten Bestandsaufnahme bis zum rechtskräftigen Urteil oder Vergleich.
Zusätzlich prüfen wir immer, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten der anwaltlichen Vertretung übernimmt. Das reduziert Ihr finanzielles Risiko erheblich.
Frankfurt am Main, als internationale Finanzmetropole und wichtigstes Wirtschaftszentrum Deutschlands, verfügt über eine hochentwickelte medizinische Infrastruktur. In diesem anspruchsvollen Umfeld setzt unsere Kanzlei Scharffetter & Blanke ihre rechtliche Expertise optimal ein.
Medizinische Versorgung auf höchstem Niveau
Das Universitätsklinikum Frankfurt steht im Zentrum der medizinischen Versorgung der Region. Mit über 1.500 Betten und als Teil der Goethe-Universität bietet es Spitzenmedizin in nahezu allen Fachgebieten. Diese hochkomplexe medizinische Umgebung erfordert eine ebenso qualifizierte rechtliche Betreuung.
Kompetente Vertretung vor dem Landgericht
Am Landgericht Frankfurt werden Arzthaftungsfälle von einer spezialisierten Kammer bearbeitet. Wir kennen die Besonderheiten dieser Kammer und vertreten Ihre Interessen dort mit Nachdruck.
Schlichtungsverfahren der Ärztekammer
Die Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der Landesärztekammer Hessen spielt eine wichtige Rolle bei der außergerichtlichen Streitbeilegung. Wir begleiten Sie kompetent durch diese Verfahren.
Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst
In enger Kooperation mit dem Medizinischen Dienst Hessen arbeiten wir an der Erstellung unabhängiger Sachverständigengutachten. Diese sind oft entscheidend für den Erfolg Ihres Falls.
Besonderheiten des Gesundheitssystems in Frankfurt
Als internationale Metropole verfügt Frankfurt über ein dichtes Netz hochspezialisierter Kliniken und Praxen. Wir kennen die lokalen Strukturen und Besonderheiten. Von der Beratung bis zur Prozessführung stehen wir Ihnen mit unserem Wissen zur Seite.
Als Geschädigter haben Sie nach §§ 7, 17 StVG i.V.m. § 115 VVG in der Regel Anspruch auf Ersatz aller unfallbedingten Schäden: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Wertminderung, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB. Bei dauerhaften Verletzungen kommen Rentenansprüche hinzu.
Nein. Wir beraten und vertreten Mandanten aus München vollständig per Telefon und Videokonferenz. Alle Unterlagen können digital übermittelt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Die anwaltlichen Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemessen sich am Streitwert des Falls. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten. Wir prüfen das in unserem Erstgespräch für Sie. Eine Honorarvereinbarung ist in geeigneten Fällen möglich.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Es gibt jedoch Ausnahmen und Höchstfristen, etwa bei zunächst unbekannten Spätfolgen. Wir empfehlen, sich so früh wie möglich beraten zu lassen.
Das ist häufig. Versicherungen lehnen Ansprüche ab oder kürzen sie mit Standardargumenten. Wir prüfen die Begründung, widersprechen bei Bedarf und leiten – wenn nötig – ein Klageverfahren vor dem zuständigen Gericht in München ein.
Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB ist ein Ausgleich für körperliche und seelische Beeinträchtigungen durch den Unfall. Die Höhe orientiert sich an Vergleichsurteilen zu ähnlichen Verletzungen, an der Behandlungsdauer, dem Leidensdruck und etwaigen Dauerfolgen. Es gibt keinen festen Betrag – die Bandbreite ist groß, weshalb eine rechtliche Prüfung entscheidend ist.
Bleibt der Unfallverursacher unbekannt, kommen Entschädigungsleistungen der Entschädigungsstelle nach § 12 PflVG in Betracht — in der Praxis ist das die Verkehrsopferhilfe e.V. Die Leistungsvoraussetzungen und -beschränkungen sind gesetzlich geregelt. Insbesondere sind Sachschäden nur eingeschränkt ersatzfähig. Wir klären mit Ihnen, welche Positionen in Ihrem Fall geltend gemacht werden können und wie das Verfahren abläuft.
Ja. Liegt eine geteilte Haftung vor, werden Ansprüche anteilig gekürzt. Wir prüfen jedoch, ob die von der Versicherung angesetzte Haftungsquote gerechtfertigt ist, und widersprechen bei ungerechtfertigten Kürzungen.
Das hängt von der Komplexität des Falls ab. Einfache Sachschadenfälle können innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden. Bei Personenschäden, strittigen Haftungsfragen oder Klageverfahren vor dem Landgericht München I kann es mehrere Monate dauern. Wir halten Sie jederzeit auf dem Laufenden.
Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie bei Verletzten den Notruf und dokumentieren Sie den Unfallort mit Fotos. Tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus und informieren Sie Ihre eigene Versicherung. Machen Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung keine inhaltlichen Aussagen, bevor Sie anwaltlich beraten wurden.

Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn die medizinische Behandlung nicht dem anerkannten Standard entspricht. Typische Anzeichen sind unerwartete Komplikationen oder wenn andere Ärzte die Behandlung kritisch bewerten.
Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir besprechen die Kostenfrage transparent im Erstgespräch. In geeigneten Fällen bieten wir auch Erfolgshonorare an, womit für Sie kein Kostenrisiko besteht und Sie uns in jeder wirtschaftlichen Situation beauftragen können.
Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Monate erreicht werden. Gerichtliche Verfahren dauern meist länger.
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser können wir Ihren Fall prüfen. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung fehlender Dokumente.
Neben Schmerzensgeld können Sie materielle Schäden wie Verdienstausfall und Behandlungskosten geltend machen.
Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens.
Die Erfolgsaussichten hängen von der Art des Fehlers und der Beweislage ab. Wir prüfen dies sorgfältig und beraten Sie realistisch.
In einem Gerichtsverfahren ist Ihre persönliche Aussage oft wichtig. Wir bereiten Sie gut darauf vor.
Bei einer außergerichtlichen Einigung geht es schneller als bei einem Gerichtsverfahren. Wir setzen uns für eine zügige Abwicklung ein.
Nach der ersten Einschätzung entwickeln wir eine Strategie und fordern mit Ihrer Zustimmung die notwendigen Unterlagen an.