Beratung zur einvernehmlichen Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass beide Ehepartner sich über die wesentlichen Folgen der Scheidung einig sind. Wir beraten Sie umfassend über die rechtlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen. Dabei prüfen wir, ob in Ihrem Fall eine einvernehmliche Scheidung möglich ist und welche Schritte dafür notwendig sind. Unser Ziel ist es, Ihnen den Weg zu einer fairen und kostengünstigen Scheidung zu ebnen. Wir erklären Ihnen das Verfahren verständlich und begleiten Sie durch alle rechtlichen Schritte.
Erstellung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt alle wichtigen Aspekte Ihrer Trennung bereits im Vorfeld. Wir erstellen für Sie eine rechtssichere Vereinbarung, die Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Vermögensaufteilung umfasst. Beachten Sie: Bestimmte Inhalte wie der Versorgungsausgleich, der Zugewinnausgleich oder nachehelicher Unterhalt müssen – sofern nicht gerichtlich protokolliert – notariell beurkundet werden, um rechtliche Wirkung zu entfalten. Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung und verhindert spätere Streitigkeiten. Unsere Erfahrung zeigt, dass gut durchdachte Scheidungsfolgenvereinbarungen beiden Partnern Sicherheit geben und das Scheidungsverfahren erheblich vereinfachen. Wir achten dabei darauf, dass die Vereinbarung fair und ausgewogen ist.
Unterhalt und Versorgungsausgleich
Die Regelung von Unterhalt und Versorgungsausgleich ist oft einer der komplexesten Aspekte einer Scheidung. Wir berechnen für Sie die Unterhaltshöhe und prüfen alle Ansprüche genau. Beim Versorgungsausgleich sorgen wir für eine faire Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Unsere Erfahrung im Familienrecht ermöglicht es uns, auch bei komplexen Einkommensverhältnissen oder Selbstständigkeit eine angemessene Lösung zu finden. Wir erklären Ihnen alle Berechnungen verständlich und transparent.
Regelung des Sorge- und Umgangsrechts
Das Wohl der Kinder steht bei jeder Scheidung an erster Stelle. Wir helfen Ihnen dabei, eine einvernehmliche Regelung für das Sorge- und Umgangsrecht zu finden, die dem Kindeswohl entspricht. Dabei berücksichtigen wir die individuellen Bedürfnisse Ihrer Familie und die praktischen Gegebenheiten. Unser Ziel ist es, eine Lösung zu entwickeln, die für alle Beteiligten tragbar ist und den Kindern Stabilität bietet. Wir unterstützen Sie dabei, auch schwierige Gespräche konstruktiv zu führen.
Vermögensaufteilung bei Scheidung
Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens erfordert eine genaue rechtliche Prüfung. Wir analysieren Ihre Vermögensverhältnisse und entwickeln eine faire Aufteilungsstrategie. Dabei berücksichtigen wir sowohl gesetzliche Vorgaben als auch individuelle Vereinbarungen wie Eheverträge. Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung, insbesondere zum Zugewinnausgleich, müssen – sofern sie nicht im Scheidungsverfahren gerichtlich protokolliert werden – notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Besonders bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder komplexen Vermögensstrukturen ist unsere Erfahrung von großem Vorteil. Wir sorgen dafür, dass die Vermögensaufteilung rechtssicher und für beide Partner fair erfolgt.
Mediation bei Meinungsverschiedenheiten
Auch bei grundsätzlicher Einigkeit können in Detailfragen Meinungsverschiedenheiten auftreten. Als erfahrene Mediatoren helfen wir Ihnen dabei, Konflikte konstruktiv zu lösen. Durch gezielte Gesprächsführung und rechtliche Beratung finden wir gemeinsam Lösungen, die für beide Partner akzeptabel sind. Unser Ansatz ist es, die Kommunikation zu verbessern und das Verständnis füreinander zu fördern. So können auch schwierige Punkte einvernehmlich geklärt werden.
Beratung zu Kosten und Verfahrensdauer
Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel kostengünstiger und schneller als eine streitige Scheidung. Wir informieren Sie transparent über alle anfallenden Kosten und die voraussichtliche Verfahrensdauer. Dabei erklären wir Ihnen auch, welche Faktoren die Kosten beeinflussen und wie Sie diese optimieren können. Unser Ziel ist es, Ihnen von Anfang an Planungssicherheit zu geben und böse Überraschungen zu vermeiden.
Digitale Beratung und Dokumentenbearbeitung
Durch unsere moderne IT-Ausstattung können wir Sie bundesweit betreuen, ohne dass Sie zwingend in unsere Kanzlei kommen müssen. Wir bieten Videokonferenzen, digitale Dokumentenbearbeitung und Online-Kommunikation an. Dies spart Ihnen Zeit und Kosten und ermöglicht eine flexible Betreuung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für persönliche Gespräche zur Verfügung, wenn Sie dies wünschen.
Scharffetter & Blanke ist eine etablierte Rechtsanwaltskanzlei mit über 30 Jahren Erfahrung und einem Team von mehr als 25 Mitarbeitern. Wir haben uns auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter auch das Familienrecht. Unser Ansatz ist geprägt von Empathie und Verständnis für die besonderen Belastungen, die eine Scheidung mit sich bringt. Wir arbeiten nach dem Grundsatz „Anwälte mit Herz und Verstand“ und legen großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Betreuung unserer Mandanten.
Unsere Kanzlei wurde 1991 gegründet und hat sich seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Wir sind stolz auf unsere hohe Mandantenzufriedenheit, die sich in zahlreichen positiven Bewertungen widerspiegelt. Unser Team arbeitet mit modernster Technologie und ist vollständig digital ausgestattet, was uns ermöglicht, auch überregional tätig zu sein. Dabei verlieren wir nie den persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten aus den Augen.
Die Kanzlei steht für Spezialisierung statt Generalisierung. Wir konzentrieren uns auf die Rechtsgebiete, in denen wir besonders kompetent sind, und können so eine qualitativ hochwertige Beratung gewährleisten. Unser Ziel ist es, für unsere Mandanten die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und dabei stets transparent und fair zu agieren. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement für Ihre Anliegen.
Eine spezialisierte Kanzlei für Familienrecht bietet Ihnen entscheidende Vorteile bei einer einvernehmlichen Scheidung. Durch unsere jahrelange Erfahrung kennen wir die häufigsten Stolpersteine und können diese von vornherein vermeiden. Wir verfügen über ein bewährtes Netzwerk von Sachverständigen und Kooperationspartnern, die bei Bedarf hinzugezogen werden können.
Unsere digitale Ausstattung ermöglicht es uns, auch bei räumlicher Distanz eine persönliche und intensive Betreuung zu gewährleisten. Wir verstehen die emotionalen Aspekte einer Scheidung und können sensibel mit den Bedürfnissen aller Beteiligten umgehen. Durch unsere Spezialisierung bleiben wir stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und können Ihnen die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen zugutekommen lassen.
Für eine einvernehmliche Scheidung müssen beide Ehepartner regelmäßig mindestens ein Jahr getrennt leben und die Scheidung gemeinsam wünschen. Einigkeit über alle Scheidungsfolgen (wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Vermögensaufteilung) ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich; offene Fragen können auch im gerichtlichen Verfahren geregelt werden. Nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa bei unzumutbarer Härte, kann das Gericht auch vor Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung aussprechen.
Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 3-6 Monate nach Einreichung des Antrags. Die Dauer hängt von der Auslastung des Gerichts und der Komplexität des Falls ab. Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann das Verfahren zügig abgewickelt werden.
Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Sie sind abhängig vom Verfahrenswert, der sich nach dem Einkommen und Vermögen der Ehepartner richtet. Eine einvernehmliche Scheidung ist deutlich kostengünstiger als eine streitige Scheidung.
Ja, wir beraten bundesweit. Durch unsere moderne IT-Ausstattung können wir Videokonferenzen durchführen und Dokumente digital bearbeiten. Selbstverständlich sind auch persönliche Termine in unserer Kanzlei möglich, wenn gewünscht.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn mindestens einer der Ehepartner einen Anwalt mit der Antragstellung beauftragt. Der andere Partner benötigt nur dann einen eigenen Anwalt, wenn er selbst Anträge stellen – beispielsweise zu Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinnausgleich – oder sich individuell beraten lassen möchte. Die reine Zustimmung zur Scheidung selbst unterliegt keinem Anwaltszwang.
Sollten während des Verfahrens Meinungsverschiedenheiten auftreten, können wir als Mediatoren helfen oder Sie über die Möglichkeiten einer streitigen Scheidung beraten. Unser Ziel ist es jedoch, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Für die Scheidung benötigen Sie die Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise und gegebenenfalls Vermögensnachweise. Wir erstellen Ihnen gerne eine vollständige Checkliste der erforderlichen Unterlagen.
Der Unterhalt wird nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet. Wir prüfen alle Ansprüche und unterstützen Sie dabei, einvernehmliche Abweichungen von den Regelsätzen zu vereinbaren. Solche Vereinbarungen sollten in der Regel notariell beurkundet oder im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsverfahrens durch gerichtliches Protokoll dokumentiert werden, um rechtliche Wirksamkeit zu entfalten.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich bestehen. Eine abweichende Regelung, etwa die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil, erfolgt nur auf Antrag und wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Wir helfen Ihnen dabei, eine für alle Beteiligten tragbare Lösung zu finden.
Ja, wir stehen Ihnen auch nach der Scheidung für Fragen zur Verfügung. Wenn sich die Lebensumstände ändern, können Unterhaltsvereinbarungen oder Sorgerechtsregelungen angepasst werden müssen. Wir begleiten Sie gerne langfristig.