Bei der Erstberatung bieten wir Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Falles. Wir hören Ihnen zu, prüfen mögliche Ansprüche und Erfolgsaussichten. Unsere Erfahrung als Anwalt im Arzthaftungsrecht ist die Basis für die Beurteilung der Erfolgsaussichten und einer individuellen Strategie.
Im zweiten Schritt nehmen wir eine umfassende juristisch-medizinische Aufklärung Ihres Falles vor. Wir sammeln und dokumentieren alle relevanten Beweise, wie die Patientenakte, Medikamente, Anamnese und womöglich vorliegende Gutachten. Der Nachweis eines Diagnosefehlers oder einer falschen Medikation ist essentiell, da im Arzthaftungsrecht die Beweislast bei dem Patienten liegt. Wir holen weiterhin durch Sachverständige medizinische Gutachten ein und klären so Ihre Behandlung auf.
Im letzten Schritt vertreten wir Sie vor Gericht und streben eine gerechte Entschädigung an. Eine fundierte Klage, gestützt auf solide Beweisführung, zielt auf angemessenen Schadensersatz und Schmerzensgeld ab. Unsere Anwälte setzen sich mit Fachkompetenz für Ihre Interessen ein, damit Ihr Schaden zu Ihrem Recht führt.
Wenn Sie auf der Suche nach juristischer Unterstützung wegen Ärztepfusch sind, ist unsere Kanzlei genau der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir betreuen eine Vielzahl von Patienten, die durch medizinisches Fehlverhalten geschädigt wurden. Unsere Expertise als Anwalt umfasst unter anderem:
Als spezialisierte Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts bieten wir unseren Mandanten umfassende und fachkundige Unterstützung im Falle von ärztlichen Behandlungsfehlern.
Rechtsberatung:
Wir bieten Ihnen als betroffenen Patienten eine detaillierte Rechtsberatung an. Unsere Spezialisten prüfen Ihren Fall mit größter Sorgfalt und erläutern Ihnen Ihre Ansprüche auf Entschädigung. Wir besprechen mögliche Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht und klären Aufklärungsfehler.
Vertretung:
Unsere spezialisierten Patientenanwälte vertreten Sie in allen rechtlichen Belangen des Medizinrechts. Wir übernehmen die Kommunikation mit Krankenkassen und Gegenseite und setzen uns fachkundig für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein.
Kommunikation:
Wir gewährleisten eine transparente und fortlaufende Kommunikation mit Ihnen während des gesamten Prozesses. Sie werden stets über den aktuellen Stand Ihres Falles informiert und über die nächsten Schritte aufgeklärt.
Schadensersatz und Schmerzensgeld:
Basierend auf der Schmerzensgeldtabelle sowie Ihrem individuellen Einzelfall bewerten wir den Ihnen zustehenden Schadensersatz und das Schmerzensgeld. Unser Ziel ist es, eine angemessene Entschädigung für Sie zu erlangen, die die entstandenen Schäden und Ihr Leiden adäquat kompensiert.
Wir wissen, dass die Wahl des passenden Anwalts eine entscheidende Rolle spielt, wenn es um Ärztepfusch geht. Unser Team kombiniert erforderliches Fachwissen mit einer hohen Spezialisierung, um für unsere Mandanten die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Während der Ersteinschätzung prüfen wir Ihren Fall auf mögliche Rechtsverletzungen und ein spezialisierter Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin im Medizinrecht berät Sie über Ihre Optionen und Erfolgsaussichten.
Die Erstberatung erfolgt bei uns kostenlos.
Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage, abhängig von der Arbeitsauslastung des zuständigen Rechtsanwalts.
Nach der Ersteinschätzung und Mandatserteilung erfolgt die detaillierte medizinische Sachverhaltsaufklärung und Strategieplanung. Daraufhin beziffern wir Ihren Schadensersatz und setzen Ihre Ansprüche durch. Wir halten Sie über jeden Schritt informiert und besprechen gemeinsam die weiteren Maßnahmen.
Ärztepfusch bezieht sich auf Situationen, in denen ein medizinischer Fachmann, Arzt oder ein Krankenhaus durch Fahrlässigkeit oder mangelnde Sorgfalt Schaden verursacht. Dies kann Fehldiagnosen, fehlerhafte Behandlungen oder unzureichende Aufklärung über Risiken einer Behandlung umfassen.
In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus Ärztepfusch grundsätzlich drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von den Schäden und dem Verursacher Kenntnis erlangt haben. Als medizinischer Laie kann eine Kenntnis somit auch erst ab einem medizinischen Gutachten über einen Behandlungsfehler angenommen werden. Ihren Einzelfall bewerten wir in der kostenlosen Ersteinschätzung.
Zur Beweisführung sind medizinische Unterlagen, wie Behandlungsberichte und Diagnosen, notwendig. Oft wird auch ein medizinisches Gutachten benötigt, um die Abweichung von medizinischen Standards zu belegen. Wir fordern Behandlungsunterlagen eigenständig an und arbeiten mit medizinischen Sachverständigen zusammen.
Die Kosten eines Rechtsstreits tragen zunächst Sie als Kläger. Bei Erfolg kann jedoch eine Kostenerstattung durch die Gegenseite erfolgen. Bei einer Rechtsschutzversicherung übernimmt diese den Großteil aller Kosten. Außergerichtlich finden wir stets eine Einigung mit Ihnen, welche für beide Seiten zufriedenstellend ist. Auch die Beratung über Kosten ist Teil unserer kostenfreien Erstberatung.
Ja, wenn Ihnen durch Ärztepfusch ein Schaden entstanden ist, können Sie Schadensersatz für finanzielle Verluste und Schmerzensgeld für immaterielle Schäden wie Schmerzen und Leiden fordern. Es bestehen jedoch noch weitere Ansprüche, oftmals weit über das Schmerzensgeld hinaus.
Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen Einsicht in Ihre Patientenakte zu gewähren. Bei Weigerung gehen wir rechtlich gegen den Arzt vor, um die Herausgabe der Akten zu erzwingen.
Die Dauer eines Rechtsstreits kann variieren, typischerweise dauert es ein bis drei Jahre, abhängig von der Komplexität des Falls und der außergerichtlichen Regulierungsbereitschaft. Ein Arzthaftungsrecht Anwalt kann Ihnen eine realistische Einschätzung basierend auf den spezifischen Umständen Ihres Falls geben.