PersonenschädenFallbeispieleRA Marco Schneider66.500€ Schadensersatz nach Hundebiss im Gesicht

27. Mai 2026

Ausgangssituation/Sachverhalt

Unsere Mandantin wandte sich für Unterstützung an uns, nachdem ihre 10- Jährige Tochter Bissverletzungen durch einen Dobermann erlitten hatte. Sie hatte sich bei einer Freundin zuhause neben den Hund gesetzt, der daraufhin plötzlich auf sie losging. Die Geschädigte musste sich zur Wehr setzen, um den Hund von sich zu drängen. Folgen waren eine tiefe große Wunde an der Wange und weitere schwere Verletzungen an der Nasenspitze, welche notoperativ rekonstruiert und wieder angenäht werden musste. Eine weitere Operation war zum Fadenziehen nötig.

 

Vorgehen unserer Kanzlei

Nach Einholung und Sichtung der Operations- und Arztberichte wandten wir uns außergerichtlich an die gegnerische Haftpflichtversicherung. Anhand der Berichte und auch den Schilderungen der Eltern bezifferten wir die Schadenshöhe auf 65.000 €. Grundlage dafür waren vor allem die Prägung des äußerlichen Erscheinungsbilds durch die entstandene Narbe im Gesicht. Daraus resultierte eine psychische Belastung durch das veränderte Aussehen, welches an das traumatische Ereignis erinnert. Hinzukommt eine große Angst vor Hunden, welche schon bei bloßen Sichtkontakt entsteht. Dazu wurden mögliche Zukunftsschäden, vor allem durch kosmetische Nachbehandlungen, geltend gemacht.

 

Ergebnis/Erfolg

Im Interesse einer außergerichtlichen Einigung war die Haftpflichtversicherung des Schädigers bereit die vollen 65.000 € zu zahlen. Damit konnte für die Familie und der Geschädigten ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis erreicht werden.

RA Marco Schneider

RA Marco Schneider