Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der umfassenden
Beratung
von Wohnungsbaugesellschaften, Hausverwaltungen,
Wohnungseigentümern, Vermietern und Mietern.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich
in allen Fragen des Mietrechts und Wohnungseigentumsrechts.
Aufgrund ständiger Fortbildung und regelmäßiger Veröffent-
lichungen in der Fachpresse sind wir konsequent auf dem
aktuellsten Stand
der Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Wir entwerfen für Sie maßgeschneiderte Mietverträge oder
prüfen Ihre bestehenden Mietverträge, unabhängig davon, ob
es sich um Wohnraummiete oder Gewerbemiete handelt.
So lassen sich Probleme vermeiden, bevor sie entstehen.
Sie haben Beratungsbedarf wegen der Kündigung eines Miet-
verhältnisses? Wir prüfen die Voraussetzungen der Kündigung
und erläutern Ihnen die Konsequenzen.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von
Betriebskostenabrechnungen.
Sie sind sich nicht sicher, ob bei Ende des Mietvertrages Schön-
heitsreparaturen durchgeführt werden müssen? Wir beraten
Sie
gern.
Wir helfen Ihnen, Probleme innerhalb von Wohnungseigen-
tümergemeinschaften oder zwischen Wohnungseigentümern
und Hausverwaltungen zu lösen.
Sie sind Hausverwalter und möchten Ihre Verwalterverträge
auf
den neusten Stand bringen und optimieren? Wir erarbeiten
mit
Ihnen individuelle Lösungen.